Die UN 3548 finde ich leider in den Regelwerken sehr verwirrend beschrieben. Ich hätte diese auch so interpretiert, dass sie nur für Güter der Klasse 9 anzuwenden ist. Dann bleiben für den Generator noch die UN 3540 und UN 3528, wobei es die UN 3528 wohl besser auf den Punkt bringt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen auch die neuen Geräte-UN-Nummer nur verwendet werden, wenn es nicht bereits eine präzisere Eintragung gibt (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.)
Hallo, daß die spezifischere Eintragung gewählt werden muß ist das Prinzip der Zuordnung zu UNNR.
Die Einstufung von Maschinen/Geräten ins Gefahrgutrecht ist in dieser Form noch relativ frisch und kann sicher vom Gesetzgeber noch verbessert werden, besonders für Fälle, in denen die Texte der SV nicht alle wiederspruchsfrei und leichtverständlich sind.
Man kann auch pragmatisch sagen, daß in Einzelfällen weniger wichtig ist, ob diese oder jene UNNR gewählt ist, als daß vielmehr überhaupt eine Klassifizierung als Gefahrgut und damit die Sensibilisierung der anderen in der Transportkette erfolgt.
Die 2025ere Änderungen betreffend Batterien werden möglicherweise ähnliche Diskussionen auslösen.
Viel Erfolg
M.A.T.