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Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien #36754 08.05.2024 11:52
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smouf Offline OP
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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir nehmen im Laufe des Jahres ein neues Batteriemodul in unser Sortiment auf (UN3480 Lithium-Ionen-Batterien, Gewicht 30 kg je Modul, 3,3 kWh je Modul).

Diese sind jeweils in einer UN-Zugelassenen Kartonage verpackt. Das besondere ist hierbei: Die Kartonagen sind nicht mit Klebeband verschlossen, sondern jeweils 4-fach mit Kunststoffband gebändert.

Unser Problem ist nun folgendes: Angenommen wir versenden ein Modul (in OVP auf Europalette gesichert). Der Kunde erhält die Lieferung und packt das Modul aus. Anschließend möchte/muss er uns dieses Modul wieder zurücksenden (z.B. weil falsch bestellt, falsche Ware geliefert oder ähnliches).

Müsste er die Kartonage ebenfalls wieder 4-fach bändern, oder würde es reichen, die Kartonage mit entsprechendem Klebeband zu verschließen und auf Palette zu verzurren?

Mir ist nicht klar, ob die 4-fach-Bänderung teil der UN-Verpackungszulassung ist und sie nur mit dieser versendet werden darf, oder nicht. Ich habe dies beim Hersteller bereits angefragt, allerdings keine bzw. eine sehr schwammige Antwort erhalten.

Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt verständlich wiedergegeben.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Gruß

Smouf

Re: Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien [Re: smouf] #36755 08.05.2024 12:27
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Andreas_K Offline
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Hallo,

wie der Karton verschlossen werden muss ist im Prüfprotokoll / -bericht zu der Kartonage definiert.

Ohne dieses Protokoll kann man hierzu sicher keine verlässliche Aussage treffen, insbesondere nicht hier im Forum aus der Ferne.

Der Hersteller sollte die Kartonage entsprechen verschließen. Lass dir vom Hersteller dieses Protokoll zukommen, sonst wird das nix

Schöne Grüße!

Andreas

Re: Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien [Re: smouf] #36756 08.05.2024 13:27
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M.A.T. Online
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Hallo und willkommen,
angesichts der Kapazität sind Sie und Ihre Kunden gewerblich tätig und es gibt keine Erleichterung aus SV188; 1.1.3.6 wäre zu prüfen unter Berücksichtigung aller GG-Sendungen im Jahr mit Blick auf GbV.
Es ist neben den Verpackungsunterlagen (ganz mit Andreas K) auch die sog. Prüfzusammenfassung vom Hersteller vorzulegen, auf Ihre Anforderung hin. Falls es eine dt. Zulassung ist können Sie bei der BAM die Daten nachschlagen.
Ursprünglich geschrieben von: smouf
... schwammig ...

Außerdem empfiehlt es sich, für die gesamte Rücklauflogistik den Gefahrgutaspekt zu prüfen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien [Re: M.A.T.] #36757 08.05.2024 13:45
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smouf Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin der GB bei uns im Unternehmen und unsere Module werden gem. ADR transportiert.

Mich irritiert bei der vom Hersteller eingesetzten Verpackung die Kunststoffbänderung, da ich nicht weiß, ob diese teil der zugelassenen Verpackung ist, oder ob der Hersteller diese nur zusätzlich anbringt.

Ich werde jetzt nochmals explizit das Prüfprotokoll anfordern.

Gruß

Smouf

Re: Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batterien [Re: smouf] #36758 08.05.2024 17:20
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: smouf


Mich irritiert bei der vom Hersteller eingesetzten Verpackung die Kunststoffbänderung, da ich nicht weiß, ob diese teil der zugelassenen Verpackung ist, oder ob der Hersteller diese nur zusätzlich anbringt.




Irgendwie muss die Verpackung ja verschlossen sein, damit der Inhalt unter normalen Beförderungsbedingungen nicht herausfallen kann. Und dieses "wie" ist Teil der Bauartzulassung.

Wollen wir mal nicht hoffen, dass euer Lieferant (Batteriehersteller, nicht Verpackungshersteller nehme ich an) bisher die Verpackungen außerhalb ihrer Zulassung verwendet hat. Die Bänderung mag ja rein praktisch halten und schließen, aber die formale Seite muss auch eingehalten sein...


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