Verantwortlichkeiten
#36795
29.05.2024 14:55
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Dodo
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Hallo, bei uns soll Gefahrgut der Klasse 9 verschickt werden. Insgesamt 14,5 t mit 45.000 Punkten. Nun hat unser GF schriftlich die Weisung erteilt auch Fahrzeuge ohne ADR Ausrüstung ohne Kennzeichnung und auch der Fahrer hat keinen ADR Schein zu beladen. Es gibt bei uns keine beauftragten Personen. Wird sind eine Niederlassung eines Transportunternehmens und haben vor dem GF noch einen Prokuristen als Niederlassungsleiter. Wenn nun dieses Fahrzeug angehalten wird, wer ist dann in der Verantwortung oder besser gefragt ist dann nur der GF dran oder auch Fahrer und Verlader?
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Dodo]
#36796
29.05.2024 15:15
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Andreas_K
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Hallo,
hier eine Antwort, die Claudi mal in einem anderen Beitrag gegeben hat, als Zitat. Hat mir so gut gefallen, dass ich mir die abgespeichert hatte:
"Der Entlader, der Verpacker nach GGVSEB sind nicht die Leute, die am LKW oder an der Ware stehen und schuften, sondern das Unternehmen, welches entlädt, verpackt (siehe Definitionen §2 GGVSEB). Unternehmen vertreten durch Unternehmer. Kann der nicht selbst für die Einhaltung der Pflichten sorgen (das geht bei kleinen Firmen, wo es Chef + paar MA gibt), muss er seine GG-Pflichten auf Person(en) übertragen, die seine Verantwortung übernehmen (beauftragte Personen) und für den Unternehmer dafür sorgen, dass die Pflichten eingehalten werden. Das sind Führungskräfte, da es hier um Entscheidungen, Anweisungen, Vorgaben geht. D.h. da muss jemand Prozesse festlegen, Vorgaben machen (wie wird was getan, welche Checkliste, wie oft, ...), unterweisen (lassen), regelmäßig kontrollieren, ob die MA die Anweisungen und Vorgaben auch einhalten. Alles dokumentieren.
Nach §9 OWiG kann der "kleine Mann", der Arbeiten ausführt, nicht ordnungswidrig handeln, d.h. auch keine "Strafen" (Bußgelder) aufgebrummt bekommen, da der "kleine Mann" nicht das vertretungsberechtigte Organ einer Gesellschaft ist, nicht beauftragt ist, den Betrieb zu leiten und auch aufgrund fehlender Entscheidungs- und Weisungsbefugnis nicht ausdrücklich beauftragt werden kann, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen.
Das Bußgeld trägt jemand weiter oben, wenn derjenige nicht nachweisen kann, dass er für die Pflichteneinhaltung gesorgt hat. Wenn es dokumentierte Prozesse, Vorgaben gibt, erforderliche Unterweisungen erfolgt sind, Kontrollen durchgeführt wurden, alles dokumentiert ist, dann kann der Beschuldigte in der Regel seinen Kopf "aus der Schlinge" ziehen und das Verfahren wird eingestellt. Im Zweifel ergeht so ein Bußgeldbescheid gegen den Unternehmer (GF), wenn dieser keine wirksame Organisation aufgebaut hat, die die Pflichteneinhaltung sicherstellt (Organisationsverschulden, ist teuer!)."
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Dodo]
#36797
29.05.2024 15:19
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M.A.T.
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Hallo, kleiner Tip. Beweissicherung durch zugriffsgeschützte Aufbewahrung dieser schriftlichen Anweisung von jedem MA, der in der Kette etwas macht. Und grundsätzlich nur Unterschriften - falls unumgänglich - mit "im Auftrag" oder "auf Anweisung". Besser gar nichts unterschreiben. Das wichtigste Wort im Post von Andreas K ist "Organisationsverschulden". Übrigens: falls etwas passiert wären § 328 (3) und ff. StGB einschlägig. Dann liegt eindeutig Vorsatz (§ 330(1)) vor. Welche UN ist es denn? Um SV-Freistellungen zu klären. Gruß M.A.T.
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: M.A.T.]
#36798
29.05.2024 16:01
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Dodo
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Hallo, es ist die UN 3480 der Kat 2
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Dodo]
#36799
30.05.2024 10:57
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Claudi
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Kat 2 meint Beförderungskategorie 2?
Sind es Batterien bis max. 100 Wh? Dann ist ja über die SV188 eine weitgehende Freistellung erreichbar.
Sind es aber voll regulierte Batterien >100 Wh, dann: was @M.A.T. schreibt. Ist das eine Sendung oder sollen die nach und nach verschickt werden und man bleibt pro Transport bei nicht mehr als 1000 Punkten (d.h. 333 kg Batterien pro Tour)? Wenn es >1000 Punkte sind: Schriftlich NL-Leitung (und der müsste das dann verantworten oder mit der GF klären) informieren, dass das Verstöße gegen ADR/ GGVSEB sind. Wie steht denn der NL-Leiter dazu? Ist dem das egal? Wenn er Prokura hat, hat das schon den Anschein, dass er die Unternehmerpflichten für die NL inne hat.
Die Firma braucht dann ja auch einen Gefahrgutbeauftragten - gibt es den?
@Dodo: welche Funktion hast du in der Firma?
Aus Neugier: Sind die Batterien neu/ neuwertig und gibt es eine Prüfzusammenfassung? Das ändert nichts am Vorsatz, am klaren Verstoß aber das reale Risiko ist bei beschädigten Batterien (kritisch defekt wäre ja Bef.kat. 0) nochmal höher als bei neuen.
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Re: Verantwortlichkeiten
[Re: Dodo]
#36800
31.05.2024 06:27
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TDamm
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Hallo Dodo,
so eine Zeugenaussage, die er auch noch schriftlich bestätigen kann, hätte ich gern mal vor Gericht...
Wir müssen allerdings zwischen dem Fahrer und dem Verlader unterscheiden. Wenn bei der Kontrolle die Ladung nicht gesichert ist, bekommt der Fahrer und in der Regel auch der Verlader eine Anzeige. Die Verladerpflicht hat das Unternehmen zu erfüllen Damit kommt § 9 OwiG ins Spiel. Der Unternehmer kann seine Pflicht ja delegieren. Die Bußgeldbehörde versucht jetzt den Verantwortlichen zu ermitteln. Dabei weisen die Unternehmer meist auf die unteren Mitarbeiter und erklären diese als Verantwortliche für den Verstoß. Der (vermeintliche) Betroffene wird nun angehört. Da kommt es darauf an, was er dazu sagt.
Natürlich ist mir auch klar, dass der Mitarbeiter zwischen seinem Arbeitsplatz und seiner „waren“ Aussage abwägen wird. Aber die Behörden können nun mal nur auf Grund von glaubhaften Aussagen entscheiden.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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