UN1577/UN3441 - Flüssig/Fest?
#36824
05.06.2024 10:48
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Ober_Aufpasser
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Hallo in die Runde,
ich habe folgende Situation im Lager und wäre gespannt auf eure Erfahrungen?
Ein Stoff wird von unserem Lieferanten aus Indien als (UN1577) flüssig verschickt und wird im Laufe des Transportes, wenn es bei uns angekommen ist, fest. Hintergrund: der Niedrige Schmelzpunkt vom Stoff (Melting point: 48 – 53 °C) und der Start der Reise ab Indien im Container (hohe Temperaturen).
UN1577 - CHLORDINITROBENZENE, FLÜSSIG, 6.1, II, MARINE POLLUTANT UN3441 - CHLORDINITROBENZENE, FEST, 6.1, II, MARINE POLLUTANT
Laut den vorliegenden Daten aus den SDBs (CAS-Nr., Dampfdruck, Schmelzpunkt) und der Definition für flüssige Stoffe (gemäß ADR/IMDG), würde ich das Produkt als UN3441 (fest) klassifizieren statt UN1577 (Flüssig).
Lösung: Im Idealfall kann man mit dem Lieferanten reden und Ihn auf die Definition verweisen. Ggfs. Labelt er für uns um. Damit hätten wir es natürlich auch leichter beim Weiterversenden.
Wie gehe ich aber damit um, wenn unser Lieferant das Produkt (weiterhin) als UN1577 anliefert? Muss ich die Versandstücke und Papiere nach einem Weitertransport (meinerseits) auf UN3441 direkt umlabeln?
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Re: UN1577/UN3441 - Flüssig/Fest?
[Re: Ober_Aufpasser]
#36825
05.06.2024 10:57
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M.A.T.
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Hallo, bei einem Weiterversand sollte grundsätzlich der aktuelle Aggregatzustand (und während der folgenden Beförderung herrschende; sinngemäß 4.1.1.1) berücksichtigt werden. Eine gewisse Flexibilität könnte man aus der SV rauslesen, wenngleich die eher für die Toxizität gilt. Umbezetteln erübrigt sich zwar, aber da die VA eine andere wäre (auch hier die Erfordernis, beide Aggregatzustände abzudecken; 4.1.1.13. Es gibt ja durchaus Umschließungsarten, die in beiden VA genannt sind, wenn auch mit unterschiedlichen Höchstfassungsräumen) müßten natürlich die Benennung, Umschließung und Papiere angepaßt werden. Falls temperaturbedingt und durch die lokalen Vorschriften bedingt der Versand in IND immer unter "flüssig" laufen muß wäre dann die jeweils strengere Umschließungsgröße zu nehmen. Allerdings wäre aus meiner Sicht es im Sinne von 3.1.3.2, wenn der Aggregatzustand während der Beförderung zugrundegelegt würde. Falls natürlich die Verfestigung erst irgendwann an Bord und nicht schon gleich nach der Befüllung eintritt wäre die höhere Gefahr durch 1577 gegeben, und dann sollte diese UN für die Seebeförderung gelten. Gruß M.A.T.
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Re: UN1577/UN3441 - Flüssig/Fest?
[Re: M.A.T.]
#36839
06.06.2024 16:35
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Ober_Aufpasser
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VIelen Dank für Ihre Bermerkungen und Hinweise.
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Re: UN1577/UN3441 - Flüssig/Fest?
[Re: Ober_Aufpasser]
#36927
24.06.2024 14:23
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M.A.T.
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Hallo, zu einem recht ähnlichen Sachverhalt hat die US-Behörde eine Auslegung veröffentlicht, die in diesem Forum hier diskutiert wird. Viel Erfolg M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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