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Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 #36881 14.06.2024 11:46
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alexbla Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben hier ein paar 1L-Dosen Lack (UN1263), welcher in unser anderes Werk (innerhalb DE) transportiert werden soll.

Irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem.

Angabe 14 im SDB:

"Kein Gut der Klasse 3 gemäß ADR/RID Kapitel 2.2.3.1.5.

Auf der Dose selbst steht: (mir ist bekannt, dass nur das SDB ausschlaggebend ist - nur zur Info)

"Kein Gut der Klasse 3 gemäß ADR/RID Kapitel 2.2.3.1.5.1
RID/ADR: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

So wie ich die Angabe verstehe, bedeutet das für mich dass der Lack von den ADR-Vorschriften freigestellt ist und ich diesen, bzw. die Dosen undeklariert in unser anderes Werk schicken kann.

Unser Gefahrgutbeauftragter meint, dass die Dosen als LQ verschickt werden müssen.

Irgendwie steige ich nicht ganz durch smile

PS: Im SDB ist keine Angabe zum Gehalt an Nitrocellulose und max. Flammpunkt

Anhänge Lacke.jpgLacke2.jpg
Zuletzt bearbeitet von alexbla; 14.06.2024 11:48.
Re: Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 [Re: alexbla] #36882 14.06.2024 11:52
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M.A.T. Online
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Hallo, die Freistellung, auf die im SDB bezug genommen wird, hängt davon ab, daß alle Bedingungen der 2.2.3.1.5.1 erfüllt sind. Wenn Sie Flp. und den Gehalt und die Nebengefahren noch klären können, wäre die kpl. Freistellung möglich, also auch kein LQ. Andererseits kann man argumentieren, daß die Klassifizierung diese Fragen schon berücksichtigt hat und da man ja auf die anderen in der Kette vertrauen darf könnte man sagen "paßt scho."
Unter Umständen könnte natürlich die Handwerkerfreistellung denkbar sein, falls der Transport die Bedingungen dafür erfüllt.
Gruß
M.A.T.

Re: Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 [Re: M.A.T.] #36883 14.06.2024 12:10
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alexbla Offline OP
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Schonmal vielen Dank für die Hinweise.

Soweit mir bekannt ist, wird der Lack zur Ausbesserung für Maschinenteile verwendet, die in dem anderen Werk montiert werden.

Re: Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 [Re: alexbla] #36884 14.06.2024 12:12
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Gerald Offline
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Hallo alexbla,
Antwort auf
"Kein Gut der Klasse 3 gemäß ADR/RID Kapitel 2.2.3.1.5.1 RID/ADR: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.


Ich würde immer etwas vorsichtig sein, mit den Hinweisen im SDB, aber man kann sie schon beachten, aber lieber noch mal im ADR nachsehen. Im Bezug Absatz 2.2.3.1.5 gibt es auch einen Hinweis in der RSEB unter der Ziffer 2-18.2.

Antwort auf
Unser Gefahrgutbeauftragter meint, dass die Dosen als LQ verschickt werden müssen.


Würde ich auch machen, da ist man auf der sicheren Seite. Aber bei Nutzung des Absatzes 2.2.3.1.5 müssen die Bedingungen zur Freistellung erfüllt sein. Das hatte M.A.T. in seinem Beitrag schon geschrieben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 [Re: alexbla] #36885 14.06.2024 12:31
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: alexbla

...
Soweit mir bekannt ist, wird der Lack zur Ausbesserung für Maschinenteile verwendet, die in dem anderen Werk montiert werden.


Wenn die die Ausbesserer dorthin fahren und den Lack mitnehmen ist das m.E. Handwerkerregelung und nicht interne Versorgung.

@Gerald: ich verstehe nicht, wie die RSEB mit den Bemerkungen zu Baumfisch und CLP hier weiterhilft?
Gruß

M.A.T.

Re: Lack - Kein GG der Kl.3 gem ADR 2.2.3.1.5.1 [Re: M.A.T.] #36890 16.06.2024 10:32
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Claudi Offline
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Wo ist denn eigentlich das Problem?

Die Farbe ist sehr zähflüssig, Auslaufzeit entsprechend 2.2.3.1.5 ADR.
Der Flammpunkt ist laut SDB > 23°C.
Aussage zu Lösemitteltrennung ist drin.
Wenn Nitrocellulose drin sein sollte, würde das wohl in Abschnitt 3 SDB stehen.

Das Produkt ist nach 2.2.3.1.5 ADR freistellbar bis 450 L je Verpackung.
Unterliegt nicht den Vorschriften heißt: man muss gar nix weiter machen im Gefahrgutbereich. Keine Handwerkerfreistellung prüfen, kein LQ.

Die Freistellung ist ein Angebot des ADR, man **muss** das nicht machen.

Man kann auch als LQ verpacken und befördern oder als voll reguliertes Gefahrgut - aber warum macht man sich hier mehr Arbeit als nötig?

Antwort auf
Unser Gefahrgutbeauftragter meint, dass die Dosen als LQ verschickt werden müssen.


Diese Aussage, wenn so vom GB getroffen, ist falsch.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 16.06.2024 10:33.

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