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Kennzeichnung LQ #36907 20.06.2024 09:34
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paul Offline OP
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Hallo Zusammen,

eine Frage in die Runde.
Entspricht das in Anlage beigefügte Packstück mit der LQ Kennzeichnung den ADR Vorschriften hinsichtlich des Labels ?
Meiner Meinung nach nicht, da es nicht dem Muster aus 3.4 entspricht (z.B.: weiße Farbe...)

Grüße

Paul

Anhänge IMG_9396.jpg
Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36908 20.06.2024 09:38
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M.A.T. Offline
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Hallo, m.E. wahrscheinlich nein, da weder weiß noch kontrastierend. Allerdings könnte es über das "kontrastierend" Diskussionen geben, nach dem Motto "grau ist auch ungefähr weiß und von schwarz unterscheidbar".
M.A.T.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: M.A.T.] #36909 20.06.2024 11:54
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Claudi Online
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Das auf dem Foto ist absolut üblich, hab noch nie von Problemen damit gehört und da das LQ-Symbol deutlich zu erkennen ist, ist das kontrastierend.
Anders wäre es bei z. B. ganz dunklem braun oder gar schwarzen Kartons (schon gesehen) - also pi x Daumen und völlig unwissenschaftlich gesprochen: wenn man sich n Stück weg stellt und das LQ-Zeichen nicht mehr heraus sticht.

Es muss ja nicht mal ungefähr weiß sein sondern einfach ein Kontrast zu schwarz.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36910 20.06.2024 13:15
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Gerald Offline
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Hallo Paul,
Antwort auf
Entspricht das in Anlage beigefügte Packstück mit der LQ Kennzeichnung den ADR Vorschriften hinsichtlich des Labels ?


Es entspricht zwar nicht dem Unterabschnitt 3.4.7.1, aber wird im Allgemeinen in Deutschland geduldet. Siehe auch RSEB Ziffer 3-16!

In Spanien hat es ein gerichtliches Verfahren gegen, weil die obere und untere schwarze Ecke "Rot" war, und der Zwischenraum weiss, weil auf weissen Karton.

Das Thema hatten wir schon mal, meine Antwort mit einer Datei im Anhang steht unter Verkleinerte Kennzeichnung.

@M.A.T.
Antwort auf
m.E. wahrscheinlich nein
, na ja gemäß RSEB doch und es kommt vielleicht auch auf den Kontrollierenden an.

@Claudi
Antwort auf
Das auf dem Foto ist absolut üblich, hab noch nie von Problemen damit gehört und da das LQ-Symbol deutlich zu erkennen ist, ist das kontrastierend.
Die Kosmetikindustrie hat vor Jahren mal eine Untersuchung gestartet, wieviel weisse Farbe bzw. Kosten könnte man sparen, wenn die Fäche nicht, wie gefordert im Unterabschnitt 3.4.7.1 "Weiss" ist, sondern in der Farbe der Kiste, wie im Bild dargestellt ist. Da sind Summen zusammengekommen, welche man einfach nicht glauben würde.

Ich denke mal, Sinn macht es schon, aber wenn Einer oder mehrere von der WP 15 sich vielleicht mal daran stören, dann wird es bestimmt schnell geändert. Das ADR ist wegen ähnlichen Kleinigkeiten schon mal geändert worden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung LQ [Re: Gerald] #36911 20.06.2024 13:19
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
eben wegen der subjektiven Wahrnehmung durch verschiedene Kontrollorgange bin ich eher skeptisch. Was bei guter Beleuchtung erkennbar ist kann bei schlechter unklar sein. Daß es häufig unbeanstandet so anzutreffen ist nicht schlecht.
Andererseits ist es vielleicht besser, sowas nicht zu vertiefen, um nicht noch mehr Detailregeln hervorzukitzeln.
Aus der RSEB kann ich aber keine Interpretation dazu rauslesen. 3-16 spricht von zusätzlichen Gefahrzetteln, zumindest meine Version vom VkBl:
"Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils
zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Ka-
pitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses
Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG).".

Wo finden Sie das?
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: M.A.T.] #36912 20.06.2024 14:02
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paul Offline OP
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Hallo,
erstmal Danke für die Antworten.

Nur meines Wissens gibt es doch die gleiche/ähnliche Problematik bei den Gefahrzetteln, hier z.B. bei den Lithium Batterien Zettel 9a

Es gib wohl Fälle, dass Bei Gefahrgutverpackungen (Pappkartons) die in Containern aus Asien angeliefert wurden , die Zettel ,analog zu dem betreffenden LQ Label , nicht dem Muster gemäß 5.4 (u.a. Weißer Grund) entsprechend waren. Das wurde von der Kontrollbehörde beanstandet, so dass Alle Verpackungen vor dem Weitertransport auf der Straße im entsprechenden Zentrallager Neu belabelt (gemäß Muster ADR) werden mussten.
Wäre das bei einem LQ Label nicht entsprechend auch so zu sehen ?

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36913 20.06.2024 14:14
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: paul
...
Wäre das bei einem LQ Label nicht entsprechend auch so zu sehen ?


Hallo, Sie sehen ja, daß es unterschiedliche Einschätzungen hier gibt. Formal ist LQ kein Gefahrzettel und die RSEB (waren Ihre Kontrollen denn in D?) schweigt dazu. Die Varianten, die sie und das ADR bei den Zetteln zuläßt sind m.E. nicht formal übertragbar, und decken erfahrungsgemäß keine Farbabweichungen.
Weil ich eine formale Analogie zwischen Kennzeichen und Zettel nicht sehe denke ich, daß die Beanstandung durch die Organe vor Gericht keinen Bestand hätte.
Rein sachlich halte ich es aber für besser, wenn die Farbvorgaben eingehalten werden, und hielte eine Streichung des "ausreichend konstrastierender Hintergrund" für sicherer und rechtssicherer.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36914 20.06.2024 14:19
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Claudi Online
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Der Gefahrzettel 9A oder auch der 9 sind ausdrücklich schwarz und weiß, nicht schwarz + kontrastierend. Nur deren Untergrund, auf dem sich der z. B. schwarz-weiße Gefahrzettel befindet, muss kontrastierend sein.

LQ, Li-Batterie-Symbol nach SV188 und Fisch&Baum (wie MAT sagt: keine Gefahrzettel) sind in der Farbgestaltung aber ausdrücklich schwarz und weiß oder kontrastierend.

LQ: Der mittlere Bereich muss weiss oder ein ausreichend kontrastierender Hintergrund sein. (3.4.7.1 ADR)

Fisch&Baum: Das Symbol (Fisch und Baum) muss schwarz sein und auf einem weissen oder ausreichend kontrastierenden Grund erscheinen. (5.2.1.8.3 ADR)

Li-Batts: Das Symbol (Ansammlung von Batterien, von denen eine beschädigt und entflammt ist, über der UN-Nummer für Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien oder -Zellen) muss schwarz sein und auf einem weissen oder ausreichend kontrastierenden Hintergrund erscheinen. (5.2.1.9.2 ADR)

Bei den Gefahrzettel steht aber ausdrücklich: Hintergrund weiß (Tabelle in 5.2.2.2.2 ADR). 5.2.2.2.1 sagt: Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen.
Andere Hintergrundfarben sind auch keine geringfügigen gestalterischen Abweichungen anderer Verkehrsträger

5.2.2.2.1.1.1 sagt: Die Gefahrzettel (der für sich gesehen 5.2.2.2.2 entsprechen muss) müssen auf einem farblich kontrastierenden Hintergrund angebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äussere Begrenzungslinie aufweisen. <-- d.h. z. B. schwarz-weißer Gefahrzettel 9/9A auf weißem Karton muss eine äußere Begrezungslinie haben.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 20.06.2024 14:20.
Re: Kennzeichnung LQ [Re: M.A.T.] #36915 20.06.2024 15:06
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
Andererseits ist es vielleicht besser, sowas nicht zu vertiefen, um nicht noch mehr Detailregeln hervorzukitzeln.


Ja, da geben ich Ihnen vollkommen Recht. Aber leider interessiert das leider, den Ein oder anderen überhaupt nicht. Wenn man z.b. auf einem 200 Liter Fass, die UN-Nummer in einer Größe von einem Millimeter drauf schreibt, dann brauch man sich über die Änderung im ADR 2013 über die Schriftgröße nicht wundern.

Im Bezug der RSEB gebe ich Ihnen Recht, ich habe das Wort "zusätzlich" im Text einfach überlesen. Sollte zwar nicht passieren, ist es nun mal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung LQ [Re: Gerald] #36916 20.06.2024 15:14
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
geht mir ja auch immer wieder mal so.
Manche Anwender fordern durch das ausgiebige Suchen nach "Lücken" geradezu heraus, daß die Vorschriften immer detaillierter und damit - so denke ich - praxisferner und weniger anwendbar werden. Was in der Summe die Sicherheit senkt, nicht hebt. Wie mit den vielen überflüssigen Verkehrsschildern - irgendwann werden die Warnungen nicht mehr ernstgenommen.

Es wäre nicht schlecht, wenn neben den Gb und bP auch die Führungsebenen eine verpflichtende Schulung über die Prinzipien von Delegationsverantwortung und Haftbarkeit erhielten; dann hätte manch ein Gb einen leichteren Stand.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36917 20.06.2024 15:17
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Gerald Offline
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Hallo Paul,
Antwort auf
Nur meines Wissens gibt es doch die gleiche/ähnliche Problematik bei den Gefahrzetteln, hier z.B. bei den Lithium Batterien Zettel 9a


Da bringst Du was durcheinander. Es gibt Gefahrzettelmuster (Absatz 5.2.2.2.2) und mit dem ADR 2019 wurden diese in einer Tabelle dargestellt, in welcher diese Gefahrzettel genau beschrieben werden.

Und es gibt Kennzeichen, z.b. unter Kapitel 3.4.7.1; Absatz 5.2.1.8.3 (Fisch und Baum); Absatz 5.2.1.9.2 Kennzeichen für LiBa u.s.w.

Antwort auf
Bei Gefahrgutverpackungen (Pappkartons)


Ich bin ja kein Erbsenzähler, aber das ist eine Kiste aus Pappe (4G) steht im Unterabschnitt 6.1.2.7.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung LQ [Re: M.A.T.] #36918 20.06.2024 15:28
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
auch die Führungsebenen eine verpflichtende Schulung über die Prinzipien von Delegationsverantwortung und Haftbarkeit erhielten; dann hätte manch ein Gb einen leichteren Stand.


Gab es in der ehem. DDR siehe Anhang, diese hatte 17 Seiten, der Lehrgang selbst endete mit einer Prüfung, welche in dem Dokument genau beschrieben war. Die Prüfung selbst hatte einen mündlichen Teil (ca. 30 min) und einen schriftlichen Teil (60 min) und es gab nur "bestanden" bzw. "nicht bestanden", Zensuren wurden nicht verteilt.

Anhänge Leitende Mitarbeiter .jpg

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung LQ [Re: Gerald] #36919 20.06.2024 16:52
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Claudi Online
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Wenn ich die Chance habe, erkläre ich den Führungsebenen durchaus, wie es aussieht mit der Verantwortung. Und ich versuche immer, die bP irgendwo in diesen Führungsebenen zu etablieren, wobei das je nach Unternehmen viele Ebenen sein können... am Ende ist jemand Führungskraft, v.a. sehr weit oben im Organigramm und hat damit einfach Pflichten und Verantwortungen - ob sie oder er will, das weiß oder nicht. Chef sein und nur die Annehmlichkeiten nehmen, auf die unangenehmen Dinge verzichten, das geht nicht.

Zum eigentlichen Thema:

Das wäre ärgerlich, wenn der kontrastierende Hintergrund bei den Kennzeichen gestrichen würde, da dies einen deutlichen Mehraufwand bei Kartons und Kisten mit sich bringen würde: Aufkleber statt Bedruckung oder weiße Kartons statt braun oder weiß-schwarz statt nur schwarz drucken.
Sicherheitsgewinn? Keiner, weil auch bei LQ schwarz auf "kartonbraun" sieht, was man sehen soll: die LQ-Raute.

Eher könnte man bei den Gefahrzetteln diskutieren, ob man dort schwarz auf kontrastierend zulassen will.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36920 21.06.2024 07:32
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Die Kennzeichnung ist vollkommen korrekt und um das Thema einmal abzuschließen, da es bereits 2020 auf einer Gemeinsamen Tagung besprochen wurde:

Frage Polens:
https://otif.org/fileadmin/new/2-Ac..._2020-27_d_interpretation_of_3_4_7_1.pdf

Ergebnis der Tagung:
https://otif.org/fileadmin/new/2-Ac...Jointmeeting/RID_RC_2020-A_d_Bericht.pdf

Zitat: "Die meisten Delegierten, die das Wort ergreifen, sind der Ansicht, dass die Betonung in Unterabschnitt 3.4.7.1 auf das Wort "kontrastierend" gelegt werden muss. Es wird daran erinnert,
dass der Unterabschnitt grundsätzlich so abgefasst wurde, um die Verwendung einer einzigen Druckfarbe für die Kennzeichnung zu ermöglichen."

LG Phil

Re: Kennzeichnung LQ [Re: paul] #36923 24.06.2024 10:18
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Hallo,

ist zwar keine Verpackung aber passt zum Thema.

Gruß

Anhänge 1.jpg2.jpg

Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: Kennzeichnung LQ [Re: Steffan] #36924 24.06.2024 10:20
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Hallo, Steffan,
allerdings, und danke.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung LQ [Re: M.A.T.] #36925 24.06.2024 12:05
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Hallo Steffan,
das Bild ist sehr schön, nur auf einen schwarzen Hintergrund (Farbe des LKW's) finde ich es nicht so gut, dass könnte Diskussionen geben, aber der Hintergrund der Tafel ist ja nicht geregelt, aber vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Passt aber sehr gut für die Präsentation, vor allen Dingen bei einem Gb-Lehrgang!! Danke!

Interessant ist noch, dass sich wohl gerade die Polizei dem Thema annimmt. Da hätte der Fahrer gleich schreiben können "Liebe Kontrollbehörde kontrolliere mich", klinkt doch viel besser.

@M.A.T. schrieb weiter oben "Andererseits ist es vielleicht besser, sowas nicht zu vertiefen, um nicht noch mehr Detailregeln hervorzukitzeln."

Hier sehen Sie mal wieder, auf was für Ideen so mancher kommt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung LQ [Re: Gerald] #37924 19.12.2024 17:19
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Hallo,
heute bin ich über eine Verpackung nach Kapitel 3.4 mit der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 gestoßen. Im Bezug kontrastierender Hintergrund hatte ja Phil in seinem Beitrag auf zwei Dokumente verlinkt.

Ich habe mittlerweile Bilder, wo der Hintergrund "hellgrün" bzw. "Gelb" und natürlich in Kiste 4G (hellbraun) ist! Aber auch, wo die schwarze Fläche "Rot" ist, was natürlich gar nicht geht. Hier scheint sich der Ein oder andere im Bezug des kontrastierenden Hintergrunds richtig auszutoben. Mal sehen, wenn die Reisleine gezogen wird!

Anhänge Bild 3.2.jpg

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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