Nur meines Wissens gibt es doch die gleiche/ähnliche Problematik bei den Gefahrzetteln, hier z.B. bei den Lithium Batterien Zettel 9a
Da bringst Du was durcheinander. Es gibt Gefahrzettelmuster (Absatz 5.2.2.2.2) und mit dem ADR 2019 wurden diese in einer Tabelle dargestellt, in welcher diese Gefahrzettel genau beschrieben werden.
Und es gibt Kennzeichen, z.b. unter Kapitel 3.4.7.1; Absatz 5.2.1.8.3 (Fisch und Baum); Absatz 5.2.1.9.2 Kennzeichen für LiBa u.s.w.
Antwort auf
Bei Gefahrgutverpackungen (Pappkartons)
Ich bin ja kein Erbsenzähler, aber das ist eine Kiste aus Pappe (4G) steht im Unterabschnitt 6.1.2.7.
auch die Führungsebenen eine verpflichtende Schulung über die Prinzipien von Delegationsverantwortung und Haftbarkeit erhielten; dann hätte manch ein Gb einen leichteren Stand.
Gab es in der ehem. DDR siehe Anhang, diese hatte 17 Seiten, der Lehrgang selbst endete mit einer Prüfung, welche in dem Dokument genau beschrieben war. Die Prüfung selbst hatte einen mündlichen Teil (ca. 30 min) und einen schriftlichen Teil (60 min) und es gab nur "bestanden" bzw. "nicht bestanden", Zensuren wurden nicht verteilt.
Wenn ich die Chance habe, erkläre ich den Führungsebenen durchaus, wie es aussieht mit der Verantwortung. Und ich versuche immer, die bP irgendwo in diesen Führungsebenen zu etablieren, wobei das je nach Unternehmen viele Ebenen sein können... am Ende ist jemand Führungskraft, v.a. sehr weit oben im Organigramm und hat damit einfach Pflichten und Verantwortungen - ob sie oder er will, das weiß oder nicht. Chef sein und nur die Annehmlichkeiten nehmen, auf die unangenehmen Dinge verzichten, das geht nicht.
Zum eigentlichen Thema:
Das wäre ärgerlich, wenn der kontrastierende Hintergrund bei den Kennzeichen gestrichen würde, da dies einen deutlichen Mehraufwand bei Kartons und Kisten mit sich bringen würde: Aufkleber statt Bedruckung oder weiße Kartons statt braun oder weiß-schwarz statt nur schwarz drucken. Sicherheitsgewinn? Keiner, weil auch bei LQ schwarz auf "kartonbraun" sieht, was man sehen soll: die LQ-Raute.
Eher könnte man bei den Gefahrzetteln diskutieren, ob man dort schwarz auf kontrastierend zulassen will.
Zitat: "Die meisten Delegierten, die das Wort ergreifen, sind der Ansicht, dass die Betonung in Unterabschnitt 3.4.7.1 auf das Wort "kontrastierend" gelegt werden muss. Es wird daran erinnert, dass der Unterabschnitt grundsätzlich so abgefasst wurde, um die Verwendung einer einzigen Druckfarbe für die Kennzeichnung zu ermöglichen."
Hallo Steffan, das Bild ist sehr schön, nur auf einen schwarzen Hintergrund (Farbe des LKW's) finde ich es nicht so gut, dass könnte Diskussionen geben, aber der Hintergrund der Tafel ist ja nicht geregelt, aber vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Passt aber sehr gut für die Präsentation, vor allen Dingen bei einem Gb-Lehrgang!! Danke!
Interessant ist noch, dass sich wohl gerade die Polizei dem Thema annimmt. Da hätte der Fahrer gleich schreiben können "Liebe Kontrollbehörde kontrolliere mich", klinkt doch viel besser.
@M.A.T. schrieb weiter oben "Andererseits ist es vielleicht besser, sowas nicht zu vertiefen, um nicht noch mehr Detailregeln hervorzukitzeln."
Hier sehen Sie mal wieder, auf was für Ideen so mancher kommt.
Hallo, heute bin ich über eine Verpackung nach Kapitel 3.4 mit der Kennzeichnung nach Unterabschnitt 3.4.7.1 gestoßen. Im Bezug kontrastierender Hintergrund hatte ja Phil in seinem Beitrag auf zwei Dokumente verlinkt.
Ich habe mittlerweile Bilder, wo der Hintergrund "hellgrün" bzw. "Gelb" und natürlich in Kiste 4G (hellbraun) ist! Aber auch, wo die schwarze Fläche "Rot" ist, was natürlich gar nicht geht. Hier scheint sich der Ein oder andere im Bezug des kontrastierenden Hintergrunds richtig auszutoben. Mal sehen, wenn die Reisleine gezogen wird!