Berufshaftpflicht Gb
#37185
30.07.2024 16:44
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paul
OP
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich möchte als Gb eine Berufshaftpflicht für Vermögens-Personen- und Sachschäden abschliessen.
Gibt es da speziell etwas für Gefahrgutbeauftragte ? Ich hatte schon bei einer Versicherung nachgefragt, aber die wusste mit dem "Berufsbild" nichts anzufangen.
Grüße Paul
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: paul]
#37186
30.07.2024 16:53
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Jacob Madsen
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Hallo Paul,
versuch Dein Glück bei der MARKEL Insurance SE Sophienstraße 26 80333 München Die kennen das Berufsbild und können Deine Vorstellungen zu einem akzeptablen Preis abdecken. (Nur zur Info: Ich bin kein Versicherungsmakler)
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: paul]
#37187
30.07.2024 16:54
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M.A.T.
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Hallo, schauen Sie mal in den älteren Faden hier im Forum. Falls Sie angestellter Gb sind könnten Sie mal mit dem Versicherer Ihres AG sprechen, inwieweit die Police solches abgedeckt. Ansonsten sollte ein guter Versicherungsmakler auch helfen können, zum Beispiel der hier, und - auch ohne Wertung - die Allianz hat wohl eine Abteilung speziell für Berufshaftpflicht hier. Gruß M.A.T.
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: M.A.T.]
#37188
31.07.2024 07:55
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Claudi
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Im Grunde ist es für den Versicherer egal, ob man jetzt speziell GB versichern will.
Wenn man dem erklärt, dass es um Beratung geht und dann mit dem mögliche Risiken aus Fehlberatung bespricht, müssten einem Versicherer etwas anbieten können. Also einfach nach Berufshaftpflicht für externe Berater fragen - nix anderes ist der externe GB.
Grundsätzlich versichert die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers bei Angestellten (z. B. angestellten GB) alle aufkommenden Schäden ab. Hat ein Arbeitnehmer jedoch grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt, muss dieser den Schadenersatz selbst zahlen. Bei diesen Fällen zahlt eine BHV sowieso nicht (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz). Bei angestellten GB, die bei Dritten als externe GB tätig werden, ist zwar der GB als Person bestellt, aber das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitgeber des GB und dem Dritten (dem Kunden). Insofern wird die Haftungsfrage zw. Auftragnehmer und Auftraggeber geregelt über AGB oder Vertrag. Dem Kunden gegenüber müsste nach meinem Verständnis dann im Haftungsfall der Auftragnehmer (Arbeitgeber des GB) haften. Im Verhältnis Arbeitgeber - angestellter GB müsste dann wieder die Berufshaftpflicht greifen oder der AG bleibt auf Kosten sitzen, weil der ggf. nicht genug Aufsicht geführt hat.
Hinweis: gegen Bußgelder kann man sich natürlich nicht versichern - also wenn man als GB ein Bußgeld verpasst bekommt (schon erlebt bei jemandem, der nen Jahresbericht nicht/ zu spät erstellt hatte), zahlt man die immer selbst. Ist ja nicht viel anders als ein Blitzerknöllchen bei einer dienstlichen Fahrt.
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: Claudi]
#37189
31.07.2024 11:13
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Gerald
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Hallo Claudi, also wenn man als GB ein Bußgeld verpasst bekommt (schon erlebt bei jemandem, der nen Jahresbericht nicht/ zu spät erstellt hatte), Davon höre ich das erste Mal, klar steht in der GbV in §10 Ziffer 3 d): entgegen § 8 Absatz 5 Satz 1 "einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder..." aber ich habe in der RSEB in Anlage 7 keinen Eintrag im Bezug der GbV gefunden. Klar kann die Behörde das vielleicht machen, ist eh Ländersache. Nur würde mich der Bezug interessieren, vor allen wegen der Höhe des Bußgeldes, denn es muss ja, bei einen Wiederspruch, auch der Überprüfung durch ein Gericht standhalten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: Gerald]
#37190
31.07.2024 11:21
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M.A.T.
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... ich habe in der RSEB in Anlage 7 keinen Eintrag im Bezug der GbV gefunden. Hallo, Gerald, einmal gibt die RSEB in Anl. 7 ja ausdrücklich nur für die Rechtsgrundlage GGVSEB Bußgeldempfehlungen (mehr ist das ohnehin nicht; Umsetzung = Länderhoheit), und dann kann die Behörde auf der Basis § 10 GbV iVm § 10 GGBefG Sanktionen festsetzen, auch Bußgelder. Was also in der Anl. 7 nicht steht kann trotzdem passieren, auch im Seeverkehr, für den die RSEB nicht gilt sondern die Anlage 2 RM. Die Rechtsgrundlage ist damit gegeben, oder nicht? Gruß M.A.T.
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: M.A.T.]
#37192
31.07.2024 11:39
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Gerald
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Hallo M.A.T., einmal gibt die RSEB in Anl. 7 ja ausdrücklich nur für die Rechtsgrundlage GGVSEB Bußgeldempfehlungen Stimmt, ich dachte, wenn in der RSEB Abschnitt II A, Erläuterungen zur GbV stehen, dann müüsste auch was in Anlage 7 stehen. Gut das schein nicht so zu sein. Ich bin nicht der Jurist! Aber § 10 GGBefG Absatz 2 "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, Nr. 1a ..." dürfte für diesen Fall nicht passen, und bei "Nr. 2.." bin ich mir nicht sicher! Vielleicht kann uns Herr Damm bzw. Jurist weiterhelfen. Ist auf jeden Fall ein interessantes Thema.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: Gerald]
#37193
31.07.2024 11:59
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, ist denn die GbV nach Ihrer Meinung nicht auf der Basis von § 3 (1) Nr 13 erlassen? Aus meiner Sicht ist die Kette geschlossen. Habe auch noch von keinem Fall gehört, in dem ein GbV-Bußgeld wegen angebl. fehlender Rechtsgrundlage angefochten wurde. Gruß M.A.T.
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: M.A.T.]
#37194
31.07.2024 12:26
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Gerald
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Hallo M.A.T., Basis von § 3 (1) Nr 13 erlassen? Wenn Sie das GGBefG meinen, dann ist es aber §3 (1) Nr. 14! Habe auch noch von keinem Fall gehört, in dem ein GbV-Bußgeld wegen angebl. fehlender Rechtsgrundlage angefochten wurde. Ich auch nicht, wird auch schwer sein sowas zu erfahren. Ich war nur über die Aussage von Claudi erstaunt, weil ich sowas noch nicht gehört hatte.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Berufshaftpflicht Gb
[Re: Gerald]
#37195
31.07.2024 12:38
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M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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