Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Sbg1967]
#37208
01.08.2024 13:42
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Sa_hi
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Auf welcher Rechtsgrundlage wird UN 1950 gesondert als Abfall entsorgt? Viele Werkstätten entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Sa_hi]
#37209
01.08.2024 13:45
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M.A.T.
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Interessanter Post. M.A.T.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Sa_hi]
#37210
01.08.2024 14:21
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Gerald
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Hallo, Auf welcher Rechtsgrundlage wird UN 1950 gesondert als Abfall entsorgt? Auf der Grundlage der Sondervorschrift 327 "Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen". Viele Werkstätten entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott. Da ich in meinen Lehrgängen auch Mitarbeiter z.b. von Schrottplätzen oder welche die Schrottsammelcontainer abgeholt haben, ist es nicht überall so. Es soll Chefs geben, welche bei der Einfahrt auf dem Platz die Fahrzeuge kontrollieren und sollten dazwischen Druckgaspackungen o.ä. sein, dann muss der Fahrzeugführer diese rausholen. Die Fahrer haben mir dann gesagt, dass sie mittlerweile das kontrollieren und sind Druckgaspackungen dabei, wird der Container nicht mitgenommen und die Anfahrt wird bezahlt durch den Verursacher. Ist aber auch in den Verträgen so geregelt. Ich würde in der Zukunft etwas vorsichtiger sein. Nachtrag:Hier sind noch ein paar Links zu dem Thema, was hier im Forum schon mal besprochen wurde. Abfall DruckgaspackungenUnfälle mit Druckgaspackungen
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.08.2024 14:30. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Gerald]
#37211
01.08.2024 14:32
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, aus der Frage ist mir nicht klar erkennbar, zu welchem Rechtsgebiet gefragt wird. Der Blick ins ADR und die SV sollte ohne weiteres Fragen möglich sein, wenn man schon die UN hat. Möglicherweise ist hier gar nicht das GG-Recht relevant, sondern das Abfallrecht. Oder? Gruß M.A.T.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: M.A.T.]
#37212
01.08.2024 14:47
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Gerald
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Hallo M.A.T., aus der Frage ist mir nicht klar erkennbar, zu welchem Rechtsgebiet gefragt wird. Deswegen bin ich erst mal auf das ADR eingegangen, wobei es mir mehr um die Aussage im Bezug "entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott." Wo mir Teilnehmer, welche damit zutun haben, was anderes erzählt haben. Der Beitrag war dann gar nicht so schlecht, weil es im Raum bei dem Ein oder anderem zum Schmunzeln kam. Und hier ist ein Link zu Abfallsteckbrief "1605 und 1501 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien - Gase", welcher den Fragesteller vielleicht weiter hilf. Dann gibt es noch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) , wo es weitere Informationen gibt. Auch die TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle beschäftigt sich mit diesem Thema.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Gerald]
#37213
01.08.2024 15:10
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, prima, dann braucht der Fragesteller ja wirklich nur noch nachschlagen, und Sie haben ihm die ganze Recherche erspart. Respekt. Schönen Tag noch M.A.T.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: M.A.T.]
#37214
01.08.2024 19:24
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Claudi
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Anders herum wird ja erst ein Schuh draus: auf welcher Rechtsgrundlage sollte es legal sein, das Gefahrgut UN1950 Druckgaspackungen, welches ja auch leer ungereinigt weiterhin Gefahrgut bleibt, im Metallschrott zu entsorgen? Antwort: ist illegal, weil Gefahrgut + gefährlicher Abfall. Gefahrgutrecht mit seinen Spielregeln, wie von den Vorschreibern beschrieben. Abfallrechtlich 150110* KrWG und weitere (das Abfallrecht ist ein gaaaaanz weites Feld), Grundgedanke: Pflicht zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über Entsorgungsnachweis (Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis und Verbleibskontrolle (Begleitscheinverfahren oder Übernahmescheinverfahren). Wenn man in einer Firma im Gefahrstoffverzeichnis (wenn es das denn gibt... ja muss es geben) Spraydosen drin hat bzw. wenn die de facto da rumstehen und verwendet werden, könnte jemand bei einer Kontrolle/ einem Audit fragen: was passiert denn mit den Spraydosen nach Entleerung und wo ist der Nachweis darüber? Schmeißt man die nun illegalerweise in den Metallschrott, hat man keinen Nachweis über ordnungsgemäßen Entsorgungsweg und Verbleib. Der Schrottentsorger will die Spraydosen auch nicht haben, denn wenn der den Schrott sortiert/ verwertet, hat der die Fehlwürfe an der Backe und muss sich um deren Entsorgung kümmern.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Claudi]
#37215
01.08.2024 19:45
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Gerald
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Hallo Claudi, Anders herum wird ja erst ein Schuh draus: auf welcher Rechtsgrundlage sollte es legal sein, das Gefahrgut UN1950 Druckgaspackungen, welches ja auch leer ungereinigt weiterhin Gefahrgut bleibt, im Metallschrott zu entsorgen? Also auf diese Herangehensweise muss man erst einmal kommen! Damit dürfte dem Letzten jetzt klar sein, dass man Druckgaspackungen nicht so einfach in den Metallschrott geben kann. Klar ist mir und den Anderen, dass es immer schwarze Scharfe geben wird, aber die sollten uns nicht abhalten es richtig zu machen. Man sollte vielleicht auch im Hinterkopf haben, dass Druckgaspackungen nicht ganz ungefährlich im Bezug der Nutzung und Entsorgung sind. Beispiele gibt es genug.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Gerald]
#37216
02.08.2024 06:59
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Claudi
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Ich möchte noch erwähnen, dass das Drucklos-Machen/ Anstechen/ Plattkloppen oder ähnl. auch sehr problematisch ist: Arbeitsschutz/ BG hat was dagegen, aufgrund des entzündbaren Gases besteht Brand-/ Explosionsgefahr, Produktreste können in Boden/ Umwelt gelangen. Diese Unart stammt wohl noch aus Zeiten FCKW-haltiger Treibmittel, die nicht brennbar waren.
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Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat
[Re: Gerald]
#37227
02.08.2024 12:17
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, leider passend zum Thema hier etwas zu einem neuen "Mode"produkt: Lachgasflaschen (UN 1070). In der Fachpresse gibt es weitere Informationen. Gruß M.A.T.
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