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Ab wann ADR 1.3 geschult? #39815 20.10.2025 15:35
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11010100112 Offline OP
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Hallo in die Runde!

Die Frage aus dem Titel mag doof sein, denn der ADR gibt ja genau vor, wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht:

Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, welche unterschieden werden in:

Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Fahrzeugführer, Entlader


Nun geht es aber genau um diese Einteilung: Wir haben ein Abfall-Team, was folgende Dinge erledigt:

1x die Woche werden die Abfälle in den Hof gebracht und anschließend holt sie ein Entsorger ab.
Das Beladen des Fahrzeugs führt nur der Entsorger durch - unsere MA haben damit nichts zu tun.

Ist das Abfall-Team somit bereits Teil der Entsorgungskette?

Wenn jemand anderes eine Abfall-Tonne im Gebäude von Raum 1 in Raum 2 fährt, ist das ja sicherlich kein Transport, der ADR 1.3 rechtfertigt. Aber ist es das schon, nur wenn der Weg dann nicht in Raum 2, sondern im Hof endet?

Die Tätigkeit, eine Tonne in den Hof zu fahren, klingt für mich noch nicht nach Verlader/Befüller. Verladen wird ja nur vom Fahrer selbst.
Und Befüller: im Labor ein Reagenzglas in den Abfall-Kanister zu leeren, ist ja sicherlich auch keine ADR-Tätigkeit. Dann bräuchte ja unsere ganze Belegschaft eine Schulung, weil sie zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Form von Abfall produzieren.


Was meint ihr hierzu?

Am Ende unterschreibt jemand von uns die Dokumente und prüft die Ladungssicherung / Ausstattung des Fahrzeugs. Da brauchen wir natürlich eine Schulung ...

Viele Grüße!

Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: 11010100112] #39819 20.10.2025 16:00
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht:


Das steht doch eindeutig in Abschnitt 1.3.1, "...den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4...", da stehen auch keine Mengenangaben, also jede Person, welche Sicherheitspflichten nach Kapitel 1.4 erfüllt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: Gerald] #39820 20.10.2025 16:47
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11010100112 Offline OP
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Hier stelle ich mir dann aber die gleiche Frage:

Wo sind die Personen, die die Abfälle in den Hof bringen - festgemacht an der Sicherheitspflicht, die diese dabei haben?

Fall 1
Verlader:
hat die Vorschriften für die Beladung und Handhabung zu beachten
--> Das trifft nicht zu, weil unsere MA keine Beladung des LKWs vornehmen, damit wären sie kein Verlader und würden dann auch kein ADR 1.3 brauchen

Fall 2
Verlader:
hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter und ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist.
--> Prinzipiell überprüfen alle unsere Laboranten bei der frischen Entnahme, ob die jeweilige Verpackung einen Schaden hat. Dann wären ja prinzipiell alle Laboranten aus der Firma nach ADR 1.3 zu schulen und nicht nur vom Abfall-Team ...

In eine andere Kategorie könnte ich unsere MA aus dem Abfall-Team auch nicht einordnen. Würdest du dann hier eher Fall 1 oder Fall 2 für gültig betrachten?

Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 20.10.2025 16:48.
Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: 11010100112] #39824 21.10.2025 07:59
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Andreas_K Offline
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Das Abfallteam handelt ja im Auftrag des Unternehmens.

Wie wäre es also mit § 2 GGVSEB:
Befüller ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter einfüllt in
8. einen Groß- oder Kleincontainer für die Beförderung in loser Schüttung,
2Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.

Außerdem: was sagt die Gefährdungsbeurteilung zum betriebsinternen Umgang mit gefährlichen Abfällen?
Gibt es dazu eine Betriebsanweisung und jährliche Unterweisungen?

Ich persönlich würde mir gar nicht so viele Gedanken darüber machen, wer nun genau welche Rolle einnimmt.

Das Abfallteam hat Zugriff auf den gefährlichen Abfall / das Gefahrgut und somit gibt es hier ein Gefährdungspotential. Also würde ich nach 1.3 schulen. Fertig.

Oder ist genau das explizit von irgendwem nicht gewünscht?
Ich habe auch schon erlebt, dass ein Gefahrgutbeauftragter quasi darum kämpfen musste, Mitarbeiter schulen zu dürfen. Irgendwann hat man dann sogar versucht, die Zeit, die er pro Schulung zur Verfügung hat, zu halbieren.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: Andreas_K] #39826 21.10.2025 10:17
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M.A.T. Offline
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Hallo, Andreas_K,
kann Ihnen im Ergebnis nur zustimmen. Jeder, der mit der GG-Beförderung (Begriffsbestimmung!) zu tun hat, ist zu unterweisen. Wie seine "Rolle " heißt ist für die Entscheidung nicht erheblich, nur für das "was" ist wichtig was der jeweilige MA genau macht..
Gruß
M.A
.T.

Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: 11010100112] #39840 23.10.2025 10:33
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DJSMP Offline
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Der Transport auf dem Firmengelände ist innerbetrieblicher Transport und keine Beförderung im Sinne des GGBefG. Allerdings können einzelne Schritte im Labor und das "Einwerfen von Abfällen" in Raum XY schon Pflichten des Verpackers im Rahen der späteren Beförderung sein.

Wie ist das mit dem Abfall-Team bei euch organisiert? Welche Aufgaben hat dieses Team? Kontrollieren die Abfallbehälter auf Fehlwürfe? Wer setzt die Pflichten de Verpackers im Unternehmen um?

Ich verstehe unter einem "Abfall-Team", dass es nicht nur innerbetriebliche Beförderungen auf dem Werksgelände durchführt sondern auch am Abholtag dabei ist.Euer Unternehen hat sicher die Pflichten des Verpackers und des Verladers. Und so wie so das beschreibst, sehe ich die Umsetzung dieser Pflichten bei Abfall-Team.

In Erfahrung bringen müsste man noch, ob euer Unternehmen Absender oder (nur) Auftraggeber des Absenders ist. Wir hatten diese Diskussion schon mehrmals in diesem Forum. Manche Entsorger schreiben den Abfallerzeuger als Absender ins ADR-Beförderungspapier. Andere wiederum tragen sich dort selbst ein.

Antwort auf
1x die Woche werden die Abfälle in den Hof gebracht und anschließend holt sie ein Entsorger ab.
Das Beladen des Fahrzeugs führt nur der Entsorger durch - unsere MA haben damit nichts zu tun.

Das dürfte ja klar sein, dass das so nicht funktionieren kann. Die Beladung ist immer eine Parallelverantwortlichkeit und euer Unternehmen ist auf jeden Fall Verlader ("Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt..."). Nach der Gefahrgutschulung und der Ladungssicherhungsschulung wäre doch das Abfall-Team hier genau richtig, um diese Pflichten umzusetzen. Natürlich kann der Fahrzeugführer sich die Behälter selbst aufladen und sichern. Ihr müsst aber als Verlader die Dokumente kontrollieren, eine Sichtprüfung von Fahrzeug und Ausrüstung vornehmen und die Ladungssicherung kontrollieren.

Zum Schluss noch ein Input zu den Verpackerpflichten: Häufig kennzeichnet der "Tausendsassa" Fahrzeugführer auch die Behälter bei Abholung. GGVSEB sagt: "Verpacker ist auch das Unternehmen, das gefährliche Güter verpacken lässt oder das Versandstücke oder deren Kennzeichnung oder Bezettelung ändert oder ändern lässt."

Nun hast du alle Inputs für deine Schulung des Abfall-Teams, wenn dieses nicht nur für den innerbetrieblichen Transport sondern auch an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist.

Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: 11010100112] #39851 23.10.2025 14:38
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Bergmannsheil Online
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Mahlzeit,

ein häufiges Vorgehen und damit Problem.

Zitat 11010100112 Wir haben ein Abfall-Team, was folgende Dinge erledigt:

1x die Woche werden die Abfälle in den Hof gebracht und anschließend holt sie ein Entsorger ab.
Das Beladen des Fahrzeugs führt nur der Entsorger durch - unsere MA haben damit nichts zu tun.

Ist das Abfall-Team somit bereits Teil der Entsorgungskette? Zitat Ende

Zur Eigenschaft als Verlader siehe oben. Man ist mit drin, auch wenn man den Entsorger nicht sieht. Hier helfen aber Checkliste, die bei der Verladung ausgefüllt werden. Diese Personen müssen natürlich unterwiesen sein.
Bis unten zum Bereich der "Bereitstellung zur Beförderung" gilt das Gefahrgutrecht dann nicht, sondern natürlich Arbeitsschutzrecht (Gefährdungsbeurteilungen!).


Zitat 11010100112
Und Befüller: im Labor ein Reagenzglas in den Abfall-Kanister zu leeren, ist ja sicherlich auch keine ADR-Tätigkeit. Dann bräuchte ja unsere ganze Belegschaft eine Schulung, weil sie zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Form von Abfall produzieren. Zitat Ende


Zur Definition Befüller siehe oben. Hier haben wir die Verpackerpflichten. Also wie sieht das Behältnis aus, in das im Labor das Reagenzglas ausgekippt wird? Ist die Verpackung geeignet oder wird sie bei der diskontinuierlichen Befüllung (--> Gefährdungsbeurteilungen!) vom Stoff angegriffen? ist die Verpackung nach Verpackungsanweisung geeignet? WIe ist die Kennzeichnung mit Gefahrzetteln etc.
Diese Personen müssen daher natürlich unterwiesen sein.


Zitat 11010100112 Am Ende unterschreibt jemand von uns die Dokumente und prüft die Ladungssicherung / Ausstattung des Fahrzeugs. Da brauchen wir natürlich eine Schulung ...
Zitat Ende


So nämlich.
Viel Erfolg.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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