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Ab wann ADR 1.3 geschult? #39815 20.10.2025 15:35
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11010100112 Online OP
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Hallo in die Runde!

Die Frage aus dem Titel mag doof sein, denn der ADR gibt ja genau vor, wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht:

Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, welche unterschieden werden in:

Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Fahrzeugführer, Entlader


Nun geht es aber genau um diese Einteilung: Wir haben ein Abfall-Team, was folgende Dinge erledigt:

1x die Woche werden die Abfälle in den Hof gebracht und anschließend holt sie ein Entsorger ab.
Das Beladen des Fahrzeugs führt nur der Entsorger durch - unsere MA haben damit nichts zu tun.

Ist das Abfall-Team somit bereits Teil der Entsorgungskette?

Wenn jemand anderes eine Abfall-Tonne im Gebäude von Raum 1 in Raum 2 fährt, ist das ja sicherlich kein Transport, der ADR 1.3 rechtfertigt. Aber ist es das schon, nur wenn der Weg dann nicht in Raum 2, sondern im Hof endet?

Die Tätigkeit, eine Tonne in den Hof zu fahren, klingt für mich noch nicht nach Verlader/Befüller. Verladen wird ja nur vom Fahrer selbst.
Und Befüller: im Labor ein Reagenzglas in den Abfall-Kanister zu leeren, ist ja sicherlich auch keine ADR-Tätigkeit. Dann bräuchte ja unsere ganze Belegschaft eine Schulung, weil sie zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Form von Abfall produzieren.


Was meint ihr hierzu?

Am Ende unterschreibt jemand von uns die Dokumente und prüft die Ladungssicherung / Ausstattung des Fahrzeugs. Da brauchen wir natürlich eine Schulung ...

Viele Grüße!

Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: 11010100112] #39819 20.10.2025 16:00
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht:


Das steht doch eindeutig in Abschnitt 1.3.1, "...den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4...", da stehen auch keine Mengenangaben, also jede Person, welche Sicherheitspflichten nach Kapitel 1.4 erfüllt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ab wann ADR 1.3 geschult? [Re: Gerald] #39820 20.10.2025 16:47
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11010100112 Online OP
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Hier stelle ich mir dann aber die gleiche Frage:

Wo sind die Personen, die die Abfälle in den Hof bringen - festgemacht an der Sicherheitspflicht, die diese dabei haben?

Fall 1
Verlader:
hat die Vorschriften für die Beladung und Handhabung zu beachten
--> Das trifft nicht zu, weil unsere MA keine Beladung des LKWs vornehmen, damit wären sie kein Verlader und würden dann auch kein ADR 1.3 brauchen

Fall 2
Verlader:
hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter und ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist.
--> Prinzipiell überprüfen alle unsere Laboranten bei der frischen Entnahme, ob die jeweilige Verpackung einen Schaden hat. Dann wären ja prinzipiell alle Laboranten aus der Firma nach ADR 1.3 zu schulen und nicht nur vom Abfall-Team ...

In eine andere Kategorie könnte ich unsere MA aus dem Abfall-Team auch nicht einordnen. Würdest du dann hier eher Fall 1 oder Fall 2 für gültig betrachten?

Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 20.10.2025 16:48.

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