Hallo Froxx23,
welche Fragen hast du denn konkret. Bitte prüfe einmal, ob wirklich eine Genehmigung nach A1 benötigst. Die A1 steht nur bei der Variante "andere als rotrauchende, mit mindestens 65%, aber höchstens 70% Säure". Und die ist, wie auch alle anderen Einträge zu UN 2031 auf dem Nur-Frachtflugzeug möglich. Benötigst du wirklich eine Beförderung auf PAX?
Zum Vorgehen in Deutschland: Früher hatte das LBA die Ansprechpartner mal auf der Homepage. Aber mittlerweile igelt man sich ein, seit G.C. in Rente gegangen ist. :-)
Falls du dir das wirklich antun willst, und nicht irgendwie mit CAO oder dem Seeschiff an dein Ziel kommst, steht
hier dein Vorgehen:
E-Mail: gefahrgut@lba.de oder ganz Oldschool per Fax: +49 531 2355-3398 :-)
Wo soll es hingehen? Du musst u.U.noch weitere Behörden bezüglich der Genehmigung kontaktieren...