Guten Tag Herr Leithold,
Wechselaufbauten sind per Definition Container mit Besonderheiten (ADR 1.2). Allerdings gibt es für die Kennzeichnung gemäß Bemerkung unter ADR 5.3.1.2 spezielle Rgelungen für die Kennzeichnung mit Großzetteln(Placards).

Das Lesen von ADR 5.3.1.1 reicht also nicht aus, denn erst im folgenden ist die Antwort auf die Frage zu finden, an welchen Stellen Großzettel(Placards) anzubringen sind.

"ADR 5.3.1.2 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks

[Bem:
Dieser Unterabschnitt gilt nicht für Wechselaufbauten (Wechselbehälter), ausgenommen Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und im kombinierten Verkehr Straße/Schiene beförderte Wechselaufbauten (Wechselbehälter).]
Die Großzettel (Placards) sind an beiden Längsseiten und an jedem Ende des [Containers,] {Großcontainers,} MEGC, Tankcontainers oder ortsbeweglichen Tanks anzubringen.
Wenn der Tankcontainer oder ortsbewegliche Tank mehrere Tankabteile hat, in denen zwei oder mehrere gefährliche Güter befördert werden, sind die entsprechenden Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten in der Höhe des jeweiligen Tankabteils und jeweils ein Muster der an den Längsseiten angebrachten Großzettel (Placards) an beiden Enden anzubringen."



Schönes Wochenende

Wilhelm Kassing