Schlangengift
#37698
04.11.2024 14:42
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Georg_
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Hallo zusammen,
heute habe ich ein ganz spezielles Thema für unser Forum. Meine Firma wird demnächst Schlangengifte für Arzneimittel verarbeiten. Allerdings finde ich es ungewöhnlich, dass unser Lieferant die Gifte, wie die der Klapperschlange oder der Kreuzotter, weder als Gefahrstoff noch als Gefahrgut eingestuft hat.
Soweit ich weiß, nutzt man den LD50-Wert zur Einstufung von Stoffen nach CLP in eine Gefahrenkategorie. Auch für die Klassifizierung nach Klasse 6.1 beim Gefahrgut sollte der LD50-Wert relevant sein. Könnte es sein, dass hier ein Fehler seitens des Lieferanten vorliegt?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen.
Ich hätte es jetzt so eingestuft:
Gift von Vipera berus berus Einstufung in Akut Tox1 mit H300,H310, H330 aufgrund LD 50 subkutan Maus: 1mg/kg. Vergabe der UN 3462
Gift von Naja naja Einstufung in Akut Tox1 mit H300,H310, H330 aufgrund LD 50 intravenös Maus: 0,24mg/kg und LD50 intraperitoneal = 0,28 mg/kg, LD50 subkutan = 0,29 mg/kg. Vergabe der UN 3462
Zuletzt bearbeitet von Georg_; 04.11.2024 14:58.
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Re: Schlangengift
[Re: Georg_]
#37699
04.11.2024 14:58
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M.A.T.
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Hallo, nach Ihren Daten käme ich auch bei T2 und 3462 raus. Eine Ansteckungsgefahr und damit Zuordnung in Kl. 6.2 liegt hier wohl nicht vor, oder? Die Gifte wirken nur bei Einnahme, richtig? Nachfrage beim Lieferanten wäre wohl bestimmt sinnvoll, denn eine Ausnahme für tierische Toxine ist mir nicht bekannt. Gruß M.A.T.
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Re: Schlangengift
[Re: M.A.T.]
#37700
04.11.2024 15:01
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Georg_
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Hallo M.A.T.,
ja, ich vermute, die Gifte würden nur bei Einnahme wirken. Es handelt sich um ein Lyophilisat(Pulver), das zunächst in Wasser gelöst wird.
Zuletzt bearbeitet von Georg_; 04.11.2024 15:02.
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Re: Schlangengift
[Re: Georg_]
#37701
04.11.2024 15:02
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M.A.T.
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Gallo, Georg, danke; nur, damit absorptive LD / LC ausgeschlossen werden können. Gibt es evtl. eine hilfriche Analogie zu Botox - das wird m. W. auch aus natürlichen Toxinen gewonnen. Gruß M.A.T.
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Re: Schlangengift
[Re: M.A.T.]
#37702
04.11.2024 15:30
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Nitro
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Guten Tag Zusammen
Einen spannenden Fall haben wir hier. Ich stelle mir hier aber schon die Frage, ob Schlangengifte die üblichen Einteilungskriterien nach ADR in die Klasse 6.1 überhaupt erfüllen. Giftig bei Einnahme/Hautkontakt sind Sie nämlich nicht zwingend. Bei den Giften handelt es sich m.W. um Proteine, welche im (gesunden, unverletzten) Verdauungstrakt oft denaturiert (zerstört) werden.
Als 6.1 Klassieren würde ich das mit Hinweis auf ADR 2.2.61.1.6 (besondere biologische Wirkung, Vergiftungsfälle) trotzdem auch.
Gruss Nitro
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