Moin,
unsere Firma möchte 1 x Gerät versenden und ich stelle mir die Frage, ob das Produkt (Gaschromatograph) radioaktive Stoffe beinhaltet bzw. als Klasse 7 deklariert werden muss.
Begriffsbestimmung (ADR)
"2.2.7.1.1 - Radioaktive Stoffe sind Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung, die in den Absätzen 2.2.7.2.2.1 bis 2.2.7.2.2.6 aufgeführten Werte übersteigt."
Als Radionuklid im Gerät ist das Ni-63 verbaut und die ermittelte Aktivität beträgt 88,8 MBq (Megabecquerel).
Wenn ich nun in die Tabelle 2.2.7.2.2.1 schaue, steht für das Ni-63 in Spalte 5 (Aktivitätsgrenzwert für eine freigestellte Sendung; Bq) --> 1x 10^8 = 100 MBq
Ich unterschreite den Wert in der Tabelle (spalte 5). Ist damit meine Sendung (1x Gerät) per Definition kein Gefahrgut der Klasse 7? Kann ich mit der Herleitung mein Produkt als freigestellte Sendungen (Ohne Beachtung der ADR-Vorschriften) versenden?
Oder muss ich das Gerät als UN2911 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK– INSTRUMENTE; transportieren lassen?
Vielen Dank!