versendet werden , Batterien über 100 WH und 12 kg, mit wiederstandsfähigem Stoßfesten Gehäuse auf einer Kunsstoffpalette mit Alu-Aufsetzrahmen und Deckel.
Es sind immer 2 Batterien auf einer Palette.
Die Palette ist gekenzeichnet mut Label Klasse ) Akkus, UN 3480, Lithium Batteries und Overpack / Umverpackung.
Ist die Kennzeichnung als Overpack so richtig?
Falls ja, müsste dann nicht die Batterie als Versandstück auch gekennzeichnet sein:
Oder zählt die Palette mit Rahmen und Deckel als Versandstück? Dann wäre die Kennzeichnung als Umverpackung doch nicht korrekt, oder?
Zweite Frage:
Wie bewertet ihr die Anbringung des Klase 9 Labels, hier sind ja die abere und untere Ecke verdeckt?
Grüße Thomas
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: moerser]
#3814604.02.202512:31
Hallo Thomas, zum Thema "Umverpackung" gibt hier einen Beitrag, wo vor allen Claudi dies ausführlich erklärt hat. Und Du erfüllst mit Deinem Beispiel die Begriffserklärung gemäß Abschnitt 1.2.1!
Antwort auf
Wie bewertet ihr die Anbringung des Klase 9 Labels, hier sind ja die abere und untere Ecke verdeckt?
Das ist leider grenzwertig, ich würde eine andere Lösung versuchen zu finden. Oder auf Absatz 5.2.2.2.1.1.3 zurückgreifen, aber vieleicht kannst Du dem Gefahrzettel an einer anderen Stelle anbrigen, z.b. auf der Fläche unterhalb "Umverpackung" ist auf dem Bild nur nicht zu erkennen ob die Fläche langt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: moerser]
#3814704.02.202512:45
Hallo, moerser, was den Zettel angeht halte ich Beanstandungen für ziemlich wahrscheinlich, nicht nur in A. Auch, weil er relativ weit unten ist - nicht formal aber evtl. weil man sich bücken muß, eine psychologische Wirkung auf die Kontrolleure. Ansonsten wie Gerald schrieb. Gruß M.A.T.
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: M.A.T.]
#3814804.02.202512:59
Nach P 903 (2) ist das Verpackungskonstrukt eine Schutzumschließung oder Außenverpackung. Man könnte es auch als Umverpackung definieren, dann müssten die Batterien innen zwingend nochmal beklebt sein. Umverpackung heißt: im Inneren sind korrekte Versandstücke, d.h. auch korrekt markiert/ gekennzeichnet.
Muss man aber nicht, P903 (2) - dann wäre das auf dem Foto das Versandstück und die Angabe Umverpackung entfällt.
Der Gefahrzettel ist streng genommen nicht korrekt geklebt, kann beanstandet werden. Ich würde den nochmal mit der UN-Nummer (und für See auch Lithium Ion Batteries) auf den "Deckel" oben drauf kleben und an der Seite schauen, ob der verkleinert (nicht kleiner als 5x5 cm) komplett drauf passt.
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: Claudi]
#3815104.02.202515:20
Nach P 903 (2) ist das Verpackungskonstrukt eine Schutzumschließung oder Außenverpackung. Man könnte es auch als Umverpackung definieren, dann müssten die Batterien innen zwingend nochmal beklebt sein. Umverpackung heißt: im Inneren sind korrekte Versandstücke, d.h. auch korrekt markiert/ gekennzeichnet.
Die Batterien ohne die Palette wären ja nicht Versandfähig, aber mit der Palette als Ladungsträger schon.
Nun sehe ich zwei Möglichkeiten:
- Die Palette samt Aufsetzrahmen und Deckel als Schutzumschließung nach P903 (2) behandeln, dann muss der Aufkleber Umverpackung weg.
- Den Aufsetzrahmen und den Deckel als Umverpackung behandeln, dann müsste die Palette mit den Batterien aber auch bezettelt werden.
Ist das so korrekt?
Wenn ich auf der Seite den verkleinerten Gefahrzettel anbringe, dann brauche ich doch oben drauf keinen mehr anzubringen? Zum Transport werden eh 4 Einheiten gestapelt zu einer Ladeeinheit verbunden.
Oder sehe ich das falsch?
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: M.A.T.]
#3815304.02.202515:23
Hallo, moerser, was den Zettel angeht halte ich Beanstandungen für ziemlich wahrscheinlich, nicht nur in A. Auch, weil er relativ weit unten ist - nicht formal aber evtl. weil man sich bücken muß, eine psychologische Wirkung auf die Kontrolleure. Ansonsten wie Gerald schrieb. Gruß M.A.T.
Die Einzelnen Paletten sind nur ca 35 cm hoch, aber im Versand werden die immer zu viert gestapelt und zu einer Ladeeinheit verbunden. Da muss sich also keiner Bücken.
Trotzdem bin ich mit den verdeckten Ecken auch nicht glücklich, das habe ich auch schon bemängelt.
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: moerser]
#3815404.02.202515:46
Dann macht auf die einzelnen Packs jeweils oben auf den Deckel 9A + UN3480 in korrekter Größe drauf (See: zusätzlich Lithium Ion Batteries), an der Seite schaut ob ihr den 9A verkleinert drauf kriegt, lasst da Umverpackung weg und macht 1x pro Ladeeinheit zur Sicherheit ein Schild z. B. laminiert oder in Klarsichtfolie mit Kabelbinder dran mit: UN3480, 9A in korrekter Größe und Umverpackung.
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: Claudi]
#3815804.02.202518:03
Dann macht auf die einzelnen Packs jeweils oben auf den Deckel 9A + UN3480 in korrekter Größe drauf (See: zusätzlich Lithium Ion Batteries), an der Seite schaut ob ihr den 9A verkleinert drauf kriegt, lasst da Umverpackung weg und macht 1x pro Ladeeinheit zur Sicherheit ein Schild z. B. laminiert oder in Klarsichtfolie mit Kabelbinder dran mit: UN3480, 9A in korrekter Größe und Umverpackung.
Wäre es denn falsch, nur auf der Seite die verkleinerten Label anzubringen?
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: moerser]
#3815904.02.202518:33
Da könnte jemand argumentieren, dass auf der Oberseite genug Platz wäre für 10x10 cm... das sind so Grenzfälle, wo erst ein Problem entsteht, wenn jemand das thematisiert (mit Bußgeldandrohung).
Re: Kennzeichnung von UN3480, nach P903 b.
[Re: Claudi]
#3816404.02.202520:03
Dann macht auf die einzelnen Packs jeweils oben auf den Deckel 9A + UN3480 in korrekter Größe drauf (See: zusätzlich Lithium Ion Batteries), an der Seite schaut ob ihr den 9A verkleinert drauf kriegt, lasst da Umverpackung weg und macht 1x pro Ladeeinheit zur Sicherheit ein Schild z. B. laminiert oder in Klarsichtfolie mit Kabelbinder dran mit: UN3480, 9A in korrekter Größe und Umverpackung.
Das Problem ist, dass mein Kunde die Ware so vom Hersteller geliefert bekommt und die ware nach der Bearbeitung wieder in der gleichen Verpackung an den Kunden zurückgeht.
Ich werde die verdeckten Gefahrenzettel bemängeln und darauf hinweisen, dass es sich bei den Umschließungen ja um die Versandverpackung handelt und deshalb das "Umverpackung" dort fehl am Platze ist.
Ich habe aber weder im ADR noch im Bußgeldkatalog was gefunden, dass die Verwendung des Labels "Umverpackung" ausdrücklich verbietet.