Hallo, Uwe73,
falls die Reederei oder Seehafenspedition bekannt ist wäre eine kurze tel. Klärung, ob das so akzeptiert wird, ratsam. Nicht, daß interne Reedereivorgaben dagegensprechen.
Ich würde die RSEB hier nicht als "zulassen" lesen, sondern nur als Hinweis an die Vollzugsbehörden in D, es nicht zu sanktionieren; Diskussionen kann es dennoch geben. Im Ausland ist die RSEB eh irrelevant.
Viel Erfolg
M.A.T.