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Re: Punkte bei Gefahrgutverstößen! [Re: TDamm] #383 03.03.2003 14:16
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glücke Offline
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Hallo Herr Damm,

der Beitrag des Herrn Strecker in GeLa 6/2002 zeigt den theoretischen Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 des § 2 Abs. 4 GGVSE auf. Danach könnte es zwei Verlader geben, wenn der Fahrer als Personal des Beförderers das Fahrzeug selbst belädt (Verlader nach Satz 1) und ihm die Güter von einem anderen Unternehmer zur Beförderung übergeben werden (Verlader nach Satz 2).

Wie aus der Begründung des Bundesrates zu dieser Vorschrift eindeutig hervorgeht, will der Verordnungsgeber gerade dies jedoch nicht. Mit Satz 2 soll klargestellt werden, daß es bei ein und demselben Beförderungsfall nicht gewollt ist, daß zwei Verlader definiert werden. (Siehe Text der Begründung im Artikel des Herrn Strecker)

Ihre Auslegung, daß alleine aus Satz 2 im § 2 Abs. 4 GGVSE eine doppelte Verladereigenschaft erwachsen kann, wird weder vom Artikel des Herrn Strecker noch vom Verordnungstext unterstützt.

Der Umstand, daß Sie, wie Sie schreiben, schon zwei Bußgeldbescheide entsprechend Ihrer Auslegung erlassen haben, in der Hoffnung, über einen Einspruch zu einer gerichtlichen Entscheidung zu kommen, erschreckt mich.

Die Begründung des Bundesrates, die in diesem Fall eindeutig den Willen der Bundesländer wiedergibt, die auch für den Vollzug der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zuständig sind, sollte doch gerade von den Verwaltungsbehörden dieser Länder beachtet und umgesetzt werden.

Viele Grüße aus Würzburg
G. Lücke

Re: Punkte bei Gefahrgutverstößen! [Re: glücke] #384 03.03.2003 15:33
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TDamm Offline
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Sehr geehrter Herr Lück,



aus dem Beitrag des Herrn Stecker geht hervor, dass die Begründung des Bundesrates nicht mit den Grundsätzen der Rechtsauslegung konform geht. Auch in der danach erlassen RSE hat der Gesetzgeber seine Begründung nicht näher erläutert. Auch Herr Stecker kam am Schluss seines Beitrages zu dem Ergebnis, dass ein Bußgeld gegen den Beförderer als Verlader möglich ist.



Auch hatte ich eindeutig dargelegt, dass es solche Fälle betraf, wo der Beförderer seiner Pflicht zum Ausrüsten des Fahrzeuges mit Ladungssicherungsmitteln nicht nach kam. Ohne diesen kann jedoch der Verlader (der das Gefahrgut übergibt) und der Fahrer der Ladungssicherungspflicht nicht nachkommen, so dass diesen lediglich die Möglichkeit geblieben wäre, das Fahrzeug nicht zu beladen.



Zur Klarstellung sei noch gesagt, dass in beiden Fällen der Fahrer selbst Verladen hat. Des Weiteren hoffe ich nicht auf eine gerichtliche Entscheidung. Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass kein Rechtsmittel eingelegt wurde.



Viele Grüße nach Würzburg

Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Punkte bei Gefahrgutverstößen! [Re: TDamm] #385 04.03.2003 17:01
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Wilhelm Kassing Offline
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Beiträge: 186
Guten Tag Herr Damm,

Mittel zur Ladungssicherung sind ein anderes Thema.

Ladungssicherungsmittel sind dem Fahrer durch den Beförderer (Transportunternehmer) und Halter nach GGVSE § 9 Absatz 12 Nr. 7 (erstaunlicherweise nicht bußgeldbewehrt – vgl. GGVSE § 10, Nummer 16) zur Verfügung zu stellen.

Wenn keine Mittel vorhanden sind und nicht gesichert werden kann, darf eben nicht befördert werden.

Dieses in Verbindung zu bringen mit einer möglichen Verladereigenschaft des Beförderers, halte ich für nicht richtig, auch wenn die GGVSE § 2 Nummer 4 i.V.m. Begründung zur GGVSE zu § 2 sich offensichtlich nicht klar ausdrückt.

Wenn ich sie richtig verstanden habe ( Re vom 27.02.03 08:08 Uhr), machen Sie diesen Kunstgriff nur, weil die Mitgabepflicht von Ladungssicherungsmitteln nicht bußgeldbewehrt ist.

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing

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