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Pflichten des Befüllers bezüglich der Dichtigkeit #38489 07.03.2025 11:58
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Pflicht des Befüllers den Tank auf Dichtigkeit zu prüfen.
Ich beziehe mich auf den Passus ADR 4.2.4.5.5, dort steht "Die Öffnung(en) für das Befüllen muss (müssen) durch Kappen oder Stopfen verschlossen werden. Nach dem Befüllen ist die Dichtheit der Verschlüsse und der Ausrüstung durch den Befüller zu überprüfen.". Wir haben nun den Fall, dass wir die von uns verwendeten Öffnungen bei einem Tankcontainer nach der Befüllung überprüft und anschließend verblompt haben. Nun ist aber ein anderer Domdeckel nicht richtig verschlossen gewesen (offensichtlich nicht zu erkennen, der Deckel war verschlossen aber die Schrauben nicht festgezogen), hier ist im Zuge des Transportes eine geringe Menge unseres Stoffes ausgetreten (< 1 Ltr.).
Meine Frage hierzu: Muss der Befüller nach dem Beladen alle möglichen Öffnungen prüfen? Welche Verantwortung hat in diesem Zusammenhang der Beförderer?

Über Erläuterungen zu dem Fall würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Christoph

Re: Pflichten des Befüllers bezüglich der Dichtigkeit [Re: Christoph09] #38490 07.03.2025 12:10
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Hallo,
Frage: war es ein Mehrkammer-TC, der von verschiedenen Befüllern genutzt wurde, und immer derselbe Fahrer? Und wenn Sie das undichte Abteil nicht befüllt haben - warum war es dann Ihre Ladung?
Zuständig ist zunächst der tatsächliche Befüller (Firma) sowie der Fahrer. Siehe speziell § 28 Nr. 5 und § 23 (1) Nr. 4 bzw. 7. Den Beförderer sehe ich hier erst einmal nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Pflichten des Befüllers bezüglich der Dichtigkeit [Re: M.A.T.] #38491 07.03.2025 13:05
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Christoph09 Offline OP
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Hallo M.A.T.
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Es handelte sich um ein Einkammer-Tankcontainer mit drei Domdeckeln zur Befüllung (wir sind der Befüller), wir können aber technisch immer nur über einen Deckel befüllen.
Zu den anderen Deckeln gelangen wir mit unserer stationäre Beladetreppe nicht.
Wir können diese Deckel nur aus einer Entfernung von ca. 1-2 Meter sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

Re: Pflichten des Befüllers bezüglich der Dichtigkeit [Re: Christoph09] #38492 07.03.2025 13:17
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Dann aus meiner Sicht der letzte Befüller (alle Deckel, weil der Tank as ganzer dicht sein muß) bzw. der Fahrer, falls der befüllt hat. Den Beförderer seh ich unverändert hier nicht. Die technischen Möglichkeiten zu schaffen, daß alle Deckel kontrolliert werden können, obliegt aus meiner Sicht ebenfalls dem Befüller, weil der sich sonst einfach rausreden könnte mit "wir haben aber keine Leiter um da ranzukommen". Stichwort auch "Handhabung der Befülleinrichtung".
Gruß
M.A.T.

Re: Pflichten des Befüllers bezüglich der Dichtigkeit [Re: M.A.T.] #38493 07.03.2025 13:32
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Christoph09 Offline OP
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Vielen Dank für die nachvollziehbare Einschätzung. Ich werde dieses auf jeden Fall berücksichtigen.

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph


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