Für mich ist der Fall eindeutig:
Gefahrgut heisst:
Druckgaspackungen, entzündbar
Aerosols, flammable
Das in der Druckgaspackung enthaltene Gas ist nicht das Gefahrgut sondern der Gegenstand "Druckgaspackung" ist das Gefahrgut.
Begriffsbestimmung Nettomenge in Anhang A:
"NETTOMENGE (NET QUANTITY) Entweder:
(a) das Gewicht oder das Volumen des in einem Versandstück enthaltenen Gefahrgutes ohne das Gewicht oder das Volumen jeglichen Verpackungsmaterials; oder
(b) das Gewicht des unverpackten Gegenstandes an Gefahrgut (z.B. UN 3166).
Im Sinne dieser Definition bedeutet „gefährliche Güter“ der Stoff oder Gegenstand, wie er mit der richtigen Versandbezeichnung in Tabelle 4.2 aufgeführt ist, z.B. ist für „Feuerlöscher“ die Nettomenge das Gewicht des Feuerlöschers.
Die Spraydose auf die Waage gestellt ist das Gwicht des Gegenstands und damit die Nettomenge gemäß Anhang A.