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Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr #38727 04.04.2025 08:47
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Hallo zusammen,
ich bin Gefahrgut-Jungfrau und habe die letzte Woche damit verbracht, ein Eigenstudium in Gefahrgut zu absolvieren wink

Ich habe vor kurzem den Job gewechselt und soll unter anderem für den Versand unserer Produkte zuständig sein. In unseren Produkten sind Akkus in Steuergeräten verbaut und eine Powerbank muss zusätzlich mitgeschickt werden. Speziell geht es gerade um den Versand unserer Produkte in die USA.

Während meines Eigenstudiums sind bei mir jetzt einige Fragen aufgetaucht, die mir bis jetzt leider niemand beantworten konnte und Herr Google hat mir auch unterschiedliche Angaben gemacht... Dem mag ich sowieso oft nicht vertrauen laugh
Bei meiner Recherche bin ich auf das Forum gestoßen und habe festgestellt, dass es nur gut sein kann, wenn man ein paar Profis fragen kann, die sich grundsätzlich mit dem Thema auskennen und eventuell bei Fragen auch Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern herstellen können.
Momentan sehe ich bei dem Thema nämlich noch etwas schwarz, ob das wirklich Sinn macht, dass ich als nicht ausgebildete Logistikkraft sowas überhaupt übernehmen kann wink Vom Zoll-Thema mal ganz abgesehen laugh

Ich versuche seit einer Woche unseren Ansprechpartner bei UPS zu erwischen, damit der mir auch schon mal weiterhelfen kann, aber da ist dauerbesetzt und man reagiert auch nicht auf Emails. Das Call-Center von denen war bis jetzt auch keine Hilfe. Da kriege ich im Nachgang bloß noch Emails, in denen ich gebeten werde, mein Problem zu schildern.

Damit ich aber mal weiter komme, wende ich mich mal an Euch und hoffe, dass Ihr etwas Licht in mein Dunkel bringen könnt. Hier mal meine ersten Fragen:

- Was gilt bei Akkus als Mindermenge? Geht es da um das Gewicht an sich oder um das Nettogewicht der Akkus?
- Soweit ich richtig informiert bin, benötigt man dann keine spezielle Schulung, wenn es sich um eine Mindermenge handelt?
- Wenn eine Schulung benötigt ist und ich dann mal in Urlaub bin, wer darf dann bei Bestellungen die Verpackung und den Versand überhaupt übernehmen?
- Kann man die zwei Akkus innerhalb eines Paketes verschicken, in dem auch noch das eigentliche Produkt (Decke zur Magnetfeldtherapie) verpackt ist oder macht es Sinn, mehrere Sendungen zu machen?
- Kann ich unsere bestehenden Versandkartons nutzen oder muss ich da spezielle neue Verpackungsmaterialien anschaffen?


Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Maiki

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Maiki] #38729 04.04.2025 09:07
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Hallo, Maiki
und willkommen in den GG-Foren.
"Eigenstudium" ist löblich aber nur ein erster, nicht ausreichender, Schritt. Wenn Sie per Luft GG versenden wollen, müssen Sie zuerst eine entsprechende Schulung für den Luftversand erfolgreich absolvieren. Ohne diese Schulung ist ein Versand weder erlaubt noch möglich. Eine aktuelle Ausgabe der Vorschriften ist ebenfalls unabdingbar.
Der Begriff "Mindermenge" ist keiner, der klar definiert wäre. Möglicherweise meinen Sie entweder EQ oder de minimis. Davon, von der genauen Art und Kapazität der Liba und von den spezifischen Sonderlocken von Operator und State hängen die Beförderungsbedingungen ab.
Sie benötigen für die Einschätzung der Versendbarkeit von Liba außerdem eine sog. Prüfzusammenfassung; diese bekommen Sie vom Hersteller der Liba oder des Gerätes.
Auch eine Urlaubsvertretung oder Krankheitsvertretung muß geschult und geprüft sein. Ist übrigens im Landverkehr auch nicht prinzipiell anders, nur spricht man da von Unterweisung.
Falls dieser Versand eine Ausnahme ist wäre die Beauftragung eines externen Spezialisten sinnvoll; falls der Versand zukünftig öfters notwendig wird kommen Sie um die entsprechende Schulung nicht herum.
Wenn Sie die Schulung haben und die genannten Infos an der Hand gibt es hier im Forum einige Spezialisten, die Ihnen weiterhelfen können.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Nachtrag: zur Einstimmung und als Lerngrundlage kann ich dieses Büchlein wärmstens empfehlen.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.04.2025 09:18. Bearbeitungsgrund: Literatur
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #38730 04.04.2025 09:53
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Maiki Offline OP
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Hallo M.A.T.,
vielen Dank schon einmal =)
Dass mein "Eigenstudium" nur ein erster Schritt ist, habe ich eh schon befürchtet. Hier hat gefühlt bis jetzt keiner auch nur einen halben ersten Schritt gemacht, und alle meinen, man muss nur die Aufkleber raufkleben und einen Zettel ausfüllen. Mein Eigenstudium kam dann dadurch, dass ich zumindest in der Theorie wusste, dass es so einfach nicht ist. Und von allen Seiten kommen dann neue - wahrscheinlich auch nicht wirklich fundierte - Kenntnisse, wie heute das mit der Mindermenge.
Die Prüfzusammenfassung der Powerbank habe ich bereits, die von dem anderen Akku in dem Steuergerät lässt noch auf sich warten.

Wenn es nach mir geht, würde ich das Thema tatsächlich an jemand externes geben, um sicher gehen zu können, aber das ist halt eine Geldfrage wink

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Maiki] #38731 04.04.2025 10:08
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Hallo, Maiki, zu einigen Punkten hier mein Kommentar.
"ausfüllen"
Es ist nicht damit getan, die Shipper`s (richtig) auszufüllen. Sie muß unterschrieben werden, und wer unterschreibt ist verantwortlich für die Angaben und Addressat von evtl. Forderungen, auch finanzieller Art, falls was nicht stimmt. Und die Chefetage ist nie ganz raus, Stichwort Delegation und Orga-Versäumnis.

Kosten
Natürlich kostet externe Expertise. Dem ist aber entgegenzurechnen, was intern durch Schulung und Einarbeitung (die Schulung alleine ist notwendig aber aus meiner Sicht nicht hinreichend) an Opportunitätskosten anfällt. Ganz zu schweigen von Schadenersatz im Havariefall. Eine nicht unübliche Methode ist auch, sich bei überschaubarem Anfall an GG für jede UN-Nr. eine Handlungsanweisung erarbeiten zu lassen, nach der man geht. Die muß dann nur im Änderungsrhythmus (1 oder 2 Jahre) angepaßt werden.
Ggf. benötigt Ihre Fa. für andere VT auch einen Gefahrgutbeauftragten, extern oder intern. Dafür gilt auch: Schulung alleine macht noch keinen Meister. Wohl die meisten hier im Forum würden unterschreiben, daß die Praxis weitaus mehr erfordert als die abgeschlossene Schulung hergibt.

Prüfzusammenfassung
Gut, daß Sie das schon in die Wege geleitet haben.
Falls Sie den Versand nach Schulung selbst machen: bei Luft unbedingt tagesaktuell die Abweichungen von Operator und State auf den IATA- und ICAO-Seiten prüfen; das gedruckte - sehr teure - Buch alleine reicht nicht. Gleiches gilt für allfällige Amendments innerhalb des Jahres.

Da Sie in Bayern sitzen: es gibt hier eine Spezialfirma für Liba, die möglicherweise für Ihr Haus interessant ist: https://www.lithium-batterie-service.de/de. Der GF, Herr Werny, ist als absoluter Profi auf dem Gebiet ausgewiesen. Und nein, ich bin weder beteiligt noch verwandt!

Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #38732 04.04.2025 10:52
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Maiki Offline OP
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Die Unterlagen bei der IATA sind tatsächlich ganz schön happig. Zumindest das, was ich bis jetzt gesehen habe.
Danke übrigens für den Kontakt smile Ich denke, der könnte tatsächlich interessant werden.
Allerdings muss ich hier erst noch Überzeugungsarbeit leisten, dass es sich nun mal nicht um irgendeinen einfachen Versand handelt.
Diese Handlungsanweisung, von der Sie sprachen, kann man sich demnach von einem externen Gefahrgutbeauftragten machen lassen? Nur, dass ich es richtig verstehe:
- Ich frage zum Beispiel Herrn Werny, ob er für uns den Gefahrgutbeauftragten macht.
- Er macht für uns diese Handlungsanweisung, nach der dann vorgegangen wird.
- Wir benötigen aber trotzdem die Schulung, damit wir die Shippers richtig ausfüllen und unterschrieben dürfen (und wahrscheinlich noch andere Sachen machen dürfen).
- In regelmäßigen Abständen lasse ich die Handlungsanweisung anpassen.

Mein Gefühl sagt mir irgendwie jetzt schon, dass ich da nicht mit meiner Unterschrift drauf stehen möchte laugh

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #38733 04.04.2025 10:56
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Claudi Offline
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Mindermenge mag ich nicht als Begriff. Es gibt erleichterte Anforderungen für kleine Batterien/ Zellen - unterschiedlich, ob mit/in Ausrüstung oder allein versendet. Was "klein" ist, ist gesetzlich geregelt (SV 188 ADR/ IMDG-Code, Section IB bzw. II der entsprechenden IATA Packing Instructions)

Es ist eine "Schulung" notwendig bzw. müssen die MA, die kleine Li-Batterien im Luftverkehr versenden, über ausreichende Anweisungen verfügen zu:
• Klassifizierung der zu versendenden Lithium-Batterien
• Dokumentation von Abläufen
• Schriftliche Arbeitsanweisungen oder andere Dokumente einschließlich automatisierter Kontrollen
• Überblick und Verständnis der dokumentierten Abläufe entsprechend der Arbeitstätigkeit
• Nachweis der Einweisungen einschließlich Datumsangabe für alle Angestellten
• Wiederholte Einweisungen mindestens alle zwei Jahre oder bei Änderungen
• Rücklauflogistik, einschließlich Verkehrsträger und entsprechende Verbote

Quelle: 1.6 IATA DGR

Ausnahme: UN3090/ UN3480 ("allein reisende" Lithiumbatterien ohne Geräte) - hier ist IMMER eine richtige IATA-Schulung vom zertifizieren Anbieter mit Prüfung notwendig.

Versand nur mit Eigenstudium: nein. Nicht an der falschen Stelle sparen! Notwendige Schulungen absolvieren, ggf. Expertise einkaufen.

Einen Gefahrgutbeauftragten braucht man bei kleinen Batterien nicht.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Claudi] #38734 04.04.2025 11:03
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Claudi Offline
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Diese Handlungsanweisung, von der Sie sprachen, kann man sich demnach von einem externen Gefahrgutbeauftragten machen lassen? Nur, dass ich es richtig verstehe:
- Ich frage zum Beispiel Herrn Werny, ob er für uns den Gefahrgutbeauftragten macht.
- Er macht für uns diese Handlungsanweisung, nach der dann vorgegangen wird.
- Wir benötigen aber trotzdem die Schulung, damit wir die Shippers richtig ausfüllen und unterschrieben dürfen (und wahrscheinlich noch andere Sachen machen dürfen).
- In regelmäßigen Abständen lasse ich die Handlungsanweisung anpassen.


Ein GB kann im schlechtesten Fall kein Gefahrgut Luft/ es gibt keinen GB Luft und der hat das teure IATA-Buch nicht oder keine Erfahrung mit Batterien oder nur Ahnung von Straße/ Schiene/ Binnenschoff und/ oder See. Also nicht jeder GB kann das.

Herr Werny kann das zweifelsfrei!
Ihr benötigt keinen Gefahrgutbeauftragten als offiziell benannten Betriebsbeauftragten, aber ggf. Beratung.
Ob ihr eine Shippers erstellen müsst oder nicht, kommt auf die Art der versendetes Artikel an: bei allein reisenden Batterien ja, bei in/mit Ausrüstung wahrscheinlich nein. Wenn ihr eine machen müsst, muss auch die Ware korrekt verpackt sein. Das erfordert bei euch nach CBTA geschulte Versender/ Verpacker (Module A+B) - offizielle IATA-Schulung mit zertifiziertem Trainer/ Prüfung. ODER: ihr lasst das einen externen Dienstleister machen - kostet natürlich etwas Geld. Ggf. bietet Herr Werny so einen Service neben der Beratung auch an. Wenn nicht, dann kann er definitiv Kontakte herstellen.
Ob ausreichende Informationen/ Schulung nach 1.6 oder CBTA-Schulung nach 1.5 IATA DGR: muss alle 2 Jahre wiederholt werden.

Wenn sich an den Vorschriften etwas ändert, muss die Handlungsanweisung geändert werden - ja.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Maiki] #38736 04.04.2025 11:51
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Hallo, Maiki,
Handlungsanweisung.
Kann ein externer Fachmann mit ausreichender IATA-Ausbildung (Gb gibt es für Luft nicht) machen, der dafür die internen Abläufe kennen muß. Lohnt sich nur bei überschaubarem GG-Aufkommen.
Gb
Ob Sie überhaupt einen für die anderen VT brauchen hängt von Ihrem GG-Aufkommen ab, siehe dazu die einschlägige dt. GbV. Für Luft hat Gb-Schulung nichts zu sagen. Evtl. haben Sie ja Vorlauf per Straße zum Flughafen, dann gilt ADR.
Shippers
Falls eine gebraucht wird kann auch das ein Externer für Sie erledigen, so vertraglich vereinbart und der die entsprechende Schulung hat. Sonst mit Schulung intern.
Anpassen
Wann immer die jeweiligen Vorschriften (nicht nur GG, auch GefStoff etc) sich ändern prüfen, ob was angepaßt werden muß. Gefahrgutrechtlich mindestens alle 2 bzw. 1 Jahr, wie ich vorher schon schrieb.

Ihrem Gefühl kann ich bei der Sachlage zustimmen. ;-)
Gruß
M.A.T.


Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #38737 04.04.2025 12:13
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Hallo Claudi, hallo M.A.T.,

vielen lieben Dank auf jeden Fall schon einmal für die vielen Antworten.
Eventuell war der Begriff Eigenstudium etwas missverständlich. Ich wollte damit nicht sagen, dass ich irgendwas ohne Schulung verschicken wollte.
Ich möchte nur, dass alles richtig läuft und nicht nach Gutdünken einfach irgendwie erledigt wird. Dafür bin ich einfach zu perfektionistisch veranlagt laugh
Daher mache ich immer erstmal ein wenig Recherche, um mal ein minimales Basiswissen zu haben, das dann erweitert wird wink
Ich werde jetzt Eure Antworten auf jeden Fall mal auch dafür verwenden, intern mitzuteilen, dass wir hier noch einen großen Handlungsbedarf haben. Auf jeden Fall mehr, als nur bei UPS einen Vertrag zu haben, dass die unsere Pakete verschicken.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Maiki] #38739 07.04.2025 13:19
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Hallo Maiki,

falls Schulungen zu Lithiumbatterien im Luftverkehr benötigt werden, jannst du mir gern eine PN schreiben.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: DJSMP] #40377 03.02.2026 12:51
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Passt vielleicht nicht zu 100% hierhin, finde aber keinen geeigneteren Beitrag.

Aktuell wird eine Sendung von mir mit UN 3481 von der Airline abgelehnt, weil ich kein Sicherheitsdatenblatt beibringen kann!

Angewendete PI habe ich mitgeteilt, Prüfzusammenfassung ist übermittelt, aber - Ablehnung!

Sicherheitsdatenblatt. Für Batterien. *Seufz*.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40380 03.02.2026 13:31
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Dann kann man versuchen, denen zu erklären, warum es in der EU keiner SDB für Lithiumbatterien bedarf oder man besorgt sich ein SDB für die Batterie. Die gibt es vermutlich nur deswegen, weil irgendwelche Leute (sei es Import in Asien, Airlines etc.) sowas haben wollen. Und die wollen sowas haben, weil sie schlecht geschult sind und meinen, dass man bei GG immer ein SDB (MSDS) braucht.

Wäre allerdings lustig, wenn man ein SDB für UN3480 vorlegt und die Airline dann meckert, warum da nicht UN3481 drin steht. Wobei es auch SDB gibt, in die die Hersteller vorsorglich beides reinschreiben.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40383 03.02.2026 13:40
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q.e.d.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40393 04.02.2026 10:38
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Ich präzisiere: gestern frug man nach einem SDS für das Gerät, heute dann erst nach einem für die Batterie.

Habe mal die Regeln zu SDS aus Reach / GHS übersendet und harre nun der Antwort.

Nochmal für mich zur Präszisierung: SoC < 30 % bislang nur für allein reisende Batterien oder "mit Gerät" vorschrieben, nicht aber für "Batterie im Gerät".

Korrekt?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40394 04.02.2026 12:12
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Hallo, Andreas_K
würde mich jetzt sehr überraschen wenn die Lektüre des Rechtstextes eine Änderung der Aussagen dort bewirkte. Wahrscheinlicher ist: "Unser System verlangt das so." Und keine Einsicht, daß die Konzipierer und Programmierer des "Systems" hier einfach nicht ausreichend Durchblick hatten.
Trotzdem viel Glück.
M.A.T.

Nachtrag: Vielleicht könnten die Personen bei den GG-Ausschüssen in ICAO und IATA mal ihre Zeit darauf verwenden, ihre Regeln mit denen von UN und EU abzustimmen, so daß die Rechtsanwender und -programmierer aller Ausbildungsstände lesen können, daß Geräte kein SDB haben. Am besten dann in die SV einbauen. Mit dieser Vereinfachung würde die Sicherheit steigen.


Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.02.2026 14:06. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40395 04.02.2026 12:41
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ich präzisiere: gestern frug man nach einem SDS für das Gerät, heute dann erst nach einem für die Batterie.

Habe mal die Regeln zu SDS aus Reach / GHS übersendet und harre nun der Antwort.

Nochmal für mich zur Präszisierung: SoC < 30 % bislang nur für allein reisende Batterien oder "mit Gerät" vorschrieben, nicht aber für "Batterie im Gerät".

Korrekt?


Korrekt. SOLO: schon länger Pflicht. MIT: seit 01.01.2026 Pflicht. IN: weiterhin nur Empfehlung (kA ob es Airline-Abweichungen gibt, die den SoC verpflichten auch IN machen).

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40396 04.02.2026 13:20
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Ich kann hier auch nur empfehlen, ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN-Nummer steht (Stur nach Checkliste). Das habe ich für alle Gegenstände erstellt, die keine Pflicht zum SDB haben. Seitdem haben wir damit keine Probleme mehr.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #40397 04.02.2026 13:29
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Hallo, Andreas_K
würde mich jetzt sehr überraschen wenn die Lektüre des Rechtstextes eine Änderung der Aussagen dort bewirkte.
M.A.T.


Sehe ich genauso, bringen wird es wohl nix. Ist mir aber ein inneres Bedürfnis, so etwas klarzustellen. Und, mein Kunde wird dadurch auch nicht dümmer.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: BGG_17] #40399 04.02.2026 13:36
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Ich kann hier auch nur empfehlen, ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN-Nummer steht (Stur nach Checkliste). Das habe ich für alle Gegenstände erstellt, die keine Pflicht zum SDB haben. Seitdem haben wir damit keine Probleme mehr.


Ist als Lösungsansatz für uns leider nicht praktikabel. Wir sind kein Hersteller, sondern Großhandel mit tausenden Artikeln mit Lithium Batterien im Programm. Und Hersteller zu Veränderungen zu bewegen ist ... nun ja, nicht einfach.

Zu besagtem Artikel habe ich auch ein Produktdatenblatt übermittelt, aber das wird auch nicht akzeptiert. Enthält allerdings nicht die UN-Nummer, sondern nur "Lithium-Ionen, wiederaufladbar".


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Claudi] #40400 04.02.2026 13:40
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Danke, Claudi, für die Bestätigung! Bei Solo und MIT war ich mir sicher, nur eben nicht bei IN.


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Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: Andreas_K] #40401 04.02.2026 15:17
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ursprünglich geschrieben von: BGG_17
Ich kann hier auch nur empfehlen, ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN-Nummer steht (Stur nach Checkliste). Das habe ich für alle Gegenstände erstellt, die keine Pflicht zum SDB haben. Seitdem haben wir damit keine Probleme mehr.


Ist als Lösungsansatz für uns leider nicht praktikabel. Wir sind kein Hersteller, sondern Großhandel mit tausenden Artikeln mit Lithium Batterien im Programm. Und Hersteller zu Veränderungen zu bewegen ist ... nun ja, nicht einfach.

Zu besagtem Artikel habe ich auch ein Produktdatenblatt übermittelt, aber das wird auch nicht akzeptiert. Enthält allerdings nicht die UN-Nummer, sondern nur "Lithium-Ionen, wiederaufladbar".


Wir sind auch kein Hersteller. Ich habe das nach Produktkategorie aufgeteilt. Li-Ion einzeln (<100 Wh), Li-Ion mit Ausr. (<100Wh), usw... Das für jeden Artikel einzeln zu machen wäre mir auch zu viel Aufwand. Kannst dich gerne mal per pn melden, falls du eins sehen möchtest, um zu bewerten ob das für euch praktikabel wäre.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: BGG_17] #40402 04.02.2026 17:44
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Hallo, nun muß ich doch fragen: wird dieses Infoblatt von jemandem unterschrieben aus derselben Firma, die ggf. das Beförderungspapier ausstellt? Dann fragt man doch sofort nach dem Nutzwert - denn es steht nichts anderes drin als im BP und kann keine "Bestätigung" eines Dritten der Angabe im BP sein, oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: M.A.T.] #40405 05.02.2026 07:37
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, nun muß ich doch fragen: wird dieses Infoblatt von jemandem unterschrieben aus derselben Firma, die ggf. das Beförderungspapier ausstellt? Dann fragt man doch sofort nach dem Nutzwert - denn es steht nichts anderes drin als im BP und kann keine "Bestätigung" eines Dritten der Angabe im BP sein, oder?
Gruß
M.A.T.


Hallo M.A.T,

Infoblatt wird nicht unterschrieben und wird von der selben Firma, bzw. der Zentralabteilung ausgestellt. Es wird auf dem Dokument beschrieben, dass es sich um ein Ersatzdokument handelt, das sich auf den heutigen Kenntnisstand bezieht. Den "juristischen" Nutzen kann man hier natürlich in Frage stellen, wenn das die Selbe Firma ausstellt, der praktische Nutzen steht für mich allerdings außer Frage. Am Ende des Tages ist ja auch der Absender für die Klassifizierung verantwortlich.
Auch hier gerne das Angebot für eine PN falls du neugierig bist.

LG smile

Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr [Re: BGG_17] #40408 05.02.2026 12:35
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Hallo,
also letzendlich ein Stück Papier das in anderen Worten wiederholt, was in der verantwortlich unterschriebenen Dokumentation steht. Kafkaesk.
Wie gesagt, hier sollten die Vorschriftenmacher mal praxisgerechte Regeln erarbeiten.
Viel Erfolg Ihnen und Gruß
M.A.T.




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