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Einstufung von Gemischen #38801 15.04.2025 07:15
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pandawand Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe vielleicht eine recht simple Frage, stehe aber ein wenig auf dem Schlauch und hoffe daher, dass einer mir helfen kann smile

Es wird aus verschiedenen Ausgangsstoffen (teilweise auch Gefahrstoffe, welche gefahrgutrechtlich eingestuft sind) mittels einer Rezeptur ein fertiges Gemisch erstellt. Diese Rezeptur habe ich dann mit Hilfe des "GisCHem - Gemischrechners" gefahrstofftechnisch betrachten lassen. Das Gemisch ist ebenfalls als Gefahrstoff eingestuft.

Nun meine Frage: Woher und wie kann ich bestimmen, ob es sich bei meinem Gemisch um ein Gefahrgut handelt oder nicht. Es ist ja nicht jeder Gefahrstoff ein Gefahrgut.

Besten Dank und viele Grüße. smile

Re: Einstufung von Gemischen [Re: pandawand] #38803 15.04.2025 08:45
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M.A.T. Offline
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Hallo, schnelle Antwort:
indem Sie den Teil 2 des ADR und was dort über die Zuordnung von Gemischen steht anwenden.
Für Klasse 6.1 beispielsweise sind Analogien zur EU-Gefahrstoffeinstufung anwendbar, bei Kl.1 ist die BAM zuständig und für Klasse 8 gibt es Rechenverfahren und so weiter. Unter Umständen finden Sie, falls das Gemisch bereits eine CAS hat, in öffentlichen Datenbanken auch Hinweise auf vorhandene Zuordnungen, die Sie bei der eigenen Prüfung als Ausgangspunkt nutzen können.
Viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag zu DJSMPs Post: schauen Sie auch mal in diesem Faden
.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 15.04.2025 14:05. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Einstufung von Gemischen [Re: pandawand] #38806 15.04.2025 13:25
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DJSMP Online
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Hallo pandawand,

wie M.A.T. schon geschrieben hat, musst du dir Teil 2 des ADR zu Gemüte führen und alle Klassen abarbeiten.
--> siehe 2.1.2 Grundsätze der Klassifizierung).
Eventuell hilft dir die Software auch bei der Gefahrguteinstufung, eventuell musst du es händisch machen.

Wenn du die Zugehörigkeit zu einer Klasse herausgefunden hast, geht es anschließend darum, die korrekte Benennung (Einzeleintragung oder über das Verzeichnis der Sammeleintragungen am Ende jeder Klasse) zu ermitteln.
--> 2.1.3 Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische

Hast du die Zugehörigkeit zu zwei Klassen ermittelt, musst du zuerst über 2.1.3.5.3 bzw. 2.1.3.10 Tabelle der überwiegenden Gefahr gehen und dann die korrekte Benennung ermitteln.


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