Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38882
04.05.2025 12:55
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DJSMP
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Daß in Genf der Praxishinweis der europäischen Gb auf taube Ohren stieß ist mir allerdings auch ein Rätsel. Das ist mir auch ein Rätzel, zumal der Vorschlag von Gefahrgutbeauftragten (Verein) die sich mit dieser Problematik täglich rumschlagen müssen, und sie kommen aus der Praxis!!! Meine beiden Versuche an Referat G 16 - Beförderung gefährlicher Güter Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind leider auch ins Lehre gelaufen, man sieht keinen Bedarf an der Jahreszahl, da könnte man natürlich auf ..... Gedanken kommen. Mit der Jahreszahl in den SW ist das so eine Sache. Ich weiß nicht, ob ich den Vorschlag gut finde oder nicht. Stellen wir uns mal vor, wir drucken dann "Stand 2027" oder noch schlimmer "nach ADR 2027" da drauf. Es wird nicht lange dauern, bis es 2029 die ersten Probleme gäbe, weil irgendwer meint, dass die SW dann mit jedem ADR ausgetauscht werden müssten. Wir sind ADR-technisch leider nicht nur in Deutschland und den angrenzenden Staaten unterwegs, sondern eben z.B. auch in Armenien, Kasachstan, Uganda und Nigeria. Wir wissen, dass manche Staaten das ADR nur mit Verzögerung umsetzen und manche eine Ausgabe auch mal auslassen. Von birgt da die Jahreszahl eventuell Verwirrungspotential.
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Re: ADR 2027
[Re: DJSMP]
#38883
04.05.2025 13:20
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M.A.T.
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... Wie sag ich's jetzt mal vorsichtig...? Selbstgewähltes Elend und das Bußgeld an den Beförderer und an den Fahrzeugführer könnte mir hier nicht hoch genug ausfallen. Am besten 500 EUR je Fahrzeug, was mit veralteten SW unterwegs ist. ;-)
Ganz im Ernst: Wer das nicht mitbekommen hat, egal ob Beförderer oder Fahrzeugführer, dem ist nicht mehr zu helfen. Seit der Zeit hat der kennzeichnungspflichtige Fahrzeugführer mindestens 2 Auffrischungsschulungen mit dem Thema durchlaufen und im Unternehmen müsste unzählige Kap. 1.3 Schulungen stattgefunden haben. Und wenn ich mich als Chef des Beförderers dafür interessiere, habe ich das auch mitbekommen. Grüß Gott aus der Ferne. auch vorsichtig aber bestimmt: Jo. Plus: "Da müßten wir ja die ganzen Dinger neu ausdrucken, und auch noch farbig." Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2027
[Re: DJSMP]
#38884
04.05.2025 17:24
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Gerald
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Hallo DJSMP, Wir sind ADR-technisch leider nicht nur in Deutschland und den angrenzenden Staaten unterwegs, sondern eben z.B. auch in Armenien, Kasachstan, Uganda und Nigeria. Wir wissen, dass manche Staaten das ADR nur mit Verzögerung umsetzen und manche eine Ausgabe auch mal auslassen. Von birgt da die Jahreszahl eventuell Verwirrungspotential. Wenn man das von der Seite her betrachtet, dann muss ich Dir vollkommen Recht geben, ich denke mal die Geschichte mit der "Jahreszahl" bei den schriftlichen Weisungen, werde ich wohl nicht weiterverfolgen. Ich hatte mir schon ein paar nächste Schritte überlegt. Aber nach dem Lesen Deines Beitrags und der Begründung hat mich dies davon abgebracht! Wie sag ich's jetzt mal vorsichtig...? Selbstgewähltes Elend und das Bußgeld an den Beförderer und an den Fahrzeugführer könnte mir hier nicht hoch genug ausfallen. Am besten 500 EUR je Fahrzeug, was mit veralteten SW unterwegs ist. ;-) Der Weg scheint mir der Bessere zu sein, vielleicht führt er eher zum Erfolg, damit jeder mit den richtigen schriftlichen Weisungen unterwegs ist. In der BALM Kontrollstatistik 2024 steht Beförderungspapiere/Schriftliche Weisung wieder auf Platz 1, nun kann man aber nicht nachvollziehen, wie der Anteil davon die schriftlichen Weisungen waren. @M.A.T., "Da müßten wir ja die ganzen Dinger neu ausdrucken, und auch noch farbig." Entweder ich stehe auf dem Schlauch, denn mit der Aussage kann ich nichts anfangen. Oder es ist humoristisch gemeint, dann wäre alles klar.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38885
04.05.2025 18:33
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M.A.T.
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@Gerald humoristisch die "Sparsamkeit" solcher Beförderer aufs Korn nehmend. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2027
[Re: M.A.T.]
#38887
05.05.2025 08:29
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Claudi
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Natürlich muss man geltende Vorschriften auch umsetzen. Wer sowas verpennt und dabei erwischt wird, kriegt dann halt einen hoffentlich unangenehmen Lehrgeldbescheid aka Bußgeldbescheid. Umsetzung ist möglich ohne dass man "Stand XXXX" draufschreibt.
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Re: ADR 2027
[Re: Gerald]
#38901
07.05.2025 13:57
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Phi_l
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Hallo Claudi, ist ein Versäumnis des Beförderers - so wie wenn irgendwer irgendwelche anderen Änderungen nicht mitbekommen hat. Kann passieren, kostet ein Bußgeld. Na, so kann man es auch sehen, aber ich bin nun mal der Meinung, dass, wenn Änderungen im ADR stattfinden, dann sollte man sie schon umsetzen. An der Kotrollstelle steht nicht der Beförderer, gut hier gibt es vielleicht ein paar Ausnahmen, aber in erster Linie der Fahrzeugführer. Dem Fahrzeugführer kann nach aktueller Rechtsprechung aber kein Vorwurf gemacht werden, wenn die SW nicht aktuell sind. Insofern finde ich es für den Beförderer und die Verlader durchaus zumutbar, das aktuelle Dokument mitzugeben bzw. daraufhin zu kontrollieren, auch ohne Angabe einer Jahreszahl auf den Papieren. Auf den ersten Blick erkennbare Punkte die bei allen Sprachfassungen gleich auffällig sind habe ich ja bereits aufgeführt ;-) Interessantes Urteil hierzu: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dc213b03-c415-44ed-bd4f-2a27c5a4bc71
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Re: ADR 2027
[Re: Phi_l]
#38902
07.05.2025 14:44
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Gerald
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Hallo Phil, Dem Fahrzeugführer kann nach aktueller Rechtsprechung aber kein Vorwurf gemacht werden, Perfekt dazu passt das Urteil auf welches Du verlinkt hast. Besten Dank! Vor allen Dingen gefällt mir bei diesem Urteil, das nicht der Fahrzeugführer dafür Verantwortlich ist, das er die Richtigen schriftlichen Weisungen an Bord hat. In der GGVSEB steht auch nur, dass er diese mitzuführen hat. Da kann man nur hoffen, dass bei den Verantwortlichen ein Licht aufgeht!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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