Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38930
15.05.2025 09:37
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Phillip
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Nach 7.1.5.6 IATA DGR darf das "Straßen-See-LQ" (also ohne Y) drauf sein, sofern auch alle Anforderungen für den Versand nach IATA DGR eingehalten sind. Würde man per Luft als "normales GG" (also nicht LQ) versenden, kommt alles drauf, was dafür an Markierungen und Kennzeichen erforderlich ist, das LQ-Label ist dann einfach für den Straßen-/ Seetransport zusätzlich drauf. Oder man verschickt etwas auch per Luft als LQ, dann nutzt man das LQ-Y-Kennzeichen, welches auch auf Straße und See verwendet werden darf, sofern das Packstück LQ Luft entspricht. Hier gibt es aber wenig Erleichterung, viele Einschränkungen, d.h. das würde ich eher nicht empfehlen (außer im Fall von ID 8000 Consumer Commodities). Ich muss gestehen, so ganz verstehe ich den Sinn des LQ in der Luftfracht nicht. Ich weiß im ADR kann es schon einiges vereinfachen. Keine ADR Schulung für den Fahrer, kein Feuerlöscher nötig etc. Aber im Luftverkehr sind die Sicherheitsstandards doch eh so hoch, dass es praktisch keinen Unterschied macht. Oder sehe ich das falsch?
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38932
15.05.2025 11:57
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Claudi
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Nee, das siehst du ganz richtig. Hat die IATA (kA was in den ICAO TI dazu steht) so entschieden, aufgrund des höheren Sicherheitsbedürfnisses beim Lufttransport.
Für ID8000 hab ich LQ aber schon genutzt, das klappt gut. Aber für alles andere: nee, würde ich nicht machen (musste das auch "schwören" ;-) ), zu viele Beschwerlichkeiten.
Aufpassen bei der Fahrerschulung im ADR: ADR-Schein brauchen sie freilich nicht, müssen aber nach 1.3 ADR unterwiesen werden, Kapitel 3.4 ADR hat seit 2025 einen Verweis auf 8.2.3 drin, der wiederum zu 1.3 führt und die Schulung/ Unterweisung fordert.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38933
15.05.2025 13:00
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brauni1964
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Begrenzte Mengen im Luftverkehr sind wie Claudi schon schreibt sinnbefreit. Ich brauche zwar keine typgeprüfte Verpackung, muss aber dann selber Packstückprüfungen durchführen. Die Versendererklärung muss geschrieben werden und das Y-Bildchen muss zusätzlich zu den sonst geforderten Markierungen/Kennzeichnungen angebracht werden. Und auf Grund der im Luftverkehr sehr viel stärkeren Mengenbeschränkungen je Versandstück kann man je nach Gesamtmenge auch schnell zu mehr Versandstücken gezwungen sein, als wenn mal den "normalen Transport" nimmt. Übrigens: Schön das ihr euch an den Schwur in meinem Lehrgang erinnern könnt :-)
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Claudi]
#38934
15.05.2025 15:24
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Phillip
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Irgendwo versteh ich das schon. GG-Unfälle im Luftverkehr können bestimmt richtig schlimm ausgehen. Verstehe nur nicht warum man so "unnötige" Regelungen nicht rausnimmt, wenn eh jeder schwören muss diese nicht zu nutzen. Bei der Fahrerschulung mache ich mir ehrlich gesagt keine Sorgen. Soweit ich weiß haben alle Fahrer bei uns einen ADR-Schein.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: brauni1964]
#38935
15.05.2025 15:30
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Das klingt aber eher so, als würde LQ in dem Fall mehr Aufwand machen als der normale Weg. Oder ändert es etwas am Preis wenn man als LQ versendet?
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Phillip]
#38936
15.05.2025 15:56
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M.A.T.
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Hallo bei der harmonisierten Einführung von LQ bzw EQ spielten m.W. sowohl Spezialinteressen von Versendern als auch ablauforientierte Bedenken der Operators als auch die Sicherheitsanforderungen und das Bestreben nach Einheitlichkeit ihre Rollen. Im Straßenverkehr beispielsweise sind EQ praktisch sinnlos und werden meines Wissen so gut wie nie benutzt. Im Seeverkehr gibt es EQ-Bestimmungen, von einer Nutzung habe ich noch nie gehört. Gruß M.A.T.
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Re: LQ Kennzeichnung
[Re: Andreas_K]
#38937
15.05.2025 16:04
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Hallo, Andreas_K formal m.E. nicht, aber ich habe als Zaungast bei Kontrollen mitbekommen, daß überklebte Kennzeichnungen/Markierungen, wenn sie auffielen, zu längeren Diskussionen oder Nachfragen führten weil der Verdacht aufkam, es könne sich um eine un- oder fehldeklarierte / -kommissionierte Sendung handeln. Gruß M.A.T.
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P800
von RobbiTobbi - 15.05.2025 19:14
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