Hallo liebe Leser,
es geht mir um das Thema Kennzeichnung von Versandstücken. In meinem Fall geht es um die Kennzeichnung von Fässern mit denen Magnesiumspäne transportiert werden. Gekennzeichnet wird mit Aufklebern (Etiketten) mit der entsprechenden UN- Bezeichnung.
Dies ist jetzt laut der Kunden von den Behörden (STUA) moniert worden: die Kennzeichnung habe durch Aufdruck auf den Fässern zu erfolgen!!!!????
Ich lese aus 5.2.1.1 und 5.2.1.2 aber nur die Begriffe "deutlich", "dauerhaft", "gut sichtbar und lesbar" und "der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhaltend" heraus. Ich finde da die Aufkleber ganz o.k..
Was gibt es noch für Erfahrungen? Muß wg. " dauerhaft" wirklich ein Aufdruck auf das Fass (was natürlich Schwierigkeiten macht, wenn es später anders verwendet werden soll!)????
Vielen Dank für eure Antworten und beste Grüße <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />