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Umverpackung in Zwischenverpackung #38957 19.05.2025 11:03
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WeissB Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,

ein Kunde von uns hat Pal. mit vielen Kartons versendet, laut seiner Aussage befindet sich die korrekte ADR Verpackung IN den Kartons, die sichtbaren Kartons sind nicht gekennzeichnet / zugelassen.
Ist es zulässig, dass man diese Pal. dann foliert und die Folie mit der richtigen Kennzeichnung + UMVERPACKUNG versieht, auch wenn die darunter sichtbaren Kartons (scheinbar eine Zwischenverpackung, wie ich meinen Kunden verstanden habe), nicht gekennzeichnet sind als Umverpackung?

Aus 5.1.2 ADR kann ich nicht eindeutig herauslesen, ob diese Vorgangsweise den ADR Anforderungen entspricht.

PS: Natürlich setze ich voraus, dass der Kunde ehrlich ist. Falls es sich um eine Falschaussage handelt, ist es m.E. eher ein rechtliches Problem als ein Problem für mich als GGBA.

Liebe Grüße aus Österreich.

Zuletzt bearbeitet von WeissB; 19.05.2025 11:04.
Re: Umverpackung in Zwischenverpackung [Re: WeissB] #38958 19.05.2025 12:04
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Claudi Offline
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Hallo, nein, das ist nicht zulässig.

Man muss das von Innen heraus aufziehen:

Es gibt irgendwo die korrekten Versandstücke/ korrekte ADR-Verpackungen. Werden diese nun mit irgendwas "umhüllt", ist das eine Umverpackung. Wenn Angaben nicht sichtbar, dann Kennzeichnung dieser Umverpackung. In deinem Beispiel sind das die Kartons auf der Palette. Jeder der sichtbaren Kartons ist eine Umverpackung und muss als solche gekennzeichnet werden. Zugelassen sein müssen diese Kartons nicht, es sind ja Umverpackungen.

Eine Zwischenverpackung kann sich nur innerhalb eines korrekten ADR-Versandstückes befinden. Alles, was ein korrektes ADR-Versandstück umhüllt, ist per Definition eine Umverpackung.

Jetzt kommt Folie um diese Kartons. Das ist eine zweite Umverpackung. Wenn ich durch deren Ausgestaltung (z. B. schwarze Folie) die Angaben der Kartons nicht sehen kann, muss ich wieder wiederholen, also diese Folie als Umverpackung kennzeichnen. Ist die Folie durchsichtig und so gewickelt, dass hindurch alles auf repräsentativen Kartons erkennbar ist, muss auf der Folie nicht nochmal gekennzeichnet sein.

Das Prinzip mit den Gefahrgut-Infos ist wie bei einer Matrjoschka (russian doll): immer wenn man eine Schicht öffnet, muss auf der nächsten wieder was von Gefahrgut erkennbar sein.

Dass sich in einer undurchsichtigen Umverpackung korrekte ADR-Versandstücke befinden, ist Verantwortung des Verpackers und darauf kann und darf man als z. B. Spediteur vertrauen. Man kann ja nicht reingucken.

Re: Umverpackung in Zwischenverpackung [Re: WeissB] #38959 19.05.2025 12:25
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Peter06 Offline
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Hallo WeissB,

nach der Logik des ADR und dem gesunden Menschenverstand müsste die Folgerung entsprechend der Antwort von Claudi klar sein.
Jede Ebene muss umfänglich gekennzeichnet sein, weil es wie auch immer im Havariefall oder in logistischen Folgeprozessen teilweise entpackt sein könnte.
Tatsächlich vermisse ich in der Definition der Umverpackung in 1.2.1 ADR die mehrfache hierarchische Nestung als Anwendungsfall.
Rein rechtlich für Deutschland ist hier die RSEB 5-1.2 ein Indikator, der „jede weitere Umhüllung“ einer (hierarchisch ersten) Umverpackung ebenfalls als zu kennzeichnende und zu bezettelnde Umverpackung wertet.

Grüße, Peter

Re: Umverpackung in Zwischenverpackung [Re: Peter06] #38960 19.05.2025 12:48
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WeissB Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,

vielen Dank für die Infos, dann war ich am richtigen Dampfer.

Rein rechtlich gibt es für Österreich dazu leider auch keine Hilfe, als Einziges fand ich im Gefahrguttransport-Vollzugserlass 2007 eine Erläuterung, die aber auch nicht anwendbar ist auf diesen Fall.

Liebe Grüße und noch eine schönes Woche.

Re: Umverpackung in Zwischenverpackung [Re: Peter06] #38966 19.05.2025 14:43
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Ursprünglich geschrieben von: Peter06
...
Tatsächlich vermisse ich in der Definition der Umverpackung in 1.2.1 ADR die mehrfache hierarchische Nestung als Anwendungsfall....
Grüße, Peter


Einmal meine Zustimmung zu Ihrer und der Vorrednerin Auslegung.

Sodann zeigt Ihre zitierte Aussage ein Problem auf, das auch zu anderen Fragestellungen deutlich wird: der Gesetzgeber hat es zumindest in D bisher nicht geschafft, die dem ADR (etc) zugrundegelenden Prinzipien darzulegen. Nur in der RSEB scheint an wenigen Stellen (1-1.1, 3-4) durch, was "man sich dabei gedacht hat". Darum ist es aus meiner Sicht immer hilfreich, aber auch leider sehr mühsam, die Diskussionen bei der UNECE nachzuschauen. Dort sind gelegentlich (so vorhanden) die konzeptionellen Gedanken bei der Vorschriftengenese erkennbar. Gerald hat das hier wiederholt aufgezeigt.
Ein Beispiel sind die Entscheidungsbäume im Teil 2. Deren Funktion und Hierarchie(!) wird dort aber nicht erklärt und im ADR nur versteckt (in Spaltenerläuterung 3.2.1 oder 2.1.2.5) überhaupt erwähnt. Ich wage gar zu behaupten, daß manchem Gefahrgutpraktiker darum beide nicht wirklich bewußt sind; ob die Reihenfolge dort mehr ist als die historische Abfolge könnte ich auch nicht sagen. Falls das jemand weiß - gerne her damit.
Gruß
M.A.T.

Re: Umverpackung in Zwischenverpackung [Re: WeissB] #38970 19.05.2025 15:54
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Hallo, WeissB
Sie schreiben
Ursprünglich geschrieben von: WeissB
...

ein Kunde von uns hat Pal. mit vielen Kartons versendet, laut seiner Aussage befindet sich die korrekte ADR Verpackung IN den Kartons, die sichtbaren Kartons sind nicht gekennzeichnet / zugelassen....


Was sieht man denn, wenn die Folie von der Palette entfernt ist und nur die ungekennzeichneten Umverpackungen sichtbar sind? Genau: "Kein Gefahrgut". Damit wird klar, daß es so nicht zulässig ist, weil eben die prinzipiell erforderliche Kennzeichnung der Gefährlichkeit in diesem Stadium fehlt. So haben es Claudi und Peter06 weiter oben auch argumentiert.
Gruß
M.A.T.


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