Hallo,
Atemschutz wäre ja nur verplichtend mitzuführen wenn dies in den Vorschriften gefordert wird, also in der Spalte 8.5 der Tabelle 3.2 (z.B. die Sondervorschrift S7). Und in dieser steht, dass der Atemschutz für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mitzuführen ist.
Weiterhin ist die Warnweste, Warnkleidung und Handlampe gemäß 8.1.5. a) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mitzuführen.
Weiterhin muss die Schutzausrüstung mitgeführt werden, die in der schriftlichen Weisung gefordert wird, damit der Fahrzeugführer ggf. Maßnahmen treffen kann um Schäden zu beseitigen, minimieren, etc.. Sollte dies in der schriftlichen Weisung für jedes Besatzungsmitglied gefordert sein, so muss diese Ausrüstung auch doppelt vorhanden sein.
Ich kenne jedoch solche schriftlichen Weisungen nicht... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Liebe Grüße,
B.Kontenak.