Hallo zusammen,

eigentlich bin ich hier nicht neu, aber scheinbar ging irgendwie eine Regelung völlig an mir vorbei. Leider kann ich im ADR auch nichts darüber finden.

Wir versenden auch nach Frankreich und man sagte mir nun, dass unsere Lieferscheine, welche alle Daten eines Beförderungspapiers enthalten, grenzüberschreitend nicht als Beförderungsdokument zugelassen wären.
Eigentlich versenden wir schon sehr lange mit Lieferscheinen als Beförderungspapier, in viele europ. Länder. Nun bin ich etwas überrollt, wenn ich höre dass der Lieferschein, grenzüberschreitend nicht mehr als Beförderungspapier zugelassen ist.

Einen CMR Frachtbrief habe ich noch nie gesehen, allerdings komme ich auch nicht aus der Logistik, sondern eher aus der Produktsicherheit.
Kann mir hier vielleicht jemand kurz erklären, wann ein Lieferschein bzw. Verladeliste (mit allen notwendigen Angaben) nicht mehr als Beförderungspapier zugelassen ist?

Muss grenzüberschreitend dann auch dieser CMR Frachtbrief, wie im Seeverkehr eine IMO Erklärung, ausgefüllt werden? Muss dieser Frachtbrief dann auch nochmal, alle Angaben aus 5.4.1.1.1 enthalten?


Vielen Dank für jede Antwort