Hallo zusammen, ich bin da im IMDG-Code (Amdt. 42-24) auf den neuen Passus gestossen:
5.4.4.2
Eine Bescheinigung, nach der ein Stoff oder ein Gegenstand von den Vorschriften des IMDG-Codes ausgenommen ist und auf die in einer Sondervorschrift, die einer einzelnen Eintragung in der Gefahrgutliste zugeordnet ist, verwiesen wird, ist zusammen mit den nach SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung vorzulegen.
Kann mir jemand erklären, was das genau für eine Auswirkung hat?
Muss ich jetzt immer wenn ich ein Gefahrgut nach Sondervorschrift versende, dies deklarieren und wo soll das deklariert werden? Beim SOLAS Regel VI/2, geht es ja hauptsächlich um das VGM.
Danke euch
