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Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Peter06] #36581 22.03.2024 09:06
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Claudi Offline
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Man kann die Produkte in den entsprechenden Mengen als LQ versenden in zusammengesetzten Verpackungen, wobei die Kanister oder Kartons keine UN-Codierung brauchen.Diese LQ-Packstücke kann man bei Bedarf in Umverpackungen (braucht keine Bauartprüfung) eingestellt werden.

Man kann sie alss Einzelverpackung (bauartgeprüft UN) versenden mit oder ohne Umverpackung (braucht keine Bauartprüfung).

Man kann sie als zusammengesetzte Verpackung versenden mit Innenverpackungen entsprechend Verpackungsanweisung in bauartgeprüften Außenverpackungen. Diese kann man auch gerne noch in Umverpackungen stellen.

Laut ECHA-Verpackungsleitlinien müssen Gefahrstoffetiketten (GHS/CLP) nicht an Transportverpackungen, wenn diese nicht zur Produktverpackung gehören.
Brauner Transportkarton, wird entfernt, wenn Kanister z. B. im Geschäft stehen oder von Personen verwendet werden - dann kein Gefahrstoffetikett nötig.
Produktflasche in Produktschachtel, die Produktinfos enthält und dem Nutzer idR zusammen angegeben wird: Gefahrstoffetikett muss auf Schachtel.
https://echa.europa.eu/de/guidance-documents/guidance-on-clp (Punkt 5.4 der Leitlinie)

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Claudi] #36586 25.03.2024 09:53
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Der Schwarzwälder Offline
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Hallo zusammen,

eine Anmerkung zum DHL Versand. Meines Wissens fliegt DHL, auch innerdeutsch. Geht von uns z.B. nach BSL/MLH (EAP) von dort nach LEJ. Insofern wäre eine DGD erforderlich. Dazu eine entsprechende Ausbildung Modul A und B.

Grüße

Peter

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36587 27.03.2024 10:17
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Ursprünglich geschrieben von: Graenny

Ja wir wollen unter der 1000P. bleiben pro Tag.
Mit der DHL haben wir nun ein Meeting ob das mit dem LKW und dem Fahrer passt


Bitte abklären, ob das wirklich nur Straße wird. Ansonsten ist noch zu sagen, dass DHL auch auf der Straße nur begrenzte Mengen (LQ) befördert, kein Regelversand in Einzelverpackungen!

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: DJSMP] #36588 27.03.2024 12:15
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde, Hallo DJSMB,

es kann ja durchaus sein, dass die Firma DHL verschiedene Bereiche hat und auch Gefahrgut in diesen Verpackungsgrößen jetzt und in Zukunft befördert.

Gruß Wolfgang

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 27.03.2024 12:30.
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Wolfgang] #36608 03.04.2024 07:19
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DJSMP Offline
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Die Zukuft ist auf jeden Fall gelb... wink

Hier und hier nochmal zum Nachlesen, dass derzeit nur LQ bzw. Gefahrgut unter Erleichterungen (z.B. SV 188, etc...) funktioniert.

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: DJSMP] #36722 02.05.2024 09:39
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Graenny Offline OP
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Hallo zusammen

Vielen lieben Dank für die ganzen sehr guten Informationen.

Das hilft mir Persönlich schon sehr weiter als Neuling und die Gespräche hier gehen in der Firma nun auch weiter da es mit den 20 Liter Gebinden doch kompliziert wird.
und ob man es auf 5x5 Liter belässt mit LQ

Und mit der DHL haben wir nun auch hie bald ein Treffen wegen neun Verträgen diesbezüglich.

Sobald die mich was Fragen oder ich mehr Infos benötige und ich echt nicht weiterweis, komme ich auf diesen Thread zurück :-)

Zwischendurch lese ich auch andere Sachen mir hier durch und versuch mich nebenbei bisschen weiter zu bilden.

Vielen lieben dank nochmal für die ganze Hilfe

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #39130 19.06.2025 09:39
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Graenny Offline OP
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Hallo zusammen

Ich wende mich mal wieder an euch, da ich mir gerade echt nicht sicher bin.

Ich habe im Anhang ein Sicherheitsdatenblatt beigefügt

Es geht nur um den Versand von Benzin in 1 Liter Flaschen

Wir haben hier im Lager vom Kunden nun 1 Liter Flaschen stehen mit jeweils 1 Liter Benzin immer drin
Die wir gerne an einzelne Kunden verschicken wollen

Laut dem SDB kann ich doch in Begrenzten Mengen immer in ein Paket 1x 1 Liter rein tun ?
aber wo sehe ich wieviel ich von den 1 Liter Flaschen Max in ein Paket tun kann ?

Und eine blöde frage noch: Reicht es die LQ Raute dann an dem Paket an zu bringen ?
oder MUSS ich den Gefahrenzettel nach ADR Klasse 3 mit der UN 1203 auch noch drauf kleben
oder reicht einfach ein Kleber wo UN 1203 drauf steht ?
und der Gefahrenzettel Umweltgefährende Stoffe


Wenn Ihr mir da einmal weiter helfen könnt wäre das mega Lieb

vielen dank im Voraus

Lieben ruß Jan

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
5180200_DE.pdf (425.4 KB, 5 Downloads)
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #39131 19.06.2025 09:50
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Hallo, vielleicht steht weiter oben in der Antwort von Kollegin Claudi schon einiges, was Sie brauchen.
Ansonsten regelt sich, was Sie anwenden müssen, abschließend in 3.4.1 a) bis h). Die max. Anzahl der Flaschen ergibt sich aus der Brutto-Gewichtsgrenze des Versandstücks nach 3.4.2 (falls Sie nicht Trays nutzen wollen), in Ihrem Fall also weniger als 30 Einheiten (Flascheninhalt + Flaschengewicht + sonstige Verpackungsmaterialien). Die Kennzeichnung ist abschließend in 3.4.7 beschrieben.
Was im SDB zu Gefahrgut steht hat bestenfalls informativen Charakter; ein Ersatz für die Wortlaute der Vorschriften ist es nicht.
Gruß
M.A.T:

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: M.A.T.] #39132 19.06.2025 10:29
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Graenny Offline OP
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Ich stehe gerade wirklich auf dem Schlauch.

ich habe mir das Oben schon durchgelesen

Ich darf also 30 kg ja nicht überschreiten
Unsere Pakete sind auch nur bis max 20 Liter ausgelegt Also das max 20x 1 Liter in ein Paket kommen

und laut LQ darf ich dieses dann doch auch so versenden?
Und dann auf das Versandstück von außen nur noch LQ Kennzeichen drauf.

Mir ging es darum so lange wir unter den 30 kg bleiben ob dann die LQ Kennzeichnung reicht oder ob wie die anderen auch drauf machen müssen ?

Tut mir leid das ich da so viel nachfrage.

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #39136 19.06.2025 13:03
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Mir ging es darum so lange wir unter den 30 kg bleiben ob dann die LQ Kennzeichnung reicht oder ob wie die anderen auch drauf machen müssen ?


Sieh mal unter Abschnitt 3.4.2 nach, da steht: ".. Gesamtbruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht übersteigen.", das heist das Gewicht der Verpackung zählt mit!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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