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Versand des Heliumkompressors #39161 24.06.2025 11:41
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Krishanth Offline OP
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Hallo,

Wir benötigen die UN-Nummer eines Heliumkompressors mit 7,5 Litern Helium.

Wir möchten klären, ob das Produkt als UN 1046 oder UN 3363 eingestuft werden soll.

Im ADR – gemäß Sondervorschrift 301 für UN 3363 – darf die Menge gefährlicher Güter in Gegenständen die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) für jedes enthaltene Gefahrgut angegebene Menge nicht überschreiten.
Die LQ für Heliumgas beträgt 120 ml.

Bitte klären Sie dies.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Krishanth] #39163 24.06.2025 12:33
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Hallo,
eigentlich geben Sie sich die Antwort doch schon mit der Angabe der Menge von 7,5 Litern.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: M.A.T.] #39171 25.06.2025 05:31
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Krishanth Offline OP
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Hallo MAT,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte wissen, ob das Produkt unter UN 3538 (GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS, N.A.G. ENTHALTEN) eingestuft werden kann.

Meine Analyse:
Da Helium jedoch bereits mit der UN-Nummer und der korrekten Versandbezeichnung – UN 1046 Helium – gelistet ist, kann es nicht unter UN 3358 eingestuft werden und fällt nicht unter die N.A.G.-Kriterien.

Wäre es also korrekt, für den Heliumkompressor weiterhin die UN-Nummer 1046 zu verwenden?

Vielen Dank im Voraus.

Zuletzt bearbeitet von Krishanth; 25.06.2025 05:58.
Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Krishanth] #39172 25.06.2025 10:06
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Hallo, Krishanth
genauso sehe ich das auch. Die Geräte-UNNR ist nur möglich, wenn die LQ-Grenze nicht überschritten wird. Hier würde sie überschritten und darum muß die Gas-UNNR genutzt werden.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand des Heliumkompressors [Re: M.A.T.] #39173 25.06.2025 10:18
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Krishanth Offline OP
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Danke, M.AT.

Was halten Sie von der Verwendung von Gegenständen der UN-Nummer 3538, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, nicht näher bezeichnet, enthalten?

Zuletzt bearbeitet von Krishanth; 25.06.2025 10:21.
Re: Versand des Heliumkompressors [Re: Krishanth] #39174 25.06.2025 11:24
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Hallo
Hielte ich für zulässig wegen 2.1.5.1, wo die Einstufung als Gerät und die Einstufung als Stoff gleichberechtigt aufgeführt sind. Meine persönliche "Vorliebe" wäre allerdings die Zuordnung zum Stoff, weil das Gerät aus meiner Sicht als weniger gefährlich wahrgenommen wird und darum während der Beförderung vielleicht weniger sorgsam behandelt wird
Gruß
M.A.T.


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