Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Claudi]
#39182
25.06.2025 13:57
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DJSMP
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Ich persönlich würde immer die Geräteeinstufung/Gegenstandseinstufung wählen, weil ich mal gelernt habe, so genau wie möglich zu klassifizieren. Nun lässt mir der Abschnitt über die Klassifizierung von Gegenständen aber die Wahlmöglichkeit, als Gegenstand oder den enthaltenen Stoff zu klassifizieren.
Bei der Einstufung als Stoff möchte ich aber darauf hinweisen, dass die bereits zitierte P200 in Verbindung mit den Bauvorschriften für Gasflaschen/Druckgefäße einige kleine aber feine Anforderungen für die Druckgefäße enthält, die dann auch für den im Gerät verbauten Heliumbehälter gelten. Die P008 verweist "nur" auf 4.1.6 und einem "gleichwertigen Schutzniveau wie in P200", was immer das auch heisst.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: DJSMP]
#39183
25.06.2025 14:49
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M.A.T.
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Hallo, DJSMP, noch ein gutes Argument für die Gerätenummer, danke. Ich vermute, Sie meinten die P006? Das Schutzniveau sehe ich schon mit der Gerätefunktion und allfälligen ProdSG-Anforderungen mit dem umgesetzten EU-Recht als erfüllt. Schöner Gruß aus der Wärme. M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Claudi]
#39185
25.06.2025 15:43
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Krishanth
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Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Bislang wurde die Gefahrstoffart als UN 1046 eingestuft. Zu deinem Hinweis: UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
Es wird als N.A.G. aufgeführt, aber wir wissen, dass es sich bei dem Gas um Helium handelt und dieses separat als UN 1046 – Helium, komprimiert – eingestuft ist.
Könntest du das bitte klarstellen?
Ich habe deinen Hinweis ebenfalls zur Kenntnis genommen: In den Dokumenten wird Helium als Gefahrstoff erwähnt.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39186
25.06.2025 15:51
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Hallo, auch wenn Sie die Frage an jemand anders richten: das "NAG" ist ein Hinweis in der offiziellen Benennung der durch die technische Benennung - Helium - zu ergänzen ist. Das ergibt sich aus 3.1.2.8.1.3 und 5.4.1.1.1 b) ADR. M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39187
26.06.2025 06:53
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Nitro
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Guten Tag Zusammen
Steht das Helium denn noch unter Druck? Gase der Gruppe A und O (Helium ist A) sind bis 2 bar freigestellt. Maschinen- und Apparateteile sind ausdrücklich genannt. Siehe ADR 1.1.3.2 c).
Gruss Nitro
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Krishanth]
#39188
26.06.2025 07:52
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Claudi
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Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Bislang wurde die Gefahrstoffart als UN 1046 eingestuft. Zu deinem Hinweis: UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT BRENNBARES, UNGIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.
Es wird als N.A.G. aufgeführt, aber wir wissen, dass es sich bei dem Gas um Helium handelt und dieses separat als UN 1046 – Helium, komprimiert – eingestuft ist.
Könntest du das bitte klarstellen?
Ich habe deinen Hinweis ebenfalls zur Kenntnis genommen: In den Dokumenten wird Helium als Gefahrstoff erwähnt. Es geht um den Gegenstand Heliumkompressor, nicht Helium in Gasflaschen. Man klassifiziert das Versandgut, also den Kompressor mit seinem ggf. gefährlichen Inhalt. Und dieser Kompressor ist eben nicht Helium, sondern ein Gerät/ eine Maschine, die Helium enthält. n.a.g. heißt nicht, dass etwas unbekannt ist. n.a.g. heißt, dass das Versandgut keine genauere/ spezifischere Eintragung im Gefahrgutrecht hat. Beispiel: Kühlschrank mit Kältemittel R134a. R134a ist UN3159 1,1,1,2-TETRAFLUORETHAN (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 134a). Den Kühlschrank kann ich nicht als UN3538 klassifizieren, da es UN 2857 Kältemaschinen gibt - die Eintragung ist zutreffender als UN3538. Man darf nach 2.1.5 ADR entweder die UN-Nummer des enthaltenen GG nutzen oder eine Geräte-Nummer UN3537 - UN3548, wenn das Gerät/ der Gegenstand nicht bereits eine eigene GG-Eintragung hat (wie der Kühlschrank im Beispiel).
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Re: Versand des Heliumkompressors
[Re: Claudi]
#39189
26.06.2025 12:29
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Krishanth
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Vielen Dank, Claudia, für deine Klarstellung.
Ich plane, den Heliumkompressor mit 7,5 Litern Helium als UN 3538 (Gegenstände, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, n.a.g. (Helium) enthalten) einzustufen.
Ich habe auch Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die Verwendung sowohl der UN 1046 als auch der UN 3538 gesetzlich zulässig ist, UN 3538 jedoch angemessener ist, da es sich um ein Gerät handelt, das Helium enthält.
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege
Zuletzt bearbeitet von Krishanth; 26.06.2025 12:30.
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