Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
#39236
03.07.2025 10:09
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Kiwi
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Hallo zusammen, in zwei unabhängigen Fällen kam folgendes Thema auf: Gilt die Vermutung, dass ein ungefährlicher Abfall (ohne gefährlichen Spiegeleintrag) automatisch kein Gefahrgut ist? Beispiel 1: bleihaltige Messingschrotte, z.B. unter der ASN 120104 NE-Metallstaub und Teilchen. Ab 01.09.25 ist gem. CLP massives Blei als umweltgefährlich einzustufen. Somit wären die Abfälle mit z.B. 2% Pb auch als umweltgef. einzustufen. Dann könnte die UN 3077 Anwendung finden Beispiel 2: Ofenschlacke 10 10 03 (ebenfalls absolut ungefährliche ASN) enthält immer auch Staubanteile, die Kupferoxid enthalten. Auch hier ist man ruckzuck bei umweltgefährdend und der UN 3077. Aber kein gefährlicher Abfall.
Im Kollegenkreis wird die Variante ungefährlicher Abfall = kein Gefahrgut vertreten. Ich sehe aber keine Verbindung zwischen Abfallrecht und Gefahrgutrecht, die diese Annahme zulässt.
Was denkt ihr?
Vielen Dank schon jetzt für eure Ideen. Beste Grüße Kiwi
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: Kiwi]
#39238
03.07.2025 11:20
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M.A.T.
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Hallo, Ihre Schlußfolgerung teile ich. Die Kriterien für Abfallgefahr nach D- und EU-Abfallrecht (Herkunft des Abfalls) sind nicht dieselben wie für Gefahrgut (EIgenschaften des Gutes; es gibt keine separaten Kriterien für die Klassifizierung als gefährlicher Abfall nach GG-Recht, nur die Erleichterung in 2.1.3.5.5). Darum wird jeder Abfall nach den Kriterien des Teils 2 ADR zu bewerten sein. Ich würde lediglich die Annahme, daß wenn Sternchen dann wahrscheinlich auch Gefahrgut, hinnehmen. Abfälle beispielsweise von r/a Stoffen sind ohnehin separat geregelt; schon darum ist eine Gleichsetzung nicht statthaft. Da nicht alle Gefahrstoffe auch Gefahrgüter sind, und umgekehrt, ist auch aus der Gefahrstoffeigenschaft nicht direkt ohne weiteres eine GG-Einstufung abzuleiten. Vor diesem Hintergrund können Sie diese Kollegen ja fragen, welche Kriterien die für die Gleichsetzung heranziehen. Möglicherweise liegt ein Mißverständnis der RSEB 2-1 zugrunde. Dieses Thema ist im Forum schon mehrmals diskutiert worden; siehe auch die LAGA-Vollzugshilfe von 2021. Außerdem die TRGS 520. Ein jüngstes Beispiel ist die Aufnahme von Li-Altbatterien als gefährlicher Abfall - diese waren bis dato kein gefährlicher Abfall aber sehr wohl Gefahrgut. Gruß M.A.T.
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: M.A.T.]
#39239
03.07.2025 11:51
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Claudi
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Ich möchte mal in den Raum stellen:
Wenn z. B. ein entsprechender Bleianteil vorliegt und Blei dann als umweltgefährlich gilt, wieso soll die ungefährliche ASN noch korrekt sein?
Anhang III der EG-Abfall-Rahmen-Richtlinie (RL 2008/98/EG), HP-Kriterien. Wenn ein Abfallstoff/ Inhaltsstoff im Abfall eine gefährlichere Einstufung bekommt, kann das dazu führen, dass nun HP-Kriterien zutreffen und es zu einem gefährlichen Abfall wird, man also die Abfallschlüsselnummer wechseln muss (und plötzlich weiteren Anforderungen für gefährliche Abfälle unterliegt, Entsorgungsnachweis/ Begleitschein/ Übernahmeschein, Genehmigung)...
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: Claudi]
#39240
03.07.2025 13:42
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Kiwi
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Hallo Claudi, ja, das ist ein guter Hinweis. Nur was machen, wenn es im Abfallartenkatalog in dem entsprechendem Herkunftsbereich keine passende Abfallschlüsselnummer gibt? Ich warte eigentlich schon seit langem darauf, dass der Abfallkatalog novelliert wird, denn das ist, denke ich, eine Lücke, die der Gesetzgeber so nicht bedacht hat.
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: Kiwi]
#39241
03.07.2025 13:56
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M.A.T.
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Hallo Kiwi, soweit ich die Schlüssel-Nomenklatur verstehe gibt es für solche Fälle in vielen (nicht allen) vierstelligen Gruppen am Ende einen a.n.g.-Schlüssel. Beispielsweise 07 01 Grundchemikalien hat die 07 01 99 Abfälle a.n.g, die alle nicht weiter oben genannten Abfälle dieser Gruppe abdeckt. Auch Spiegeleinträge können mit Sternchen sein 17 04 09*. Oder es kann ein Eintrag sehr weit gefaßt sein, wie 16 07 09*. Eine Lücke sollte es damit nach meinem Verständnis nicht geben können, und 3.2 des Technischen Leifadens hilft bei der Zuordnung. Die LAGA-Hinweise geben dazu unter 2. und 3. Verfahren an. Gruß M.A.T.
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: M.A.T.]
#39242
03.07.2025 14:09
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Claudi
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Eine ASN für gefährliche Metallspäne gibt es wirklich nicht.
Vielleicht 16 07 09*? die 99er-Einträge haben alle kein *, d.h. da kann man wohl nicht einfach durch * einen gefährlichen Abfall draus machen.
Edit: noch ne Anmerkung: massives Blei ist ab 01.09.25 mit H410 versehen, M-Faktor 10. Das heißt, metallisches Blei und Legierungen/ Gemische mit Bleigehalt ab 0,25% H411, ab 2,5% H410 - wenn ich das richtig verstanden habe. Also nicht ab 2% Ja, UN3077 ist dann wohl die UN-Nummer der Wahl.
Übrigens ab 01.05.2026 gibt es da auch was zu Kupfer, [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg], H400 (M 10), H410 (M1), d.h. ab 2,5% Anteil H400, ab 25% H410, ab 2,5 % H4100 und damit auch Gefahrgut.
Ich bin kein GS-Experte, daher weiß ich nicht, ob das richtig gedacht ist.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 03.07.2025 14:18.
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Re: Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
[Re: Kiwi]
#39244
03.07.2025 15:04
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ATHI
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Im Kollegenkreis wird die Variante ungefährlicher Abfall = kein Gefahrgut vertreten. Ich sehe aber keine Verbindung zwischen Abfallrecht und Gefahrgutrecht, die diese Annahme zulässt.
Was denkt ihr?
Moin, das sehe ich anders. Zum Beispiel bei Luftgasen (Argon UN1006), diese werden über die Abfallschlüsselnummer 160505 (ungefährlich) entsorgt. Es gibt nicht viele Gefahrgüter, die ein ungefährlicher Abfall wären, aber ein paar sind dabei.
Zuletzt bearbeitet von ATHI; 03.07.2025 15:05.
_________ Gruß André
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