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Re: KEP Gefahrgutreglungen [Re: cmkurier] #39291 10.07.2025 16:04
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Hatte ich vergessen. MoU-LER
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Re: KEP Gefahrgutreglungen [Re: cmkurier] #39293 11.07.2025 10:20
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Peter06 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: cmkurier
Hallo M.A.T.,

MoU Ostfriesland crazy


Guten Tag,

irgendwie finde ich das Thema spannend und hab noch etwas recherchiert.
Es scheint tatsächlich eine Art „MoU Deutsche Inseln“ zu geben.
In der GGAV, Ausnahme 33 wird der Sachverhalt beschrieben.
Das Fährschiff muss entsprechend versichert sein und die Witterungsbedingungen müssen passen.
Zusätzlich sind bestimmte Gefahrgutklassen ausgeschlossen.
Als Mengengrenze ist je Fähre eine gekennzeichnete Beförderungseinheit und (beliebig viele wenn man den Schiffsführer informiert?) nach 1.1.3.6 (<1000 Punkte) geladene Fahrzeuge. 1.1.3.1c (Handwerkerregel) ist auch als zulässig benannt.
Zu welchen Inseln tatsächlich diese „Küstenschifffahrt“ vorliegt weiß sicher ein Kollege aus der Region besser. Nach Norderney fahren recht große Autofähren, da war ich selbst schon. Ob das auch für Spiekeroog gilt??
Interessant: Ausnahme 33 gilt auch für die Fährverbindung aus Holland nach Borkum.

Grüße, Peter

Re: KEP Gefahrgutreglungen [Re: Peter06] #39294 11.07.2025 10:57
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Ursprünglich geschrieben von: Peter06
....Ob das auch für Spiekeroog gilt??..
Grüße, Peter


Hallo, Peter06,
ich denke schon, gehört ja zum deutschen Hoheitsbereich.

Ich weiß allerdings nicht ob es für Eemshaven eine entsprechende NL-Erlaubnis gibt, müßte eigentlich, denn die rein nationale Vorschrift kann ja nicht in den NL gelten. Gefunden hab ich auf die Schnelle nichts.
Gruß
M.A.T.

Re: KEP Gefahrgutreglungen [Re: M.A.T.] #39303 11.07.2025 18:04
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cmkurier Offline
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Registriert: Feb 2014
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Hallo Peter,

nochmal Danke für deinen Input.
Ich habe damit begonnen, das Thema mit den Beteiligten vor Ort zu klären. Update folgt,sobald die mich aufgeschlaut haben.
Gruß
Thomas


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von cmkurier - 11.07.2025 18:04
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