Hallo M.A.T.,
MoU Ostfriesland
Guten Tag,
irgendwie finde ich das Thema spannend und hab noch etwas recherchiert.
Es scheint tatsächlich eine Art „MoU Deutsche Inseln“ zu geben.
In der GGAV, Ausnahme 33 wird der Sachverhalt beschrieben.
Das Fährschiff muss entsprechend versichert sein und die Witterungsbedingungen müssen passen.
Zusätzlich sind bestimmte Gefahrgutklassen ausgeschlossen.
Als Mengengrenze ist je Fähre eine gekennzeichnete Beförderungseinheit und (beliebig viele wenn man den Schiffsführer informiert?) nach 1.1.3.6 (<1000 Punkte) geladene Fahrzeuge. 1.1.3.1c (Handwerkerregel) ist auch als zulässig benannt.
Zu welchen Inseln tatsächlich diese „Küstenschifffahrt“ vorliegt weiß sicher ein Kollege aus der Region besser. Nach Norderney fahren recht große Autofähren, da war ich selbst schon. Ob das auch für Spiekeroog gilt??
Interessant: Ausnahme 33 gilt auch für die Fährverbindung aus Holland nach Borkum.
Grüße, Peter