Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
#39296
11.07.2025 15:43
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moerser
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Hallo zusammen,
Laut Verpackungsvorschrift P903 ist Ausrüstung definiert als ein Gerät, für dessen Betrieb die Zellen oder Batterien elektrische Energie liefern.
Ich verstehe das so, dass diese Ausrüstung ein funktionsfähiges Gerät darstellen muss.
Zum Problem:
Ein Kunde versieht große Batterien (>12Kg im stabilen Aussengehäuse) mit einem BMS und einer Schnittstelle für den Einbau in Batteriespeicher und versendet diese unter "UN 3481 Batterien in Ausrüstung"
zum einen:
- mehrere dieser "Geräte" in einem ungeprüften Karton.
oder auch:
- mehrere dieser "Geräte" in einem Gestell und definiert das Gestell als Ausrüstung, da es nicht nur zum Transport dient, sondern die Gestelle sammt den Batterien in dem Batteriespeicher verbaut werden.
Ich bin der Meinung, das er sich da auch auf dünnen Eis begibt und letzlich auch keinen Vorteil hat, da er ja auch unter UN 3480 nach P903 (2) auch keine Bauartgeprüfte Verpackung benötigt.
Habe ich da jetzt einen Gedankenfehler?
Grüße Thomas
Zuletzt bearbeitet von moerser; 11.07.2025 15:44.
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Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
[Re: moerser]
#39297
11.07.2025 16:48
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Gerald
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Hallo Thomas, in der Verpackungsvorschrift P903 steht: "«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Zellen oder Batterien elektrische Energie liefern." und ich lese das so, das für ein Gerät eine Zelle oder Batterie die Energie für den Betrieb des Gerätes liefert!
Aber nicht die Energie in einem Batteriespeicher speichert!!! Ich finde auch, dass es dabei auf ganz dünnen Eis ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
[Re: Gerald]
#39298
11.07.2025 17:22
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M.A.T.
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Hallo, moerser, ich stimme Gerald zu. Sehr dünn. "Betrieb" ist untrennbar mit Verbrauch der gespeicherten Energie, um etwas zu bewirken, verbunden. Hier wird nichts verbraucht. Also kein Gerät. Hilfreich ist auch die Aufzählung in SV 388. Gruß M.A.T.
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Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
[Re: M.A.T.]
#39300
11.07.2025 17:55
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Gerald
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Hallo M.A.T., Hilfreich ist auch die Aufzählung in SV 388. Und aus diesem Grund ist es nicht schlecht, wenn man bei der P903 bei "Ausrüstung ....ist ein Gerät,..." rechts am Rand den Hinweis auf die SV 388 mit der Seite 728 schreibt, und da in der SV 388, "Beispiele für Geräte" grün gemarkert ist, findet man es natürlich schnell. Das meine ich mit, das ADR-Buch muss man schon für die Anwendung und Nutzung etwas bearbeiten, wie ich es schon mal sinngemäß in einem Beitrag geschrieben habe. Klar macht das jedes mal etwas arbeit, wenn das neue ADR erscheint, aber es lohnt sich auf jeden Fall für die tägliche Arbeit mit dem ADR.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
[Re: Gerald]
#39302
11.07.2025 17:59
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, genau. Ist auch für P004 sinnvoll. Darum habe ich während meiner Verlagszeit die Verweise in den vier Büchern eingeführt, und mach es für meine Ex. weiterhin so. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.07.2025 21:53. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
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Re: Definition Ausrüstung bei Lithium-Ionen-Batterien
[Re: M.A.T.]
#39304
13.07.2025 11:48
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Claudi
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Also ein Gestell ist ganz sicher keine Ausrüstung, denn dieses Gestell ist kein Verbraucher, nutzt keine Energie aus der Batterie. Ich denke, folgende Diskussion könnte hilfreich sein: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/37070/2 Da wurde das Thema schon mal behandelt (Balkonkraftwerke) und es wurde argumentiert, dass ein Wechselrichter verbaut war, dieser mittels Batterieenergie etwas tut und es daher eine UN3481 sein darf - auch wenn die Hauptnutzung der Batterieenergie nicht durch den Wechselrichter stattfindet sondern durch irgendwas anderes außerhalb des Balkonkraftwerks.
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