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Bauartgeprüfte GG-Verpackung #39356 21.07.2025 12:09
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M_a_r_k Offline OP
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Hallo,
ich habe folgende Frage.
Im Beispiel soll eine Batterie > 100Wh als Gefahrgut versendet werden. Diese Batterie muss in einer bauartgeprüften Verpackung (Innenverpackung/Code ist auf der Verpackung aufgebracht)
verpackt sein.
Diese Batterie wird nun in ein Versandstück eingelegt und zum Versand gebracht.

Muss nun auf diesem Versandstück u.a. der Code der bauartgeprüften Verpackung wiederholt werden, damit dieser von außen sichtbar ist?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Mark

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M_a_r_k] #39357 21.07.2025 12:30
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M.A.T. Online
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Hallo, Mark,
wenn das eigentliche Versandstück so umverpackt wird (die zusätzliche äußere Umschließung hat m.E. diese Funktion: leichtere Handhabung), so muß diese äußere Umschließung als Umverpackung behandelt und gekennzeichnet werden. Ein Aufbringen der inneren UN-Kodierung außen ist weder gefordert noch sinnvoll. Es wäre auch illegal, da nur auf entsprechend geprüften Umschließungen die UN-Kodierung aufgebracht werden darf. Falls aber die äußere Umschließung selbst eine UN-Verpackung ist, sollte auch dort die UN-Kodierung draufstehen. Das wäre aber doppelt gemoppelt und m.E. unnötig teuer.
Oder wie sehen das die Kollegen hier?
Gruß
M.A.T.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M.A.T.] #39359 21.07.2025 13:58
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M_a_r_k Offline OP
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Hallo M.A.T.,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.
Nur zum (evtl.) besseren Verständnis wie die Vorgehensweise bei uns ist:
GG-Batterie mit bauartgeprüfter Verpackung wird in einen Karton eingelegt, welcher als Versandkarton dient, d.h. hierauf werden alle weiteren
relevanten Labels aufgebracht..also GG-Label, Adresslabel usw. (dieser Versandkarton dient nicht als weitere Umverpackung)
Ich kann Ihre Herleitung, dass der Code nicht auf eine geprüfte Verpackung aufgebracht werden darf, sehr gut nachvollziehen.

Nun warte ich noch auf evtl. Antworten, andernfalls werden wir entsprechend vorgehen.

Vielen Dank und viele Grüße
Mark

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M_a_r_k] #39360 21.07.2025 14:03
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Nico Offline
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Hallo Mark,

wird die Batterie neben Ausrüstung verpackt, dann ist es zulässig, dass die Batterie in einer bauartgeprüften Innenverpackung verpackt wird und diese zusammen mit der Ausrüstung in eine Außenverpackung gegeben wird. Die Außenverpackung muss dann nicht UN-codiert (bauartgeprüft) sein.
Die UN-Codierung darf nicht reproduziert werden auf der Außenverpackung.
Für UN 3481 ist es zulässig, in nicht bauartgeprüften Außenverpackungen zu versenden solange der Versender die Vorgaben einhält und innen eine baurtgeprüfte Innenverpackung nutzt. Dies wird außen nicht erwähnt oder irgendwie markiert.

Lg Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: Nico] #39361 21.07.2025 14:33
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Hallo, Nico,
wenn diese Möglichkeit nach P903 (5) a) genutzt wird, muß die Außenverpackung doch eine Zulassung nach (1) haben, oder lese ich das falsch?
Gruß
M.A.T.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M.A.T.] #39362 21.07.2025 14:40
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Nico,
wenn diese Möglichkeit nach P903 (5) a) genutzt wird, muß die Außenverpackung doch auch eine Zulassung nach (1) haben, oder lese ich das falsch?
Gruß
M.A.T.


Dann kommt nicht P903 (5) zur Anwendung (das gilt, wenn Batterien mit und Batterien in zusammen verpackt werden sollen. Nicos Beispiel ist P903 (3): Batterien mit, ...

Entweder. Batterie in eine UN-Verpackung und dieses dann mit der Ausrüstung in in einen normalen Karton
oder
Batterie vollständig umschlossen + Ausrüstung zusammen in eine UN-Verpackung.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: Claudi] #39363 21.07.2025 14:45
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Hallo, Claudi,
also muß entweder die innere oder die äußere Verpackung dem (1) entsprechen, wenn mit Ausrüstung verpackt, richtig?
M.A.T.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M_a_r_k] #39364 21.07.2025 14:49
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M_a_r_k
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Im Beispiel soll eine Batterie > 100Wh als Gefahrgut versendet werden. Diese Batterie muss in einer bauartgeprüften Verpackung (Innenverpackung/Code ist auf der Verpackung aufgebracht)
verpackt sein.
Diese Batterie wird nun in ein Versandstück eingelegt und zum Versand gebracht.

Muss nun auf diesem Versandstück u.a. der Code der bauartgeprüften Verpackung wiederholt werden, damit dieser von außen sichtbar ist?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Mark


Hier liegt ein Missverständnis bzgl. der Begriffe vor. Etwas, was eine Bauartprüfung hat, ist keine Innenverpackung*. Nicht alles, was fertig zum Versand ist, ist ein Versandstück.

*natürlich darf ich Behälter mit Zulassung als Innenverpackungen nutzen, aber dann "zählt" deren Zulassung quasi nicht und ich muss trotzdem eine bauartzugelassene Außenverpackung nehmen.

Nach P903 (1) ist keine Innenverpackung für Batterien vorgeschrieben. Ich würde trotzdem eine nutzen und wie folgt verpacken:
Batterie in Tüte, Tüte in bauartgeprüfte Verpackung entsprechend P903 (1). Das Ergebnis ist das Versandstück. Dort kommen die Markierungen / Kennzeichen drauf (UN3480, Gefahrzettel 9A, ggf. weiteres je nach Verkehrsträger).

Wenn ich nun mein Versandstück nochmal irgendwo rein packen möchte, zum Schutz oder warum auch immer, ist das eine Umverpackung, kein Versandstück. Eine Umverpackung enthält im Inneren Versandstücke.

Die Umverpackung wird gekennzeichnet/ markiert, wenn von außerhalb die Angaben des Inhalts nicht erkennbar sind:
UN3480
Gefahrzettel 9A
Umverpackung (See/ Luft: Overpack)
ggf. weiteres je nach Verkehrsträger

Eine Umverpackung muss nicht bauartgeprüft sein, kann alles mögliche sein: Folie, Spannbänder, Pappkarton, Holzkiste, egal (darf nur den Inhalt nicht schädigen).
Durch die Aufschrift Umverpackung sagt man aus: das ist die Umverpackung, in ihr drin stecken die vorschriftsmäßigen (meist auch bauartgeprüften) Versandstücke. Die "Aussage" reicht, die Bauartcodierung muss nicht von außen sichtbar sein. Eine Bauartcodierung wird niemals irgendwo wiederholt oder "kopiert".

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: Claudi] #39365 21.07.2025 14:51
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Hallo, Claudi,
das war ja mein ursprünglicher Ansatz, Umverpackung.
Gruß
M.A.T.


Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M.A.T.] #39366 21.07.2025 14:54
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Claudi,
also muß entweder die innere oder die äußere Verpackung dem (1) entsprechen, richtig?
M.A.T.


Hinweis: das ist ein Beispiel von Nico, nicht die Ausgangsfrage.

Ja, bei UN3481 mit/ UN3091 mit muss entweder die Batterie in ne UN-Kiste (quasi innere Verpackung) + Ausrüstung in normale Verpackung dazu oder die Batterie kommt in eine beliebige Innenverpackung und mit der Ausrüstung zusammen in eine UN-Kiste.
Damit möchte man die Verpackung erleichtern, wenn man eine sperrige/ unförmige Ausrüstung hat und ggf. eine große Kiste braucht, aber die Batterie "normalere" Abmessungen hat. So kann man einfach ne normal große UN-Verpackung für die Batterie nehmen und braucht nicht irgendwelche teuren großen UN-Verpackungen um die ganze Ausrüstung aufzunehmen.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M.A.T.] #39367 21.07.2025 14:56
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Claudi,
das war ja mein ursprünglicher Ansatz, Umverpackung.
Gruß
M.A.T.



Das hat M_a_r_k sogar "aus Versehen" so geplant, aber durch die falsche Zuordnung der Begriffe (Innenverpackung/ Versandstück) kam er wohl durcheinander.
Sein Versandstück, was er bauen möchte, ist eine Umverpackung und seine "Innenverpackung" das Versandstück.

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: Claudi] #39371 21.07.2025 16:17
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M_a_r_k Offline OP
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Hallo Claudi,

ups, jetzt komme ich doch durcheinander.

Aber erstmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten...einfach klasse.

Muss aber nochmals aufgrund den Begrifflichkeiten und deiner Aussage nachfragen.

- Eine Batterie befindet sich in der bauartgeprüften Verpackung mit Code (Innenverpackung?)
- Diese Batterie wird in einen Karton eingepackt, auf welchem alle GG-Labels und Adressaufkleber außen sichtbar aufgebracht werden (Versandstück?)
- Auf diesen Karton muss nicht der Verpackungscode aufgebracht werden (soll lese ich das)

Passt das so?

Ich hoffe auf dein Verständnis, dass ich doch nochmals Nachfrage.

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Mark

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M_a_r_k] #39373 21.07.2025 16:29
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M_a_r_k
Hallo Claudi,

ups, jetzt komme ich doch durcheinander.

Aber erstmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten...einfach klasse.

Muss aber nochmals aufgrund den Begrifflichkeiten und deiner Aussage nachfragen.

- Eine Batterie befindet sich in der bauartgeprüften Verpackung mit Code (Innenverpackung?)


Nein, das ist keine Innenverpackung. P903 fordert keine Innenverpackung, das ist einfach die Verpackung wie in P903 (1) gefordert. Da müssen alle Labels drauf. Gern innen drin die Batterie noch in eine optionale Innenverpackung wie Tüte packen.
Das ist das Versandstück, könnte man so schon versenden, denn es entspricht P903 und muss alle GG-Labels etc. tragen, denn es ist halt das Versandstück, welches u.a. bauartgeprüft sein muss.

Ursprünglich geschrieben von: M_a_r_k
- Diese Batterie wird in einen Karton eingepackt, auf welchem alle GG-Labels und Adressaufkleber außen sichtbar aufgebracht werden (Versandstück?)


Nein, hier haben wir den Karton, der um das Versandstück herum kommt. Das ist eine Umverpackung.

Ursprünglich geschrieben von: M_a_r_k
- Auf diesen Karton muss nicht der Verpackungscode aufgebracht werden (soll lese ich das)


Auf diesen Umverpackungskarton werden alle GG-Labels etc. wiederholt + Umverpackung draufgeschrieben.
Verpackungscode wird niemals (wirklich niemals) irgendwo wiederholt/ selbst draufgeschrieben.





Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.07.2025 16:29.
Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: Claudi] #39375 22.07.2025 07:48
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M_a_r_k Offline OP
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Moin Claudi,

vielen Dank für die Antworten.

Nun ist es mir klar.

Viele Grüße
Mark

Re: Bauartgeprüfte GG-Verpackung [Re: M_a_r_k] #39413 28.07.2025 13:58
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DJSMP Offline
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Als Ergänzung: Die P903 ADR fordert im Straßenverkehr derzeit keine Innenverpackung. Man könnte also Stand heute nur die Batterie in die Kiste werfen und das ist das Versandstück.

Ob das vergessen wurde oder so gewollt ist, sei einmal dahin gestellt. Für mich macht das jedenfalls keinen Sinn, weil sowohl die SV 188 schon für "kleine" Batterien eine Innenverpackung fordert als auch die PI 965 und 968 im Luftverkehr Innenverpackungen vorschreibt.

Ich würde die Batterien also immer in eine Innenverpackung packen (Folientüte, kleiner Karton, Einwickler,...) bevor die in die bauartgeprüfte Außenverpackung kommen.

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