Hallo Claudi,
ups, jetzt komme ich doch durcheinander.
Aber erstmal recht herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten...einfach klasse.
Muss aber nochmals aufgrund den Begrifflichkeiten und deiner Aussage nachfragen.
- Eine Batterie befindet sich in der bauartgeprüften Verpackung mit Code (Innenverpackung?)
Nein, das ist keine Innenverpackung. P903 fordert keine Innenverpackung, das ist einfach die Verpackung wie in P903 (1) gefordert. Da müssen alle Labels drauf. Gern innen drin die Batterie noch in eine optionale Innenverpackung wie Tüte packen.
Das ist das Versandstück, könnte man so schon versenden, denn es entspricht P903 und muss alle GG-Labels etc. tragen, denn es ist halt das Versandstück, welches u.a. bauartgeprüft sein muss.
- Diese Batterie wird in einen Karton eingepackt, auf welchem alle GG-Labels und Adressaufkleber außen sichtbar aufgebracht werden (Versandstück?)
Nein, hier haben wir den Karton, der um das Versandstück herum kommt. Das ist eine Umverpackung.
- Auf diesen Karton muss nicht der Verpackungscode aufgebracht werden (soll lese ich das)
Auf diesen Umverpackungskarton werden alle GG-Labels etc. wiederholt + Umverpackung draufgeschrieben.
Verpackungscode wird niemals (wirklich niemals) irgendwo wiederholt/ selbst draufgeschrieben.