Heute wurde die RSEB 2025 unter
RSEB 2025 veröffentlicht.
Die Änderungen sind nicht all zu umfangreich, z.b. in
Ziffer 1-1.2 eine Ergänzung "darunter können auch Gegestände gefasst werden, die gefährliche Güter enthalten"
Ziffer 1-26 wurde neu gefasst
Ziffer 2-2 zu Unterabschnitt 2.1.5.5 neu aufgenommen
Ziffer 8-1S zu Unterabschnitt 8.1.2.1 und 8.1.2.2 neu gefasst im Bezug "Papiere in der Fahrerkabine".
Die meisten Änderungen gibt es in der Anlage 7, wo die Bußgelder teilweise um 20% und mehr erhöht wurden, z.b. zu Unterweisung nach Kapitel 1.3 die
Ziffer 228 zu Nr. 19 h): von 500€ auf
800 € (§27 Nr. 5 Absatz 1: "Unterweisung erfolgt) und
Ziffer 229 zu Nr. 19 i) (§27 Nr. 5 Absatz 2: Nachweis 5 Jahre aufbewahren): von 500€ auf
600 €.