Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich habe eine allgemeine Frage an euch und würde mich über eure Einschätzung freuen.
Aufgrund aktueller Sparmaßnahmen im Unternehmen werden unsere internen Prozesse kritisch überprüft – insbesondere die Klassifizierung unserer Produkte im Gefahrgutbereich.
Bisher haben wir einen etablierten Ablauf:
Unsere entwickelten Produkte (Cremes, Lotions) werden standardmäßig einer Flammpunktprüfung sowie einem Test auf Weiterbrennbarkeit unterzogen, bevor wir die gefahrgutrechtliche Einstufung vornehmen.
Ein weiterer Grund: Über die Flammpunktbestimmung können wir die Produkte nicht nur transportrechtlich einordnen, sondern auch einer Lagerklasse gemäß TRGS 510 zuordnen.
Die Zusammensetzung kann je nach Rezeptur variieren und besteht typischerweise aus Wasser, Ölen, Emulgatoren und ätherischen Ölen. Mitunter ist auch ein geringer Anteil Ethanol enthalten.
Nun wird unsere bisherige Praxis infrage gestellt. Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen jedoch richtig und notwendig, da im Ernstfall sowohl Behörden als auch Reedereien oder Fluggesellschaften entsprechende Nachweise einfordern können.
Und gerade bei komplexen Gemischen halte ich es für kaum möglich, den Flammpunkt pauschal oder theoretisch zuverlässig abzuleiten – eine fundierte Dokumentation durch Prüfungen erscheint mir hier essenziell.
Meine Fragen an euch:
Liege ich mit meiner Einschätzung falsch?
Gibt es pragmatische Ansätze, wie man diesen Prozess eventuell optimieren, ohne die rechtliche Sicherheit zu gefährden?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen
