Hallo, so mancher unterschätzt die Gefahr von Deo Spraydosen, das jüngste Beispiel fand Oberhausen statt.
Hier noch ein paar Beispiele;
- 10.03.2014 auf A7 mit Spraydosen und Tankfahrzeug - 14.11.2014 Zigarette und Deo - Frauen lassen Auto explodieren - 14 01.2015 Zwei Mädchen bei Spraydosen-Explosion schwer verletzt, am Toilettengebäude entstand ein Sachschaden von circa 10.000 Euro!! - 06.01.2022 Explosion in einer Wohnung im siebenden Stock in Offenbach, Schuld waren offenbar eine Kerze und Deospray, was zu einem Sachschaden von 30 000€ führte!! - 27.09.2022 In der Toilettenzelle wurde viel Deospray versprüht, dass sich dann entzündete und zur Explosion kam!!
Ja, der Deospray sollte nicht unterschätzt werden, und dabei zu Rauchen ist bestimmt keine gute Idee!
UPDATE zum tödlichen Unfall 12/2023 in Schwaz/Tirol,
Am 28.08.25 fand die finale Verhandlung vor dem Landgericht Tirol in Innsbruck statt. Angeklagt waren die beiden Gefahrgutbeauftragten der Entsorgungsfirma!!! (siehe angehängte Datei)
Die Gefahrgutbeauftragten wurden freigesprochen. (siehe ORF-Nachrichten Argumentation der Richterin, naja......
Anscheinend war laut Entsorgungsvertrag die Entsorgungsfirma auch für die Bereitstellung der ADR-konformen geeigneten Behälter verantwortlich. (so wird es auf der Homepage angeboten)
Keine Firma ist vor Fehlern geschützt,....... neue Mitarbeiter, uneingespielte neue Prozesse, Betriebsblindheit, Unachtsamkeit bei der Unterweisung und in der Ausübung........................sehr traurig wenn es dann tödlich endet.
Danke, SefanMUC1 besonders für Ihre Erklärung zu den vom Entsorger übernommenen Pflichten. Die Begründung der Richterin, es gebe keine klaren eindeutigen Regeln zur Vermeidung solcher Unfälle, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Für Feuerzeuge - die hier Fehlwurf waren - ist der Druckausgleich in der Umschließung ja vorgeschrieben. Gruß M.A.T.
Aber GBs angeklagt wegen Verstoß gegen z. B. Verpackerpflichten?
Man könnte gucken, ob die beiden gehörig überwacht und beraten haben, aber für die Bereitstellung der korrekten Verpackungen (bzw. die Prüfung, ob die verwendeten Verpackungen ok sind oder getauscht werden müssen) ist der Verpacker zuständig.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass der GB hier gleichzeitig der Verpacker war (und selbst dann beschuldigt man ihn nicht in der Rolle des GB sondern in seiner Rolle als MA der Linienfunktion).
Klingt nach: Funktion des GB nicht verstanden oder ADR/ SDR falsch gelesen? Die Aufzählungen in 1.8.3.3 außer den ersten 3 sind Dinge, bei denen der GB icht selbst "aktiv" wird sondern die Verfahren/ Prozesse des Unternehmens zu diese Punkten prüfen muss.
Und natürlich gibt es, nach Spraydosen-Fass-Unfällen in der Vergangenheit, genau dafür Maßnahmen, Druckaufbau in Fässern zu verhindern - ob Feuerzeug-Fehlwurf oder nicht.
Die Staatsanwaltschaft (oder wie die eben in Tirol bezeichnet werden) hätte dazu doch leicht Informationen einholen können.