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Re: 5.2.1.8.1 [Re: M.A.T.] #39533 01.09.2025 15:59
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Wobei bekannt ist daß Programmierer mit den Komplexitäten des GG-Rechts gerne auf Kriegsfuß stehen.


Das ist aber eine zweischneidige Geschichte, denn der Entwickler (Programmierer) arbeitet auf Grund von Anforderungen, dass ist so ähnlich, wie beim Kuchen backen. Wenn ich das Rezept und die Zutaten nicht in der richtigen Reihenfolge verarbeite, dann wird es nicht der gewünschte Kuchen, das betrifft natürlich auch die Zutaten, wenn ich mich nicht an diese halte, wird es auch nichts.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es all zu viele Entwickler (Programmierer) gibt, welche sich z.b. im Gefahrgutrecht, Baurecht, Steuerrecht u.ä. speziell auskennen. Der dem Entwickler (Programmierer) eine Aufgabe gibt, muss schon ihm auch die nötigen Informationen, Anforderungen u.ä. liefern.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 5.2.1.8.1 [Re: Gerald] #39534 01.09.2025 16:33
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M.A.T. Offline
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Grüß´ Sie, Gerald.
Natürlich muß sich der Programmierer nicht im Detail im GG-Recht auskennen. Aber er muß die folgenden Prinzipien verinnerlichen und anwenden.
1. Häufige und auch strukturelle Änderungen.
2. Es gibt schwarz, weiß und unterschiedliche Grauabstufungen. Nicht alle Sachverhalte können als j/n-Entscheidung angelegt werden, sondern müssen Nutzerdialog implementieren.

Daß die strukturelle Konzeption vom Fachpersonal kommen muß ist klar, wobei auch das darauf achten sollte, daß Programmieren Zeit und Geld kostet, und nicht jede mögliche Sonderlocke (unterschiedlich bewertbarer Sinnhaftigkeit) des Gesetzgebers 1:1 abgebildet und zweijährlich geändert werden muß. Stichwort ist "Pflegbarkeit". Ein Beispiel: Die Auswerteanleitung für die ADR-Software hat 14 Seiten, auf denen die Abfolge, Entscheidungslogiken und Darstellung der ADR-Datenblätter beschrieben wird. Dasselbe dann für die anderen drei VT (ohne Luft) ebenso. Alle zwei Jahre komplett zu revidieren.

Das ganze funktioniert nur wenn Programmierer und Fachleute direkt und dauernd miteinander sprechen. Nicht alles ist kommerziell machbar was aus Anwendersicht schön wäre, und nicht alles ist verzichtbar was beim Programmieren Aufwand braucht. Allgemeinplätze, sicher, aber über Jahrzehnte bestätigt.

Gruß
M.A.T.

Re: 5.2.1.8.1 [Re: M.A.T.] #39535 01.09.2025 17:23
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M
Michael Online
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M
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Hallo,

das fängt schon ganz einfach bei der Darstellung des Beförderungspapiers oder bei dem Label für die Packstücke an.

Feldlängen kann man bei der chem.-techn-Bezeichnung nicht definieren und der Zeilenumbruch ist auch sehr spannend...

Ich sag immer, am besten einzeilige Endloslabel....

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