Hierzu habe ich einen aktuellen Fall. Entsorgung von Druckgaspackungen UN1950 in einem Stahlfass mit nachträglich eingebrachten Löchern als Lüftung !! Meiner Meinung nach verliert die Verpackung/Fass damit die Zulassung. Wie ist eure Meinung ?
Re: Unfälle mit Spraydosen
[Re: paul]
#3954902.09.202518:15
Hallo, Paul, falls die relevante Verpackungsanweisung das beschreibt wäre es in Ordnung, ansonsten nein. Schauen Sie doch einmal in diesen Faden zum Thema. Gruß M.A.T.
Ja natürlich verliert ein Behälter dann seine Zulassung, aber:
Ein Spraydosenbehälter braucht keine Zulassung:
P 207 b)
Starre Außenverpackung (ohne UN-Zulassung), z. B. ein "Fass" mit Löchern oder ein "IBC" mit Schlitzen. In Anführungszeichen weil das formal ja keine Gefahrgutfässer oder -IBC sind. Leute, die es ganz (zu?) genau nehmen, bezeichnen das in den Papieren dann als "Behälter nach P207 b)" Natürlich sind die entsprechenden Nettomassen einzuhalten.
Man kann (und das ist auch übliche und zulässige Praxis) Kunststofffässer mit Löchern versehen oder auch welche nehmen, die die 5 Jahre Haltbarkeit überschritten haben.