Hallo zusammen,
wir wollen Batterien in Ausrüstung (z.B. Warmwasserzähler) verschicken und die Verpackungen entsprechend anpassen. Die zuständige Abteilung hat dazu bereits Lieferanten angeschrieben. Für mein Verständnis trifft hier die P903 (4) zu, welche keine bauartgeprüfte Verpackung vorsieht, egal ob SV188 oder nicht. Der Lieferant schlägt ihr einen Entwurf einer Verpackung vor, die dann vom BAM abgenommen werden muss. Das ist doch so nicht richtig oder bin ich jetzt falsch?
VG
Wenn die Batterie SV 188 in allen dort genannten Punkten entspricht und man diese Erleichterung nutzen möchte, dann gilt P903 nicht.
Wenn SV188 genutzt wird, benötigt man keine bauartgeprüfte Verpackung, man braucht auch keine BAM sondern:
SV 188 e) "Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Ausrüstungen müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt nicht für Einrichtungen, die während der Beförderung absichtlich aktiv sind (Sender für die Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (RFID), Uhren, Sensoren usw.) und die nicht in der Lage sind, eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen. Wenn Batterien in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen die Ausrüstungen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die aus einem geeigneten Werkstoff gefertigt sind, der in Bezug auf den Fassungsraum der Verpackung und die beabsichtigte Verwendung der Verpackung ausreichend stark und dimensioniert ist, es sei denn, die Batterie ist durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist, selbst entsprechend geschützt."