Hallo zusammen,
laut § 36 GGVSEB haben deutsche Feuerlöschgeräte eine Prüffrist von 2 Jahren.
Mal angenommen, ein ADR-Fahrer würde gefährliche Güter von Deutschland nach Holland befördern und käme nach dem Grenzübertritt in eine Kontrolle. Sodann würden die Kontrolleure die Feuerlöscher in Augenschein nehmen - Geräte deutscher Herstellung mit zweijähriger Prüffrist - und beanstanden, dass sie nicht dem niederländischen Standard entsprächen, da die niederländische Prüffrist von einem Jahr um zwei Monate überschritten wäre.
Beanstanden die Kontrolleure das in diesem Fall zurecht? Muss man das niederländische Recht (sprich: eine einjährige Prüffrist) beachten oder wird hier die zweijährige Prüffrist der GGVSEB zugrundegelegt, da es doch Feuerlöscher deutscher Herstellung sind?
Vielen Dank für die Antwort!
Zuletzt bearbeitet von Tim; 08.09.2025 18:12.