Maximale Menge Gefahrstoff in Abfall
#39669
22.09.2025 12:32
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11010100112
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Hallo in die Runde,
gerade kam eine Frage auf mich zu, die ich nicht direkt beantworten konnte und nun frage ich mich, ob ich hier nicht peinlicherweise unnötig ahnungslos bin:
Es geht um die Entsorgung von Selen in Abfällen. Hier wird bei der Herstellung von Selen-haltigen Produkten einiges an wässrigem Müll gesammelt. In dieser Flüssigkeit sind dann eben auch Anteile von Selen. Es wird entsorgt über UN 3289 GIFTIGER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G. in 10L Eimern.
Folgende Frage: Wieviel g Selen darf hier maximal enthalten sein?
Ich dachte, ggf. Mengenbeschränkungen pro Gebinde finde ich in den Sondervorschriften 3.3. Aber hier hat die UN 3289 lediglich die 274 aufgelistet. Ansonsten über die P001 kann ich keine derartige Beschränkung finden. Allerdings kam die Frage auf, da wir auch ähnlichen Abfall mit Arsen entsorgen und es da wohl eine konkrete maximale Menge pro Gebinde mit Volumen X gab.
Heißt das, so eine Einschränkung kommt ggf. nur durch das Abfall-Recht und nicht vom ADR? Oder schaue ich hier nur falsch.
Vielen Dank für die Auskunft und VG!
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Re: Maximale Menge Gefahrstoff in Abfall
[Re: 11010100112]
#39670
22.09.2025 12:42
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M.A.T.
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Hallo, generell gibt es keine Konzentrationsgrenzen außer denen, die entweder in der Stoffbenennungsspalte oder in den Klassifizierungsvorschriften im Teil 2 oder - selten - in den SV stehen. Ihre UNNR ist TC3 in Kl. 6.1. Dort sind die entsprechenden Grenzwerte der Toxizität in 2.2.61.1 angegeben. Nur falls Sie die Bedingungen der 2.2.61.1.12 und ...13 erfüllen fällt Ihr Gemisch nicht in die 6.1. Da dafür die komplette Laborarbeit notwendig wäre ist es für Abfälle, die ja oft wechselnde Anteile haben, meist keine kostengünstige Lösung in Abwägung mit den evtl. Einsparungen. Dazu kommt, daß wechselnde Klassifizierungen derselben Schlüsselnummer eher Probleme in der Logistik machen als dauerhafte Einstufungen. Auf 2.1.3.5.5 sei nur der Vollständigkeit halber hingewiesen, speziell auf den 2. Absatz darin.
Die Angaben zur Mengenbeschränkung in den VA beziehen sich auf die Klassifizierung (also die UNNR als Ganzes), nicht auf die in einer Mischung etc. enthaltenen einzelnen Bestandteile. Wie schon in anderen Fäden dargelegt: Abfallrecht und GG-Recht sind, was die Gefahreneinstufungen angeht, in ihrer Systematik vollkommen verschieden. Sie können natürlich auch in die GGAV 20 gucken, ob für Ihre Klassifizierung eventuell etwas steht, und in die RSEB. Viel Erfolg. Gruß M.A.T. Nachtrag: falls nicht Selen sondern Selenverbindungen enthalten sind wäre m.E. die entsprechende Klassifizierung in T4 oder T5 zumindest zu prüfen.
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Re: Maximale Menge Gefahrstoff in Abfall
[Re: 11010100112]
#39672
22.09.2025 13:57
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Ich dachte, ggf. Mengenbeschränkungen pro Gebinde finde ich in den Sondervorschriften 3.3. Aber hier hat die UN 3289 lediglich die 274 aufgelistet. Ansonsten über die P001 kann ich keine derartige Beschränkung finden. Allerdings kam die Frage auf, da wir auch ähnlichen Abfall mit Arsen entsorgen und es da wohl eine konkrete maximale Menge pro Gebinde mit Volumen X gab.
Heißt das, so eine Einschränkung kommt ggf. nur durch das Abfall-Recht und nicht vom ADR? Oder schaue ich hier nur falsch.
Moin, das klingt nach einer Vorgabe der Entsorgungsanlage.
_________ Gruß André
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Re: Maximale Menge Gefahrstoff in Abfall
[Re: ATHI]
#39674
22.09.2025 14:04
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Danke an euch beide für die Eindrücke. In der GGAV 20 habe ich nichts bezüglich unserem Fall gefunden, daher habe schon intern gefragt, ob es nicht vom Entsorger kommt.
VG!
Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 22.09.2025 14:04.
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