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Sicherungsplan - Meldung an das BMWE #39703 30.09.2025 13:51
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

es soll eine Änderung beim SÜG geben.
Wenn man gefährliche Güter transportiert, die die Erstellung eines Sicherungsplans erfordern, muss man das dem BMWE mitteilen und darf eine Person erst dann mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragen, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat.
Habt Ihren einen Link o.ä., wo und wie man die Meldung vornehmen kann? Ich kann leider nichts finden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Zuletzt bearbeitet von Christin1975; 30.09.2025 13:52.

Viele Grüße

Christin
Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: Christin1975] #39704 30.09.2025 14:20
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Hallo, Christin1975
ich nehme an Sie meinen dies? Haben Sie eine belastbare Quelle für Ihre Aussage?
Wo dort soll das stehen?
M.E. sollte eine solche Vorgabe in GGVSB oder GbV stehen, evtl. sogar im GGBefG. Zu keiner dieser Vorschriften enthält der Entwurf einen Änderungsbefehl.
M.A.T.

Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: M.A.T.] #39705 30.09.2025 14:58
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Michael Offline
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SÜG §25a (neu): Meldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

SÜG §27a (neu) Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle

=> Muss zuständiger Stelle gemeldet werden, darf erst nach Mitteilung der zuständigen Stelle eingesetzt werden / Einsatz von nichtübeprüften oder abgelehnten Personen ist zu unterbinden



Nach § 18 SÜFV sind lebenswichtige Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis-teriums für Digitales und Verkehr (jetzt BMV) mit Blick auf die Gefahrgutbeförderung die Teile von Unternehmen, in denen Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben.

Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: M.A.T.] #39706 30.09.2025 15:07
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Christin1975 Offline OP
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Hallo M.A.T.,

es steht im §25a. Habe es angehängt.

Anhänge §25a SÜG.jpg

Viele Grüße

Christin
Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: Christin1975] #39707 30.09.2025 15:21
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Danke allerseits. Schön versteckt. Die Bürokratie läßt grüßen.
Diese ominöse Stelle - wer ist das dann? Aus dem § 3 ist mir das nicht ersichtlich?
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: M.A.T.] #39708 30.09.2025 18:54
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Michael Offline
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Hallo,

wenn ich die Frage richtig verstehe bezieht sich diese "Stelle" die Du meinst hier (in unserem Fall) auf die Ersteller und Kenntnisinhaber von Sicherungsplänen.

Das Wort "Stelle" wird als Synonym für alles benutzt, was entsprechend sicherheitsrelevant und woanders definiert ist.

Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: Michael] #39709 30.09.2025 19:31
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Hallo, Michael
der obige Ausschnitt aus der Vorschrift spricht von einer Stelle, die einen vorgeschlagenen Ersteller abnicken soll - das kann nach meinem Verständnis sprachlich und sachlich nur eine Person außerhalb der Firma, sprich eine Behörde, sein. Christin1975 hat es scheinbar auch so verstanden. Falls eine Sicherheitsüberprüfung stattfinden soll - und so verstehe ich die Begründung zu dieser Änderung - kann die nicht von der Firma, sondern nur von einer zuständigen Behörde verwaltet werden. Die in § 3 genannten Stellen sind alles Behörden oder Einheiten mit Bundesbeteiligung. Oder täusche ich mich da? Die Stelle nach 27a verstehe ich allerdings auch als die Person oder Einheit in einer Firma, die den Sicherungsplan erstellen (und kennen?) soll.
Dabei kommt mir noch die Frage: was ist mit der Geschäftsführung, die ja den Sicherungsplan notwendigerweise kennen muß, da sie ihn genehmigt? Es soll ja im Speditionsgewerbe durchaus auch Firmen geben, die nicht nur im rechtlich sauberen Rahmen arbeiten. Werden die dann indirekt keine Sicherungsplangüter mehr befördern dürfen, da kein Sicherungsplan da keine Unbedenklichkeit der GF?
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: M.A.T.] #39712 01.10.2025 16:00
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

die Behörde dachte ich, wäre das BMWE.
Nur konnte ich dort nichts finden bzgl. Meldung.
Daher meine Frage hier, ob jemand etwas weiß, wo und wie die Meldung funktioniert.


Viele Grüße

Christin
Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: Christin1975] #39713 01.10.2025 16:20
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Andreas_K Offline
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Hallo Christin,

ich weiß, die Meinungen zu KI im Zusammenhang mit Gefahrgut sind hier im Forum eher negativ.

Dennoch habe ich mal einen Versuch gestartet, hier die Antwort:

"Die Verpflichtung zur **Meldung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)** (heute meist als **BMWK** bezeichnet) im Zusammenhang mit der Erstellung eines **Sicherungsplans für gefährliche Güter** scheint auf eine **neue Regelung im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)** zurückzugehen – insbesondere auf die **§§ 25a und 27a SÜG (neu)**.

### 🔍 Was ist geregelt?
- Wenn ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert, die einen Sicherungsplan erfordern, muss **vor der Erstellung** des Plans eine **Meldung an die zuständige Stelle** erfolgen.
- Erst **nach Zustimmung** dieser Stelle darf eine Person mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragt werden.
- Die zuständige Stelle ist laut Diskussion im [Gefahrgut-Forum](https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/39712/sicherungsplan-meldung-an-das-bmwe)[1](https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/39712/sicherungsplan-meldung-an-das-bmwe) vermutlich das **Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV)** oder eine **nachgeordnete Behörde** wie das **BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität)**.

---

### 📌 Was du tun kannst:

#### 1. **Direkte Kontaktaufnahme**
Da es aktuell **kein offizielles Online-Formular** oder Portal für diese spezielle Meldung gibt, empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme:

- **BMV – Gefahrgutbereich**:
[BMV Gefahrgutseite](https://www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Gueterverkehr-Logistik/Gefahrgut/gefahrgut.html)[2](https://www.bmv.de/DE/Themen/Mobilitaet/Gueterverkehr-Logistik/Gefahrgut/gefahrgut.html)

- **BALM – Gefahrgutrecht**:
[BALM Gefahrgutrecht](https://www.balm.bund.de/DE/Themen/.../Gefahrgutrecht/gefahrgutrecht_node.html)[3](https://www.balm.bund.de/DE/Themen/.../Gefahrgutrecht/gefahrgutrecht_node.html)

#### 2. **Rechtsgrundlage prüfen**
Die relevanten Paragraphen sind:
- **§ 25a SÜG (neu)**: Meldung von sicherheitsempfindlichen Stellen
- **§ 27a SÜG (neu)**: Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle
- **§ 18 SÜFV**: Zuständigkeit des BMV für Einrichtungen mit Zugang zu Sicherungsplänen

---

### ✅ Empfehlung:
Kontaktiere das **BMV direkt per E-Mail oder Telefon** und frage nach dem Verfahren zur Meldung gemäß §25a SÜG für die Erstellung eines Sicherungsplans. Alternativ kannst du dich auch an das **BALM** wenden, das für Gefahrgutkontrollen zuständig ist.

Möchtest du, dass ich dir eine **formulierte E-Mail-Vorlage** für die Anfrage erstelle?"

Immerhin hat die KI unser Forum hier entdeckt. :-)


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Sicherungsplan - Meldung an das BMWE [Re: Christin1975] #39715 01.10.2025 16:32
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Hallo, Christin1975
Ich hätte im § 25 (1) oder (2) die Grundlage für die Zuständigkeit vermutet. Da aber diese Änderung ja noch gar nicht gilt - es wird ja erst im BT diskutiert - sehe ich vorher keine Möglichkeit einer abschließenden Klärung. Zumal die Behörden wohl erst mal untereinander die Beritte abstecken müssen, wenn es im BGBl gestanden ist. Außerdem kann es gut sein, daß unsere Verbände (und ggf. auch GG-Behörden) die ganze Geschichte noch gar nicht richtig mitbekommen haben und dann vielleicht erst nach der Diskussion im Forum aktiv werden. Zumal angesichts der heute erst verkündeten Absicht des BK, massiv Bürokratie abzubauen, diese Neuerung das Gegenteil beeinhaltete. Übrigens fehlt mir immer noch eine verläßliche Kosten/Nutzen-Evaluierung der Sicherungsplaneinführung. Da schon bisher die Überprüfungen bis zu einem Jahr dauern können steht hier im Raum, daß zusätzliche vorbeugende Überprüfung, die bislang nicht notwendig waren, zu einem völlig unpraktikablen Vorlauf führen; der Mitarbeiter kann schon wieder weg sein oder gar nicht erst anfangen. Zu den verschiedenen Schwachstellen des Entwurfs sind in den - wenigen - Stellungnahmen detaillierte Kritiken enthalten.
Was die K.I. betrifft ist zumindest meine Einschätzung deshalb "negativ", weil sämtliche mir bekannten Versuche im Schnitt deutlich unter 50 % verwertbare Ergebnisse brachten, und kein einziger Versuch korrekt und vollständig war. Teilweise waren > 90% unbrauchbar, falsch oder unvollständig.
Gruß
M.A.T.

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