Hallo zusammen, dies ist gerade mal ein privat aufgefallenes Problem.
Ist LQ nach 3.4.1 eine optionale Möglichkeit oder verpflichtend wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?
Mal zu den Fakten. Ich bin Sportschütze und kaufe hin & wieder Munition. UN0012 1.4S - soweit so unproblematisch. Jetzt habe ich zwei Umverpackungen mit Schrotmunition hier stehen. Eine ist nach 3.4.7.1 und die andere nach 5.2.2.2.2 Unterklasse 1.4S gekennzeichnet.
- beide Umverpackungen sind nahezu gleich groß - beide Umverpackungen sind bauartgeprüft und zugelassen - vom Inhalt her haben beide Umverpackungen zehn Einzelverpackungen mit je 25 Schrotpatronen - die volle Umverpackung wiegt etwa zwölf Kilogramm - die Patronen selbst sind inhaltlich auch identisch, lediglich der Hersteller ist ein anderer
Warum die unterschiedliche Kennzeichnung?
Oder übersehe ich ein wichtiges Detail?
Ich würde auch ein Bild einstellen aber daran scheitere ich auch gerade.
Schon jetzt Danke für alle Antworten. Ich bin übrigens "noch" kein GBA, daran arbeite ich gerade.
Eine ist nach 3.4.7.1 und die andere nach 5.2.2.2.2 Unterklasse 1.4S gekennzeichnet.
Das ist Recht einfach zu erklären, man kann UN 0012 nach Kapitel 3.4 befördern, muss es aber nicht. Es könnte aber auch sein, dass es zwei verschiedene Hersteller sind, das hattest Du ja erwähnt.
Wenn nach Kapitel 3.4 befördert wird, musst Du die Festlegungen nach Kapitel 3.2 bzw. Kapitel 3.4 beachten! Auch die GGVSEB Anlage 1 ist zu beachten, als Privatperson ist Ziffer 2.1 a) einzuhalten, "...das die Bruttomasse je Beförderungseinheit ....bei der Unterklasse 1.4 50kg nicht überschreiten. ...."
Interessant wird es bei der Beförderung größerer Mengen mit Lkw, und da sind unterschiedliche Kennzeichnungen drauf!!!
Antwort auf
Ich bin übrigens "noch" kein GBA, daran arbeite ich gerade.
Das hat damit nichts zu tun, wir haben alle mal angefangen. Hier kann jeder Fragen stellen, und wird eine Antwort erhalten.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.10.202514:12. Bearbeitungsgrund: Hinweis auf GGVSEB
Hallo, Erleichterungen sind immer freiwillig; falls sie in Anspruch genommen werden müssen aber alle Bedingungen erfüllt werden. Eine Sendung mit Gefahrzettel aber ohne LQ-Raute ist kein LQ-Versandstück und muß darum alle Kennzeichnungsvorgaben nach Teil 5 erfüllen. Gruß M.A.T.
Nachtrag: Gerald war schneller. Klar, ist freie Herstellerentscheidung.;-)
@Joo_Stan Bild anhängen: Max 2 Bilder sind möglich, funktioniertüber die Zeile "Anhänge verwalten" mit der Büroklammer, links unten wenn Sie einen Post eingeben..
Ok, ich nehme mit, Erleichterungen müssen nicht genommen werden. Dumm ist, wer es nicht macht, bzw, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt, dann muss man eben die anderen Regeln befolgen.
Mein Unverständnis reißt aber gerade nicht ab.
Also Privatperson möchte ich jetzt eine Palette von diesen Kisten kaufen.
1.1.3.1 a) fällt wegen GGVSEB Anlage 2 2.1 aus (die Palettenladung hat ja deutlich mehr als 50kg)
Nach meinem Verständnis geht es dann ja, je nach Bezettelung, entweder
- in die Tabelle 1.1.3.6.3 über 1.4S dann in die Beförderungskategorie 4 und mengenmäßig bin ich fein raus, muss aber 1.1.3.6.2 im Auge behalten oder - in 3.4.1 LQ weiter.
Sehr verwirrend.
@M.A.T. ich hatte das mit den Anhängen gesehen aber mir fehlte da irgendwie die bei der Vorschau die visuelle Bestätigung das die auch angezeigt werden. Ich habe jetzt mal ein Bild angehängt.
Die Palette kann eine Umverpackung oder ein Ladungssichershilfsmittel sein.
Ja schon, aber wenn ich nur fünf von diesen Paketen kaufe, dann bin ich bei 60 kg Brutto und dann über die Anlage 2 aus 1.1.3.1 a) raus. Für fünf Pakete lohnt sich keine Palette. Ich denke jetzt an eine volle Palette mit 72 Paketen.
Am Ende von 1.1.3.6.3 oder 3.4.1 stellt sich ja zum Beispiel die Frage nach einem Feuerlöscher. In 3.4.1 wird der. glaube ich, nicht gefordert.
Für fünf Pakete lohnt sich keine Palette. Ich denke jetzt an eine volle Palette mit 72 Paketen.
Und was hälst Du von dem Unterabschnitt 1.1.3.1 a) wo steht: ".....und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch...", also da fällt die Menge schon mal nicht!
Also dann bleibt nur der Unterabschnitt 1.1.3.6 mit seinen Auflagen oder Kapitel 3.4 mit seinen Auflagen.