Hallo Joo_Stan,
Eine ist nach 3.4.7.1 und die andere nach 5.2.2.2.2 Unterklasse 1.4S gekennzeichnet.
Das ist Recht einfach zu erklären, man kann UN 0012 nach Kapitel 3.4 befördern, muss es aber nicht. Es könnte aber auch sein, dass es zwei verschiedene Hersteller sind, das hattest Du ja erwähnt.
Wenn nach Kapitel 3.4 befördert wird, musst Du die Festlegungen nach Kapitel 3.2 bzw. Kapitel 3.4 beachten! Auch die GGVSEB Anlage 1 ist zu beachten, als Privatperson ist Ziffer 2.1 a) einzuhalten,
"...das die Bruttomasse je Beförderungseinheit ....bei der Unterklasse 1.4 50kg nicht überschreiten. ...."Interessant wird es bei der Beförderung größerer Mengen mit Lkw, und da sind unterschiedliche Kennzeichnungen drauf!!!
Ich bin übrigens "noch" kein GBA, daran arbeite ich gerade.
Das hat damit nichts zu tun, wir haben alle mal angefangen. Hier kann jeder Fragen stellen, und wird eine Antwort erhalten.