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Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne #39823 21.10.2025 07:56
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

das SÜG soll geändert werden, was bedeutet:

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, welche die Erstellung eines Sicherungsplans erforderlich machen, müssen zukünftig registriert werden und dürfen eine Person erst dann mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragen, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Nichtbeachtung drohen zukünftig Bußgelder.
Die Person(en), die Zugriff auf den Sicherungsplan hat/ haben, müssen sicherheitsüberprüft werden. Das Unternehmen benötigt einen Sabotageschutzbeauftragten.

Hier gibt es weitere Infos: https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formulare/257,0,0,1,0.html

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vpS_2023_Leitfaden.pdf (1.71 MB, 12 Downloads)
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39825 21.10.2025 10:08
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M.A.T. Online
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Hallo, Claudi,
als ich davon erfuhr habe ich mit den beiden für GG relevanten Verbänden Kontakt aufgenommen. Beide waren in die Genese dieser Änderung nicht involviert.
Die involvierten Verbände - u.a. auch DIHK und Polizeivertreter - haben mehrfach auf Problem mit dieser Änderung hingewiesen. Vor allem die schon jetzt langen Bearbeitungszeiten und das Verhältnis von Aufwand zu in Aussicht gestelltem Sicherheitsgewinn wurden eindrücklich kritisiert. Daß eine solche zusätzliche Bürokratie vor dem Hintergrund von "Deutschland-Tempo" und versprochener Verschlankung widersinnig erscheint war bei der Legislative wohl kein Argument.
Übrigens müßten auch die jeweiligen GF dann "überprüft" werden, weil die notwendigerweise Kenntnis von den Inhalten des Plans haben. Also eine kleine Spedition mit 5 Leuten braucht einen "Sabotageschutzbeauftragten", wenn sie vielleicht ein "Terroristengut" im Jahr fahren!
Die Stellungnahmen sind hier einzusehen.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #39827 21.10.2025 10:52
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Claudi Online OP
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Hi, die waren auch bei der Genese der SÜFV seinerzeit schon nicht involviert, als man da den 1.10 ADR/RID/ADN reingeschrieben hat.

Nun steht es drin (schon länger) und die Unternehmen jetzt mittels Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen zur Umsetzung "motiviert".

In einem Leitfaden des DSLV aus September 2017 (hängt an, dessen Rechtsstand ändert sich ggf.!!!) heißt es:

"Den von der SÜFV erfassten Unternehmen kann nur empfohlen werden, zunächst nicht in blin-den Aktionismus zu verfallen und die dargestellten Grundvoraussetzungen und den betrieblichen Bedarf für Sicherheitsüberprüfungen sorgfältig individuell zu klären.
Doch soll keinesfalls an dieser Stelle von der Umsetzung der SÜFV abgeraten werden, im Gegenteil: Wo immer die Voraussetzungen eindeutig sind und eine Spedition ein originäres Interesse an der Überprüfung seiner Mitarbeiter hat, sollte ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt werden."

Also: theoretisch steht es in den Vorschriften, es gibt (Stand 2017) keine Sanktionsmöglichkeiten.

Aber das ändert sich eben. Und das kann man wenig sinnvoll finden, aber es muss.

Ja, gerade im Kontext der geplanten Lockerung bzgl. Sicherheitsbeauftragter (Arbeitsschutz) dachte ich mir auch: hier baut man mit dem Sabotageschutzbeauftragten und der Sicherheitsüberprüfung einen (meiner persönlichen Meinung nach) unverhältnismäßigen Aufwand auf. Über die Sibs schreibt der Spiegel, über dieses Nischenthema anscheinend außerhalb der Fachpresse keiner.

Im Leitfaden steht, dass die Sicherheitsüberprüfung (wenigstens kostet die keine Gebühren) 10-12 Wochen dauern soll.

Es betrifft Firmen, die 1x im Jahr sowas fahren (die dann eben auch einen Sicherungsplan brauchen) und viele "Mineralölkutscher", wenn sie Benzin oder Flüssiggas in Tankfahrzeugen ausfahren.

Die GF müssten entweder auch überprüft werden, ja, oder haben dann keine Kenntnis vom/ keinen vollständigen Zugriff auf den Plan.

Edit: Ich habe mal versucht, die Diskussion dazu im Bundesrat nachzuvollziehen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1057/tagesordnung-1057.html (TOP 33) - da wurden Inhalte des Entwurfs diskutiert, aber nicht z. B. die §§ 25a oder 27.
Bleibt abzuwarten, ob die SÜFV geändert wird, über die 1.10-Sicherungsplan-Unternehmen als "Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" benannt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html

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Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.10.2025 11:27.

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